Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 5. September 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr am 5. Septbr 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Edelbauer, Eggendorfer, Engl, Harazmüller, Landsiedl, Millner, Peteler, Reithmayr, Sandböck, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler und Vögerl. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Pichler, Franz Haller, Dr. Kompaß, Lechner, Dr. Pierer, Reschauer, v. Schönthan, Werndl, entschuldiget, und Degenfellner. Herr Bürgermeister trägt vor. 4885. In der Gemeinderaths Sitzung vom 22. August l.J. wurde über meinen Antrag der Beschluß gefaßt, es solle das freudenvolle Ereigniß der Wiedergenesung und glücklichen Rückkunft der all- geliebten Landesmutter, Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth als die erwünschte Gelegenheit bezeichnet, den royalen und treuen Gesinnungen der Ge- meinde Steyer und ihrer Ver- trettung, so wie den innigen Gefühlen der Freude dadurch ein Ausdruck gegeben werden, daß dieselben in einer Addresse im Wege des hohen kk. Statthal- terey Praesidiums Allerhöchst
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr am 5. Septbr 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Edelbauer, Eggendorfer, Engl, Harazmüller, Landsiedl, Millner, Peteler, Reithmayr, Sandböck, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler und Vögerl. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Pichler, Franz Haller, Dr. Kompaß, Lechner, Dr. Pierer, Reschauer, v. Schönthan, Werndl, entschuldiget, und Degenfellner. Herr Bürgermeister trägt vor. 4885. In der Gemeinderaths Sitzung vom 22. August l.J. wurde über meinen Antrag der Beschluß gefaßt, es solle das freudenvolle Ereigniß der Wiedergenesung und glücklichen Rückkunft der allgeliebten Landesmutter, Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth als die erwünschte Gelegenheit bezeichnet, den royalen und treuen Gesinnungen der Gemeinde Steyer und ihrer Vertrettung, so wie den innigen Gefühlen der Freude dadurch ein Ausdruck gegeben werden, daß dieselben in einer Addresse im Wege des hohen kk. Statthalterey Praesidiums Allerhöchst
Ihrer Majestät von der Repräsentanz der Gemeinde ehrfurchtsvoll ausgesprochen werden. Diesen Beschluß habe ich in Vollzug gesetzt, indem ich die Ehre hatte eine unterthänigste Beglückwünschungs Addresse am 1. Septbr l.J. dem Leiter der kk. Statthalterey Herrn Hofrathe Anton Ritter von Schwabenau mit der Bitte zu übergeben, sie an die Stuffen des Allerhöchsten Thrones gelangen zu lassen. Hochselber nahm die Addresse mit Wohlgefallen und der Versicherung der unverweilten Absendung an das Allerhöchste Hoflager entgegen, und worüber ich mich beehre, dem löblichen Gemeinderathe in heutiger Sitzung die Mittheilung zu machen. Die Addresse lautet: Euere Majestät! Freudig durchtönte die weiten, blühenden Marken von Oestreich die Kunde, als der Vater des Landes die schönste Blüthe des Nachbarreiches – ein Kleinod
Ihrer Majestät von der Re- präsentanz der Gemeinde ehrfurchtsvoll ausgesprochen werden. Diesen Beschluß habe ich in Voll- zug gesetzt, indem ich die Ehre hatte eine unterthänigste Be- glückwünschungs Addresse am 1. Septbr l.J. dem Leiter der kk. Statthalterey Herrn Hofrathe Anton Ritter von Schwabenau mit der Bitte zu übergeben, sie an die Stuffen des Allerhöch- sten Thrones gelangen zu lassen. Hochselber nahm die Addresse mit Wohlgefallen und der Ver- sicherung der unverweilten Absendung an das Allerhöchste Hoflager entgegen, und worüber ich mich beehre, dem löblichen Gemeinderathe in heutiger Sitzung die Mittheilung zu machen. Die Addresse lautet: Euere Majestät! Freudig durchtönte die weiten, blühenden Marken von Oestreich die Kunde, als der Vater des Landes die schönste Blüthe des Nachbarreiches – ein Kleinod
aus Baierns Krone dem tausend- jährigen Herrscher-Stamme ver- mählte. Freudig erschallten Wünsche der lautersten Liebe am Vereine der Enns und der Steier, wieder- hallend an den Zinnen unserer mächtigen Alpen und im Grunde unseres Herzens mit nimmer- endenden Echo für den „Engel des Landes“ - „Elisabeth!“ Da zernagte ein leidiger Wurm eine Knospe der Blüthe, und fing an, am Marke der Blüthe selber zu nagen. Monde und Monde waren versun- ken im Meere der Zeit, nichts scheuchte das Siechthum der Blüthe, nichts scheuchte die Sorge ob ihres Gesundens. Freudlos und kalt hallte zurück jegliches Echo der Berge in die Angst unsrer Herzen, — schwere Besorgniß ergriff uns, — die Sorge des Kindes um's Leben der Mutter! Zitternd durch- tönte und klagend ein Ruf den Berggau von Steier: Arme Mutter des Landes! — „Elisabeth!“ Nicht die Gestade der großen Atlantis — nicht die milden jonischen
aus Baierns Krone dem tausendjährigen Herrscher-Stamme vermählte. Freudig erschallten Wünsche der lautersten Liebe am Vereine der Enns und der Steier, wiederhallend an den Zinnen unserer mächtigen Alpen und im Grunde unseres Herzens mit nimmerendenden Echo für den „Engel des Landes“ - „Elisabeth!“ Da zernagte ein leidiger Wurm eine Knospe der Blüthe, und fing an, am Marke der Blüthe selber zu nagen. Monde und Monde waren versunken im Meere der Zeit, nichts scheuchte das Siechthum der Blüthe, nichts scheuchte die Sorge ob ihres Gesundens. Freudlos und kalt hallte zurück jegliches Echo der Berge in die Angst unsrer Herzen, — schwere Besorgniß ergriff uns, — die Sorge des Kindes um's Leben der Mutter! Zitternd durchtönte und klagend ein Ruf den Berggau von Steier: Arme Mutter des Landes! — „Elisabeth!“ Nicht die Gestade der großen Atlantis — nicht die milden jonischen
Küsten - nicht die Ufer an Adrias Wellen bargen die rettende, heilende Kraft. Dem Mutterschoß der Heimaterde, aus der die Blüthe sprießt, entfließt allein der Quell nur, der ihr Leben heilt. O. Baierland! geliebtes Nachbarland! Zum zweiten Male hast – uns zum Segen – du „Elisabeth“ geboren! Jubel, tausendstimmiger Jubel umdröhnt nun die Kuppen unserer Gebirge und widerhallet die schönen steirischen Berggelände entlang an den lustigen Essen der glücklichen Bewohner des Enns- und Steierthales; der Freudenjubel des Sohnes, dem die theure Mutter gerettet – gesundet wiederkehrt! Diesem Jubelgefühle der treugesinnten Bewohner der uralten Eisenstadt Steier aus Anlaß der glücklichen Genesung und Wiederkehr der allgeliebten Landesmutter, erlaubt sich die Vertrettung der Stadt hiemit ehrfurchtsvollen Ausdruck zu geben;
Küsten - nicht die Ufer an Adrias Wellen bargen die rettende, heilende Kraft. Dem Mutterschoß der Heimat- erde, aus der die Blüthe sprießt, entfließt allein der Quell nur, der ihr Leben heilt. O. Baierland! geliebtes Nach- barland! Zum zweiten Male hast – uns zum Segen – du „Elisabeth“ geboren! Jubel, tausendstimmiger Jubel umdröhnt nun die Kuppen un- serer Gebirge und widerhallet die schönen steirischen Berg- gelände entlang an den lustigen Essen der glücklichen Bewoh- ner des Enns- und Steier- thales; der Freudenjubel des Sohnes, dem die theure Mutter gerettet – gesundet wiederkehrt! Diesem Jubelgefühle der treu- gesinnten Bewohner der uralten Eisenstadt Steier aus Anlaß der glücklichen Genesung und Wiederkehr der allgeliebten Landesmutter, erlaubt sich die Vertrettung der Stadt hiemit ehrfurchtsvol- len Ausdruck zu geben;
es umschließt dieses Gefühl der kindlich aufrichtige Wunsch: „Gott erhalte, Gott schütze unsere Kaiserin!“ „Unsere geliebte Landesmutter!“ „Elisabeth!“ Euerer Majestät treu gehorsamster Gemeinde- rath der Stadt Steyer. Diese Mittheilung wird von der Versamm- lung zur Kenntniß ge- nommen. 4690. Dankschreiben des Fest Comités für die Fahnenweise des unifor- mirten Bürger Corps für die Vortirung des Beitrages pr 500 fl zum Fahnenfeste. Wird in heutiger Sitzung dem löblichen Gemeinderathe zur Kenntniß gebracht. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 4492. Vortrag über das Gebahrungs Ergebniß der Stadt-Kassa in ihren summari- schen Einnahms- und Ausgabsposten Barkhaft Oblionnen mit Ende July 1862. Empfange im Monate Juli 4315 60 ½ Hiezu den am Schluße des vori- gen Monates verbliebenen baren Kassarest von 398 13 ½
es umschließt dieses Gefühl der kindlich aufrichtige Wunsch: „Gott erhalte, Gott schütze unsere Kaiserin!“ „Unsere geliebte Landesmutter!“ „Elisabeth!“ Euerer Majestät treu gehorsamster Gemeinderath der Stadt Steyer. Diese Mittheilung wird von der Versammlung zur Kenntniß genommen. 4690. Dankschreiben des Fest Comités für die Fahnenweise des uniformirten Bürger Corps für die Vortirung des Beitrages pr 500 fl zum Fahnenfeste. Wird in heutiger Sitzung dem löblichen Gemeinderathe zur Kenntniß gebracht. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 4492. Vortrag über das Gebahrungs Ergebniß der Stadt-Kassa in ihren summarischen Einnahms- und Ausgabsposten Barkhaft Oblionnen mit Ende July 1862. Empfange im Monate Juli 4315 60 ½ Hiezu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren Kassarest von 398 13 ½
daher Empfangssumme im Juli 4713 74 Hievon die im Monate Juli bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit. 3864 90 bleibt für den Monat August ein barer Kassarest von 848 84 Wenn zu den Empfängen im Monate July pr 4315 60 ½ die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates zum stattgefundenen Empfänge geschlagen werden mit 25.293 85 ½ 5727 50 so erscheint dann bis zu Ende des Monates Juli ein Gesammtempfang von 29.609 46 Und wenn den im Monate July bestrittenen Ausgaben pr 3864 90 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende Juni zugezält werden mit 28.179 79 5550 so zeigt sich bis Ende des Monates Juli eine Ausgaben Summa von 32.044 69 5550 Die Revision der Kassebücher, die ich Ihrer Einsicht unterbreite, wurde in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezbr 1860 Z. 7496 mit den Herren Gemeinderäthen, Schwarz, und Sandböck vorgenommen, und der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern
daher Empfangssumme im Juli 4713 74 Hievon die im Monate Juli be- strittenen Ausgaben abgeschla- gen mit. 3864 90 bleibt für den Monat August ein barer Kassarest von 848 84 Wenn zu den Empfängen im Monate July pr 4315 60 ½ die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates zum stattgefundenen Empfänge ge- schlagen werden mit 25.293 85 ½ 5727 50 so erscheint dann bis zu Ende des Monates Juli ein Gesammt- empfang von 29.609 46 Und wenn den im Monate July bestrittenen Ausgaben pr 3864 90 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende Juni zugezält werden mit 28.179 79 5550 so zeigt sich bis Ende des Monates Juli eine Ausgaben Summa von 32.044 69 5550 Die Revision der Kassebücher, die ich Ihrer Einsicht unterbreite, wurde in Gemäßheit des Gemein- derathsbeschlußes vom 17. Dezbr 1860 Z. 7496 mit den Herren Gemeinderäthen, Schwarz, und Sandböck vorgenommen, und der ordnungsmäßige Be- fund derselben in den Kassebüchern
konstatirt. Die in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kassa-Monats- abschlüße liegen hier im Rathssale zu Jedermanns Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Juli 1862 geprüft und richtig befunden. Zur Kenntniß genommen. 4598. Note der kk. Steuer Direktion Linz vom 19. August l.J. Z. 4941 mit der Mittheilung, daß das hiesige kk. Steueramt zur Umwechslung von Münzscheine gegen Banknoten oder abge- nutzte und unbrauchbar gewor- dener gegen neue Münzscheine ermächtiget wurde. Wird zur Kenntniß genommen. 4626. Die kk. Finanz Bezirks Direktion Linz hat mit Note vom 5. August, prs. 25. August l.J. Nachstehendes anher mitgetheilt: In Folge der durch die hohe Finanz Landes Direktion in Wien un- term 26. Juli 1862 Z. 16982 - 1514 herabgelangten Weisung des hohen k.k. Finanz Ministeriums vom 23. Juli 1862 Z. 37860 - 1056 wird die
konstatirt. Die in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kassa-Monatsabschlüße liegen hier im Rathssale zu Jedermanns Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Juli 1862 geprüft und richtig befunden. Zur Kenntniß genommen. 4598. Note der kk. Steuer Direktion Linz vom 19. August l.J. Z. 4941 mit der Mittheilung, daß das hiesige kk. Steueramt zur Umwechslung von Münzscheine gegen Banknoten oder abgenutzte und unbrauchbar gewordener gegen neue Münzscheine ermächtiget wurde. Wird zur Kenntniß genommen. 4626. Die kk. Finanz Bezirks Direktion Linz hat mit Note vom 5. August, prs. 25. August l.J. Nachstehendes anher mitgetheilt: In Folge der durch die hohe Finanz Landes Direktion in Wien unterm 26. Juli 1862 Z. 16982 - 1514 herabgelangten Weisung des hohen k.k. Finanz Ministeriums vom 23. Juli 1862 Z. 37860 - 1056 wird die
löbliche Gemeindevorstehung über ihre an diese hohe Behörde, eingebrachte Eingabe wegen Fortbestandes des kk. Hauptzollamtes in Steyer in Kenntniß gesetzt, daß das hohe kk. FinanzMinisterium mit dem obzitirten Erlaße die Auflassung des Hauptzollamtes in Steyer in Anbetracht der unverhältnißmäßigen Kosten, welche der Fortbestand dieses Amtes verursacht, angeordnet habe. Als Zeitpunkt der Auflassung des gedachten Hauptzollamtes wurde hohen Orts der letzte August 1862 festgesetzt, und diesfalls die Verlautbarung durch das Reichsgesetzblatt u. Finanz Ministerial Verordnungsblatt bereits veranlaßt. Man beehrt sich die löbliche Gemeinde Vorstehung hievon mit dem Bemerken in Kenntniß zu setzen, daß die ganze Zolleinnahme nicht mehr als 10.000 fl bis 11.000 fl pr Jahr beträgt und daß durch die Auflassung dieses Amtes dem Aerar zum wenigsten 3000 fl erspart werden. Eine Uebertragung der
löbliche Gemeindevorstehung über ihre an diese hohe Behörde, eingebrachte Eingabe wegen Fortbestandes des kk. Haupt- zollamtes in Steyer in Kennt- niß gesetzt, daß das hohe kk. Finanz- Ministerium mit dem obzitir- ten Erlaße die Auflassung des Hauptzollamtes in Steyer in Anbetracht der unverhältniß- mäßigen Kosten, welche der Fortbestand dieses Amtes ver- ursacht, angeordnet habe. Als Zeitpunkt der Auflassung des gedachten Hauptzollamtes wurde hohen Orts der letzte August 1862 festgesetzt, und diesfalls die Verlautbarung durch das Reichsgesetzblatt u. Finanz Ministerial Verord- nungsblatt bereits veranlaßt. Man beehrt sich die löbliche Ge- meinde Vorstehung hievon mit dem Bemerken in Kenntniß zu setzen, daß die ganze Zoll- einnahme nicht mehr als 10.000 fl bis 11.000 fl pr Jahr beträgt und daß durch die Auflassung dieses Amtes dem Aerar zum wenig- sten 3000 fl erspart werden. Eine Uebertragung der
Zollamtshandlungen an den kk. Finanzwach Oberkommißär in Steyer unter der Kontrolle des Steueramtes kann aus dem Grunde nicht stattfinden, weil der Dienst eines Finanzwach Ober- Kommißärs vorzugsweise in der Ueberwachung der ihm unterste- henden Organe und der verzeh- rungssteuerpflichtigen Gewerbe besteht, sohin großentheils ein auswärtiger sein soll, wärend gerade das Gegentheil nehmlich die stete Anwesenheit im Amte von einem Zollbeamten gefor- dert werden muß. Ueberdieß wurden die Gründe, welche für und gegen die Auflas- sung dieses Amtes sprechen, nach allen Seiten hin gründlich erörtert. In Folge dieser Erhebungen hat sich herausgestellt, daß nur drey Artikel nehmlich Kafeh, Südfrüch- te und Olivenöhl, für welche im Jahre 1861 9800 fl an Zollgebühren entrichtet wurden, in größerer Menge von einigen Spezerei- Händlern in Steyer bezogen wur- den, wärend andere Zollpflichtige Waaren entweder gar nicht, oder in ganz unbedeutenden Quantitäten
Zollamtshandlungen an den kk. Finanzwach Oberkommißär in Steyer unter der Kontrolle des Steueramtes kann aus dem Grunde nicht stattfinden, weil der Dienst eines Finanzwach OberKommißärs vorzugsweise in der Ueberwachung der ihm unterstehenden Organe und der verzehrungssteuerpflichtigen Gewerbe besteht, sohin großentheils ein auswärtiger sein soll, wärend gerade das Gegentheil nehmlich die stete Anwesenheit im Amte von einem Zollbeamten gefordert werden muß. Ueberdieß wurden die Gründe, welche für und gegen die Auflassung dieses Amtes sprechen, nach allen Seiten hin gründlich erörtert. In Folge dieser Erhebungen hat sich herausgestellt, daß nur drey Artikel nehmlich Kafeh, Südfrüchte und Olivenöhl, für welche im Jahre 1861 9800 fl an Zollgebühren entrichtet wurden, in größerer Menge von einigen SpezereiHändlern in Steyer bezogen wurden, wärend andere Zollpflichtige Waaren entweder gar nicht, oder in ganz unbedeutenden Quantitäten
vorgekommen sind. Im Gegentheile sind häufige Fälle nachgewiesen, daß Steyrer Kaufleute eine große Menge zollpflichtiger Waaren ja selbst Spazereiwaaren von anderen Zollämtern bezogen haben. Wie gering die Einlagerungen sind, wofür doch die Zollegstätten vorzugsweise berufen sind, kann aus dem Umstande entnommen werden, daß der Lagerzins nur bei 60 fl beträgt. Was es endlich mit dem Vorbehalte der Handelsleute in Steyer, unverzollte Güter als solche weiter anweisen und versenden zu dürfen, für ein Bewandt. niß habe, geht daraus hervor, daß im Jahre 1861 in Allem nur acht Expeditionen vorgekommen sind. Auf diesen thatsächlichen Verhältnißen beruhet der Beschluß der Auflassung des Hauptzollamtes. Man beehrt sich demnach das Ersuchen zu stellen, hievon die Kaufleute und die sonstigen Partheien in Steyer, welche das Hauptzollamt in Steyer in Anspruch genommen
vorgekommen sind. Im Gegentheile sind häufige Fälle nachgewiesen, daß Steyrer Kaufleute eine große Menge zollpflichtiger Waaren ja selbst Spazereiwaaren von an- deren Zollämtern bezogen haben. Wie gering die Einlagerungen sind, wofür doch die Zollegstätten vorzugsweise berufen sind, kann aus dem Umstande entnommen werden, daß der Lagerzins nur bei 60 fl beträgt. Was es endlich mit dem Vorbehal- te der Handelsleute in Steyer, unverzollte Güter als solche weiter anweisen und versen- den zu dürfen, für ein Bewandt. niß habe, geht daraus hervor, daß im Jahre 1861 in Allem nur acht Expeditionen vorgekommen sind. Auf diesen thatsächlichen Verhält- nißen beruhet der Beschluß der Auflassung des Hauptzollamtes. Man beehrt sich demnach das Er- suchen zu stellen, hievon die Kauf- leute und die sonstigen Partheien in Steyer, welche das Hauptzoll- amt in Steyer in Anspruch genommen
haben, mit dem Bedeuten in Kennt- niß zu setzen, daß sie die im Zoll- amte eingelagerten Waaren bis längstens Ende August l.J beziehen sollen, widrigenfalls man gezwun- gen wäre, die mit 1. September noch eingelagerten Waaren auf Gefahr und Kosten der Eigenthümer zum Hauptzollamte nach Linz abführen zu lassen. Zur Kenntniß genommen. II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer 4655. & 4836. Das Vorstadtpfarramt Steyer ersucht mit Schreiben vom 26. August l.J. um Ueberlassung der vor dem Jahre 1850 unentgeldlich vom Schul- fonde innegehabten Wohnung im Exjesuiten Gebäude für den Meßner und erklärt in einem weiteren Schreiben, daß es die ehemalige Hausmeisterwohnung für den Meßner wegen den vielen Unzu- kömmlichkeiten nicht annehmen kann, und ersucht um Zuweisung der früheren Meßnerwohnung, indem es sich verpflichtet, die allfälligen Herstellungskosten aus eigenem zu bestreiten. Mit Gemeinderathsbeschluße vom 22. August l.J. wurde der Gemeinde
haben, mit dem Bedeuten in Kenntniß zu setzen, daß sie die im Zollamte eingelagerten Waaren bis längstens Ende August l.J beziehen sollen, widrigenfalls man gezwungen wäre, die mit 1. September noch eingelagerten Waaren auf Gefahr und Kosten der Eigenthümer zum Hauptzollamte nach Linz abführen zu lassen. Zur Kenntniß genommen. II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer 4655. & 4836. Das Vorstadtpfarramt Steyer ersucht mit Schreiben vom 26. August l.J. um Ueberlassung der vor dem Jahre 1850 unentgeldlich vom Schulfonde innegehabten Wohnung im Exjesuiten Gebäude für den Meßner und erklärt in einem weiteren Schreiben, daß es die ehemalige Hausmeisterwohnung für den Meßner wegen den vielen Unzukömmlichkeiten nicht annehmen kann, und ersucht um Zuweisung der früheren Meßnerwohnung, indem es sich verpflichtet, die allfälligen Herstellungskosten aus eigenem zu bestreiten. Mit Gemeinderathsbeschluße vom 22. August l.J. wurde der Gemeinde
Kanzellist Herr Franz Karl als Haus Inspektor in Exjesuiten Gebäude aufgestellt, und demselben als Aequivalent für seine Obliegenheiten als solchen eine unentgeldliche Wohnung zugesagt, als welche jene bestimmt wurde, die früher der Amtsdiener Kerschbaumer der zugleich Hausmeisterdienste versah, innehatte. Da nun Kanzellist Karl in einer besonderen Eingabe erklärt hatte, daß er die ihm zugedachte Wohnung nicht annehmen kann, weil dieselbe wegen ihrer ungünstigen Lage zu viel Holz benöthigt, so wurde die Gemeindevorstehung mit Gemeinderathsbeschluße vom 26. August beauftragt, eine andere Wohnung auszumitteln. Am 29. August l.J. Nachmittags wurde nun zu diesem Zwecke vom Herrn Bürgermeister unter Beiziehung der Herren Gemeinderäthe Amort, Edelbauer, Stigler und des Referenten das Exjesuitengebäude neuerlich besichtiget, und es hat sich die Ansicht geltend gemacht, daß es
Kanzellist Herr Franz Karl als Haus Inspektor in Exjesui- ten Gebäude aufgestellt, und demselben als Aequivalent für seine Obliegenheiten als solchen eine unentgeldliche Wohnung zugesagt, als welche jene be- stimmt wurde, die früher der Amtsdiener Kerschbaumer der zugleich Hausmeisterdien- ste versah, innehatte. Da nun Kanzellist Karl in einer besonderen Eingabe er- klärt hatte, daß er die ihm zugedachte Wohnung nicht an- nehmen kann, weil dieselbe we- gen ihrer ungünstigen Lage zu viel Holz benöthigt, so wurde die Gemeindevorstehung mit Gemein- derathsbeschluße vom 26. August beauftragt, eine andere Woh- nung auszumitteln. Am 29. August l.J. Nachmittags wurde nun zu diesem Zwecke vom Herrn Bürgermeister unter Beiziehung der Herren Gemeinderäthe Amort, Edelbauer, Stigler und des Referenten das Exjesuitengebäude neuer- lich besichtiget, und es hat sich die Ansicht geltend gemacht, daß es
zweckmäßig sey, wenn der Haus- Inspektor die Wohnung zur ebenen Erde erhält, und zwar wo möglich in der Nähe des Hausthores. In dieser Hinsicht haben sich die Loka- litäten auf der linken Seite des Einganges in das Haus, welche aus 3 geräumigen Zimmern und einem Vorhause bestehen, als vollkommen entsprechend gezeigt. Unter denselben befindet sich auch jenes Zimmer und jener Theil des Vorhauses, welche Bestand- theile vor dem Jahre 1850 einen Theil der Meßnerwohnung aus- machten, und von den übrigen Lokalitäten durch Vermauerung der Thüren, deren zwei waren, und im Jahre 1850 wieder in den vorigen Stand hergestellt wur- den, getrennt waren. Das zweite zur Meßnerwohnung gehörig gewesene Zimmer be- fand sich im rückwärtigen, an die Kirche anstossenden Haustrakte, und wurde im Jahre 1850 zur Wohnung des Amtsdieners ver- wendet. Die Adaptirung geschah in der Art, daß die Thüre, welche vom Kir- chengange in dieses Zimmer führte,
zweckmäßig sey, wenn der HausInspektor die Wohnung zur ebenen Erde erhält, und zwar wo möglich in der Nähe des Hausthores. In dieser Hinsicht haben sich die Lokalitäten auf der linken Seite des Einganges in das Haus, welche aus 3 geräumigen Zimmern und einem Vorhause bestehen, als vollkommen entsprechend gezeigt. Unter denselben befindet sich auch jenes Zimmer und jener Theil des Vorhauses, welche Bestandtheile vor dem Jahre 1850 einen Theil der Meßnerwohnung ausmachten, und von den übrigen Lokalitäten durch Vermauerung der Thüren, deren zwei waren, und im Jahre 1850 wieder in den vorigen Stand hergestellt wurden, getrennt waren. Das zweite zur Meßnerwohnung gehörig gewesene Zimmer befand sich im rückwärtigen, an die Kirche anstossenden Haustrakte, und wurde im Jahre 1850 zur Wohnung des Amtsdieners verwendet. Die Adaptirung geschah in der Art, daß die Thüre, welche vom Kirchengange in dieses Zimmer führte,
vermauert und letzteres mittelst Einsezens einer Thüre in die Mauer mit den übrigen 3 Bestandtheilen der Wohnung verbunden wurde. Hiebei ist noch zu bemerken, daß wie der Augenschein zeigte der in diesem Zimmer angebrachte Ofen nur vom Kirchengange heizbar ist, und derselbe vom Amtsdiener Kerschbaumer, nie benützt werden konnte, indem dieser zur Heitze nicht gelangen konnte, weil die Thüre vermauert war. Diese aus 4 Lokalitäten bestehende Wohnung wäre zur Mesnerwohnung in so ferne geeignet, als in selbe bereits ein Glockenzug vom Hausthore wegführt, und dieselbe mit dem Kirchengange durch Wiedereröffnung der vermauerten Thüre in Verbindung gesetzt werden kann. Allein Referent ist der Ansicht, daß dem Ansuchen des löblichen Vorstadtpfarramtes um Ueberlassung der früheren Meßnerwohnung entsprochen werden soll, und zwar aus
vermauert und letzteres mittelst Einsezens einer Thüre in die Mauer mit den übrigen 3 Bestandtheilen der Wohnung verbunden wurde. Hiebei ist noch zu bemerken, daß wie der Augenschein zeigte der in diesem Zimmer ange- brachte Ofen nur vom Kirchen- gange heizbar ist, und derselbe vom Amtsdiener Kerschbaumer, nie benützt werden konnte, indem dieser zur Heitze nicht gelangen konnte, weil die Thüre vermauert war. Diese aus 4 Lokalitäten be- stehende Wohnung wäre zur Mesnerwohnung in so ferne geeignet, als in selbe bereits ein Glockenzug vom Haus- thore wegführt, und dieselbe mit dem Kirchengange durch Wiedereröffnung der ver- mauerten Thüre in Verbin- dung gesetzt werden kann. Allein Referent ist der Ansicht, daß dem Ansuchen des löblichen Vorstadtpfarramtes um Ueberlassung der früheren Meßnerwohnung entsprochen werden soll, und zwar aus
dem Grunde, weil nach der un- maßgeblichen Meinung des Referen- ten der Kanzellist Franz Karl sich mit den 2 Zimmern, welche groß und hoch sind, und dem Vorhause begnügen kann, es Jedermann einleuchten muß, daß wenn zur Nachtszeit dringende Speisgänge auskommen, dadurch, daß der Meßner eine geraume Zeit benöthiget, um zur Hausthüre und von da zur Kirche zu gelan- gen, eine unliebsame und viel- leicht mit traurigen Folgen be- gleitete Verzögerung eintreten kann, da möglicher Weise durch eine hiedurch herbeigeführte Verspätung ein Sterbender nicht mehr mit den heiligen Sterb- sakramenten versehen werden könnte, nach Ansicht des Referen- ten auch ein solcher Fall, wenn gleich nicht die Wahrscheinlichkeit, so doch die Möglichkeit eintreten kann, berücksichtigt, und dessen Verhinderung, wenn es sein kann, wir dieß wirklich ist, bewerkstel- liget werden soll, und endlich noch weil sich das löbliche Pfarramt bereit erklärt hat, die Herstellung der Wohnung in den früheren
dem Grunde, weil nach der unmaßgeblichen Meinung des Referenten der Kanzellist Franz Karl sich mit den 2 Zimmern, welche groß und hoch sind, und dem Vorhause begnügen kann, es Jedermann einleuchten muß, daß wenn zur Nachtszeit dringende Speisgänge auskommen, dadurch, daß der Meßner eine geraume Zeit benöthiget, um zur Hausthüre und von da zur Kirche zu gelangen, eine unliebsame und vielleicht mit traurigen Folgen begleitete Verzögerung eintreten kann, da möglicher Weise durch eine hiedurch herbeigeführte Verspätung ein Sterbender nicht mehr mit den heiligen Sterbsakramenten versehen werden könnte, nach Ansicht des Referenten auch ein solcher Fall, wenn gleich nicht die Wahrscheinlichkeit, so doch die Möglichkeit eintreten kann, berücksichtigt, und dessen Verhinderung, wenn es sein kann, wir dieß wirklich ist, bewerkstelliget werden soll, und endlich noch weil sich das löbliche Pfarramt bereit erklärt hat, die Herstellung der Wohnung in den früheren
Stand aus eigenen zu bestreiten, und der Gemeinde daher auf diese Weise keine Kosten erwachsen, und im Gegentheile derselben die nach übrigen 3 Bestandtheile der ehemaligen Amtsdieners Wohnung zu einer anderweitigen Verfügung erübriget werden. Eine weitere Frage ist die, ob die Wohnung entgeldlich oder zinsfrei überlassen werde. Das löbliche Pfarramt hat in der Zuschrift vom 26. August l.J. erwähnt, daß bei Errichtung der Vorstadt Pfarre derselben vom Schulfonde die erforderliche Wohnung für den Meßner zinsfrei angewiesen worden sey. Referent hat keinen Grund die Wahrheit dieser Angabe zu bezweifeln, allein davon glaubt er überzeugt sein zu müssen, daß die Vorstadtpfarrkirche kein dingliches Recht auf das dem Studienfonde gehörige Exjesuitengebäude hinsichtlich des Wohnungsrechtes erwirkt hat, weil, wenn dieß der Fall wäre, die fragliche Kirche im Jahre 1850 ohne Entschädigung die Wohnung
Stand aus eigenen zu bestrei- ten, und der Gemeinde daher auf diese Weise keine Kosten erwachsen, und im Gegentheile derselben die nach übrigen 3 Bestandtheile der ehemaligen Amtsdieners Wohnung zu ei- ner anderweitigen Verfügung erübriget werden. Eine weitere Frage ist die, ob die Wohnung entgeldlich oder zinsfrei überlassen werde. Das löbliche Pfarramt hat in der Zuschrift vom 26. August l.J. erwähnt, daß bei Errichtung der Vorstadt Pfarre derselben vom Schulfonde die erforderliche Wohnung für den Meßner zinsfrei ange- wiesen worden sey. Referent hat keinen Grund die Wahrheit dieser Angabe zu be- zweifeln, allein davon glaubt er überzeugt sein zu müssen, daß die Vorstadtpfarrkirche kein dingliches Recht auf das dem Studienfonde gehörige Ex- jesuitengebäude hinsichtlich des Wohnungsrechtes erwirkt hat, weil, wenn dieß der Fall wäre, die fragliche Kirche im Jahre 1850 ohne Entschädigung die Wohnung
sicher nicht hergegeben haben würde zumal, wie in der obzitierten Zu- schrift angeführt erscheint, der Meßner ohne Berücksichtigung der Einsprache von seiner Seite gezwungen wurde, die Wohnung zu räumen. Für den Fall nun, als die Vor- stadtpfarrkirche vom Studien- fonde wirklich eine zinsfreie Meßnerwohnung ansprechen kann, so würde derselben oblie- gen, diese ihre vermeintlichen Rechte wider den Studienfond, der aber nicht von der hiesigen Gemeinde, sondern von der kk. Statthalterey Linz vertreten wird, auszutragen. Die hiesige Gemeinde ist Mietherin dieses Gebäudes, muß für sämt- liche Lokalitäten Zins zalen, hat daher begreiflicher Weise auch das Recht, die einzelnen Wohnungs- bestandtheile nach ihrer Wahl in Aftermiethe zu geben. Gegenwärtig zalt, dem Verneh- men nach, der Vorstadtpfarr- meßner 60 fl ÖW Wohnungszins. In Anbetracht des Umstandes nun, daß die Gemeinde Steyer Patron dieser Kirche ist, die Wohnung des
sicher nicht hergegeben haben würde zumal, wie in der obzitierten Zuschrift angeführt erscheint, der Meßner ohne Berücksichtigung der Einsprache von seiner Seite gezwungen wurde, die Wohnung zu räumen. Für den Fall nun, als die Vorstadtpfarrkirche vom Studienfonde wirklich eine zinsfreie Meßnerwohnung ansprechen kann, so würde derselben obliegen, diese ihre vermeintlichen Rechte wider den Studienfond, der aber nicht von der hiesigen Gemeinde, sondern von der kk. Statthalterey Linz vertreten wird, auszutragen. Die hiesige Gemeinde ist Mietherin dieses Gebäudes, muß für sämtliche Lokalitäten Zins zalen, hat daher begreiflicher Weise auch das Recht, die einzelnen Wohnungsbestandtheile nach ihrer Wahl in Aftermiethe zu geben. Gegenwärtig zalt, dem Vernehmen nach, der Vorstadtpfarrmeßner 60 fl ÖW Wohnungszins. In Anbetracht des Umstandes nun, daß die Gemeinde Steyer Patron dieser Kirche ist, die Wohnung des
Meßners in der Art wie sie zugewiesen wird, für den Benützer wegen der Trennung der einzelnen Bestandtheile nicht die Bequemlichkeit wie eine geschlossene biethet sohin auch weniger werth ist, so glaubt Referent, daß ein Zins von jährliche 20 fl ÖW verlangt werden soll, und hievon das Vorstadtpfarramt zu verständigen sey. Nach einer längeren Diskussion, an der sich vornehmlich die Herren Gemeinderäthe Sandböck, Stigler, Schwarz, Eggendorfer, Dr. Spängler und Amort betheiligten, erwiderte Herr Gemeinderath Sandböck folgendes: Ich stimme gegen die beantragte Vermiethung, weil hiedurch die zwey noch freien Wohnungen zerstückelt würden, die Gemeindevertretung daher ihrem früheren Versprechen, den Gesellenverein in die Schullokalitäten aufzunehmen, nicht mehr nachkommen könnte. Dieser Zusicherung soll aber auch schon mit Rücksicht auf den edlen Zweck des Vereines
Meßners in der Art wie sie zugewiesen wird, für den Be- nützer wegen der Trennung der einzelnen Bestandtheile nicht die Bequemlichkeit wie eine geschlossene biethet sohin auch weniger werth ist, so glaubt Referent, daß ein Zins von jährliche 20 fl ÖW verlangt werden soll, und hievon das Vorstadtpfarr- amt zu verständigen sey. Nach einer längeren Diskussion, an der sich vornehmlich die Herren Gemeinderäthe Sandböck, Stigler, Schwarz, Eggendorfer, Dr. Spängler und Amort betheiligten, erwiderte Herr Gemeinderath Sand- böck folgendes: Ich stimme gegen die beantrag- te Vermiethung, weil hiedurch die zwey noch freien Wohnun- gen zerstückelt würden, die Ge- meindevertretung daher ihrem früheren Versprechen, den Gesellen- verein in die Schullokalitäten aufzunehmen, nicht mehr nach- kommen könnte. Dieser Zusicherung soll aber auch schon mit Rücksicht auf den edlen Zweck des Vereines
der eine Schule für die Gesellen, die ebenso die sittliche und religiöse, als auch die wissenschaftliche Ausbil- dung derselben außerordentlich fördert, deßhalb von der Gemein- devertretung alle Unterstützung und Förderung verdient, vor Allem nachgekommen werden. Ich beantrage daher: 1. Die Wohnung im ersten Stocke, (ehemalige Hausmeisterwohnung) soll ungetrennt für den Gesellen Verein reservirt, und an den- selben gegen mäßige Miethe überlassen werden. 2. Die ebenerdigen Zimmer No 2 und 3 samt Vorhaus für den Haus Inspektor bestimmt bleiben, und nur Zimmer No. 1 mit dem dazu gehörigen Vorhause miethweise an den Vorstadtpfarrmeßner ab- getreten werden; kann solcher sich hiemit nicht begnügen, so blei- ben diese beiden Lokalitäten, für weitere Zwecke vorbehalten. Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten und der Antrag des Herrn Gemeinderathes Sandböck einhellig zum Beschluße er- hoben, wornach die Abstimmung über den Antrag des Referenten entfiel.
der eine Schule für die Gesellen, die ebenso die sittliche und religiöse, als auch die wissenschaftliche Ausbildung derselben außerordentlich fördert, deßhalb von der Gemeindevertretung alle Unterstützung und Förderung verdient, vor Allem nachgekommen werden. Ich beantrage daher: 1. Die Wohnung im ersten Stocke, (ehemalige Hausmeisterwohnung) soll ungetrennt für den Gesellen Verein reservirt, und an denselben gegen mäßige Miethe überlassen werden. 2. Die ebenerdigen Zimmer No 2 und 3 samt Vorhaus für den Haus Inspektor bestimmt bleiben, und nur Zimmer No. 1 mit dem dazu gehörigen Vorhause miethweise an den Vorstadtpfarrmeßner abgetreten werden; kann solcher sich hiemit nicht begnügen, so bleiben diese beiden Lokalitäten, für weitere Zwecke vorbehalten. Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten und der Antrag des Herrn Gemeinderathes Sandböck einhellig zum Beschluße erhoben, wornach die Abstimmung über den Antrag des Referenten entfiel.
III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 3069 Arznei Conto des Herrn Apotheker Brittinger vom II. Quartal 1862 das ArmenInstitut betreffend. Der vorliegende Conto für die im II. Militär Quartale 1862 an die Armen Instituts Pfründner verabreichten Medikamenten beziffert nach Abzug des 25% Nachlaßes die enorme Summe von 84 fl 32 xr und es erscheint hierunter für den Armenpfründner Karl Schlager allein an Medikamenten Verbrauch von 31 fl 39 xr. Wenn ich schon diesen Conto hiemit zur Zalung anweise, so kann ich nicht umhin, bei diesem Anlaße zu bemerken, daß diese für 3 Monate für die Armenpfründner allein auf Medikamente auszugebende Summe von 84 fl 32 xr jedenfalls viel erscheint, und der Armenfond zu sehr in Anspruch genommen wird, insbesonders bei dem Sachverhalte, nachdem an den Orden der barmherzigen
III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 3069 Arznei Conto des Herrn Apo- theker Brittinger vom II. Quartal 1862 das Armen- Institut betreffend. Der vorliegende Conto für die im II. Militär Quartale 1862 an die Armen Instituts Pfründner verabreichten Medikamenten beziffert nach Abzug des 25% Nachlaßes die enorme Summe von 84 fl 32 xr und es erscheint hierunter für den Armenpfründner Karl Schlager allein an Medi- kamenten Verbrauch von 31 fl 39 xr. Wenn ich schon diesen Conto hiemit zur Zalung anweise, so kann ich nicht umhin, bei diesem Anlaße zu bemerken, daß diese für 3 Monate für die Armenpfründner allein auf Medikamente auszuge- bende Summe von 84 fl 32 xr je- denfalls viel erscheint, und der Armenfond zu sehr in Anspruch genommen wird, insbesonders bei dem Sachverhalte, nachdem an den Orden der barmherzigen
Schwestern ohnedem ein Aequi- valent von 2310 fl für Pfründner und Bezirksarme bezalt wer- den muß, dadurch jedem Kranken dieser Kathegorie die unbedingte Aufname ins Krankenhaus gebothen ist. Es ist daher Vorsorge zu treffen, daß mit der Ausstellung und Ver- abfolgung der Medikamenten Anweisungen für die Bezirks- armen, welche bisher von Seite der hochw. Pfarrämter und unter Mitfertigung eines Herrn Armenvaters erfolg- te, eine angemessene Beschrän- kung und Kontrolle eintrete und den betreffenden Armen, im Falle ihre Krankheit von an- scheinend längerer Dauer sein sollte, die Ausfolgung ver- weigert werde, dieselben aber sogleich in das Krankenhaus überwiesen werden. Obwohl in dieser Beziehung be- reits in früheren Jahren die geeigneten Verfügungen ge- troffen wurden, so scheinen die- selben im Laufe der Zeit wieder außer Acht gelassen worden zu sein. Ich beantrage demnach: Es sey an Herrn Stadtarzt
Schwestern ohnedem ein Aequivalent von 2310 fl für Pfründner und Bezirksarme bezalt werden muß, dadurch jedem Kranken dieser Kathegorie die unbedingte Aufname ins Krankenhaus gebothen ist. Es ist daher Vorsorge zu treffen, daß mit der Ausstellung und Verabfolgung der Medikamenten Anweisungen für die Bezirksarmen, welche bisher von Seite der hochw. Pfarrämter und unter Mitfertigung eines Herrn Armenvaters erfolgte, eine angemessene Beschränkung und Kontrolle eintrete und den betreffenden Armen, im Falle ihre Krankheit von anscheinend längerer Dauer sein sollte, die Ausfolgung verweigert werde, dieselben aber sogleich in das Krankenhaus überwiesen werden. Obwohl in dieser Beziehung bereits in früheren Jahren die geeigneten Verfügungen getroffen wurden, so scheinen dieselben im Laufe der Zeit wieder außer Acht gelassen worden zu sein. Ich beantrage demnach: Es sey an Herrn Stadtarzt
Med. Dr. Krakowizer das wiederholte Ersuchen zu stellen, alle jene Kranken der Bezirksarmen und Pfründner bei anscheinend längerer Dauer der Krankheit unnachsichtlich in das Krankenhaus zu überweisen, und den Armenfond, ohne hiebei die Heilung der Kranken in der Hauptsache zu beirren, so viel als möglich zu schonen. In Bezug der Medikamenten Verabfolgung wäre die Anordnung zu treffen, daß dieselbe in Hinkunft auf Kosten des Mild. Vers. Fondes oder Armen Institutes nur dann gestattet werde, wenn auf dem Rezepte von dem Herrn Stadtarzte oder Stadtwundarzte unter Anführung der Ursache bestätiget ist, daß die Ueberbringung des Kranken ins Spital nicht geschehen könne, in welchem Falle die Anweisung zur Verabfolgung der Medikamenten auf der Rückseite des Rezeptes von dem Herrn Bürgermeister oder einen von ihm bestellten Herrn Gemeinderathe oder Beamten zu geschehen hätte. Ueberhaupt soll an den Grundsatz
Med. Dr. Krakowizer das wie- derholte Ersuchen zu stellen, alle jene Kranken der Bezirksarmen und Pfründner bei anscheinend längerer Dauer der Krankheit unnachsichtlich in das Krankenhaus zu überweisen, und den Armen- fond, ohne hiebei die Heilung der Kranken in der Hauptsache zu beirren, so viel als möglich zu schonen. In Bezug der Medikamenten Verabfolgung wäre die Anord- nung zu treffen, daß dieselbe in Hinkunft auf Kosten des Mild. Vers. Fondes oder Armen Institu- tes nur dann gestattet werde, wenn auf dem Rezepte von dem Herrn Stadtarzte oder Stadtwund- arzte unter Anführung der Ur- sache bestätiget ist, daß die Ue- berbringung des Kranken ins Spital nicht geschehen könne, in welchem Falle die Anweisung zur Verabfolgung der Medikamenten auf der Rückseite des Rezeptes von dem Herrn Bürgermeister oder einen von ihm bestellten Herrn Gemeinderathe oder Beamten zu geschehen hätte. Ueberhaupt soll an den Grundsatz
festgehalten werden, daß jedes Rezept, welches nicht mit der Vor- erwähnten Verstätigung zum Me- dikamentenbezug versehen ist, bei der jeweiligen Quartals Anweisung als nicht liquid ausgeschieden werde. Von dieser Verfügung waren sonach die beiden hochwürdigen Pfarrämter, der Stadtarzt Herr Dr. Krakowizer, der Stadt- wundarzt Herr Payrleitner, die Herren Inspizienten der Versorgungshäuser, die Herrn Armenväter und die Herrn Apotheker zur Darnachachtung zu verständigen. Nach einer längeren Debatte an der sich mehrere Herren Ge- meinderäthe betheiligten stellt Herr Gemeinderath Dr. Spängler den Gegen Antrag: Die vorstehend vom Herrn Referen- ten vorgeschlagenen Auskunftsmittel, um die Kräfte des Armen Institutes nach Möglichkeit bei der Versorgung der Armen mit Medikamenten zu schonen, scheinen nur in ein- zelnen Bestimmungen unaus- führbar. Ich glaube, daß dieser Zweck auf
festgehalten werden, daß jedes Rezept, welches nicht mit der Vorerwähnten Verstätigung zum Medikamentenbezug versehen ist, bei der jeweiligen Quartals Anweisung als nicht liquid ausgeschieden werde. Von dieser Verfügung waren sonach die beiden hochwürdigen Pfarrämter, der Stadtarzt Herr Dr. Krakowizer, der Stadtwundarzt Herr Payrleitner, die Herren Inspizienten der Versorgungshäuser, die Herrn Armenväter und die Herrn Apotheker zur Darnachachtung zu verständigen. Nach einer längeren Debatte an der sich mehrere Herren Gemeinderäthe betheiligten stellt Herr Gemeinderath Dr. Spängler den Gegen Antrag: Die vorstehend vom Herrn Referenten vorgeschlagenen Auskunftsmittel, um die Kräfte des Armen Institutes nach Möglichkeit bei der Versorgung der Armen mit Medikamenten zu schonen, scheinen nur in einzelnen Bestimmungen unausführbar. Ich glaube, daß dieser Zweck auf
einfachere Weise durch folgende Maßregeln zu erreichen ist. 1. Man erlaße ein Currendal Schreiben an sämtliche hiesige Aerzte mit der Aufforderung, sich streng an die Armen-OrdinationsNorm zu halten (wobei die Hinweisung auf den concreten Fall des Karl Schlager sehr wünschenswerth scheint) und mit der Verständigung, daß künftighin kein Kranker mehr in seiner Wohnung länger als 4 Wochen behandelt werden solle, sondern sich vielmehr ins Spital St. Anna überbringen zu lassen habe; wenn nicht besonders rücksichtswürdige Umstände, zum Beispiele: Unmöglichkeit des Transportes oder Unpäßlichkeit ohne Bettliegerigkeit bei chronischen Krankheiten, Familienverhältniße u.s.w. eine Ausname als zuläßig erscheinen lassen. 2. Die Anweisungen auf Medikamente sollen künftighin nur für einen Monat gelten und sind die Armenväter dahin zu instruiren, daher sie indem Kranken nach Ablauf von 4 Wochen der Krankheitsdauer die
einfachere Weise durch folgende Maßregeln zu erreichen ist. 1. Man erlaße ein Currendal Schreiben an sämtliche hiesige Aerzte mit der Aufforderung, sich streng an die Armen-Ordinations- Norm zu halten (wobei die Hin- weisung auf den concreten Fall des Karl Schlager sehr wünschens- werth scheint) und mit der Verstän- digung, daß künftighin kein Kran- ker mehr in seiner Wohnung länger als 4 Wochen behandelt werden solle, sondern sich viel- mehr ins Spital St. Anna über- bringen zu lassen habe; wenn nicht besonders rücksichtswürdige Umstände, zum Beispiele: Un- möglichkeit des Transportes oder Unpäßlichkeit ohne Bettliegerig- keit bei chronischen Krankheiten, Familienverhältniße u.s.w. eine Ausname als zuläßig erschei- nen lassen. 2. Die Anweisungen auf Medika- mente sollen künftighin nur für einen Monat gelten und sind die Armenväter dahin zu instruiren, daher sie indem Kranken nach Ablauf von 4 Wo- chen der Krankheitsdauer die
fernere Signierung des Be- zugszettels verweigern und ihn eben anweisen, sich ins Spital zu verfügen. Sollten die oben erwähnten rücksichtswürdigen Umstände dem Armenvater vorhanden zu sein scheinen, so hat er darüber die ausdrückliche Zustimmung des Gemeinde-Amtes einzuholen, welches dieselbe gegen überein- stimmende Vorstellung des behandeln den Arztes und des Armenva- ters zu ertheilen hat. Hierauf wurde der Gegen An- trag des Herrn Gemeinderathes Dr. Spängler zur Abstimmung gebracht, und einstimmig angenommen, wornach die Abstimmung über den Antrag des Referenten entfiel. IV. Section Referent Herr Gemeinde Rath Amort. 4630. Bau Inspizient Donberger überreicht das Verzeichniß über das vorräthige Bau- und Brenn- holz. Wird beantragt, daß diese Inventur über die vorräthigen städt. Bau- und Brennhölzer durch zwei Herrn Gemeinde Räthe
fernere Signierung des Bezugszettels verweigern und ihn eben anweisen, sich ins Spital zu verfügen. Sollten die oben erwähnten rücksichtswürdigen Umstände dem Armenvater vorhanden zu sein scheinen, so hat er darüber die ausdrückliche Zustimmung des Gemeinde-Amtes einzuholen, welches dieselbe gegen übereinstimmende Vorstellung des behandeln den Arztes und des Armenvaters zu ertheilen hat. Hierauf wurde der Gegen Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Spängler zur Abstimmung gebracht, und einstimmig angenommen, wornach die Abstimmung über den Antrag des Referenten entfiel. IV. Section Referent Herr Gemeinde Rath Amort. 4630. Bau Inspizient Donberger überreicht das Verzeichniß über das vorräthige Bau- und Brennholz. Wird beantragt, daß diese Inventur über die vorräthigen städt. Bau- und Brennhölzer durch zwei Herrn Gemeinde Räthe
verifizirt werde, und auf Grundlage dieser Verifizirung das Materialien Journal richtig stellen zu können. Beschluß nach Antrag. 3348. & 4564. Geländer-Aufstellung auf der Friedhofmauer und beim Luegerhaus am Pfarrberge. Nachdem die beiden Objekte kaum in den heurigen Voranschlag aufgenommen worden sind, was Referent nicht genau weiß, so muß derselbe in Rücksicht der vielen anderen und unaufschiebbaren Herstellungen und der damit in Verbindung stehenden großen Geldauslagen auf die einstweilige Sistierung der Aufstellung der beiden gothischen Geländer an der Friedhofmauer und an der Parapetmauer beim Bürgerhaus am Pfarrberge antragen. Der gegenwärtige Akt wäre somit in der Registratur aufzubewahren, und zu geeigneterer Zeit wieder in Vorlage zu bringen. Einstimmig nach diesem Antrage. 4519. Johann Wansner, städt. Polizeiwachtmeister um Zuweisung eines
verifizirt werde, und auf Grund- lage dieser Verifizirung das Materialien Journal richtig stellen zu können. Beschluß nach Antrag. 3348. & 4564. Geländer-Aufstellung auf der Friedhofmauer und beim Luegerhaus am Pfarrberge. Nachdem die beiden Objekte kaum in den heurigen Voran- schlag aufgenommen worden sind, was Referent nicht genau weiß, so muß derselbe in Rücksicht der vielen anderen und unaufschieb- baren Herstellungen und der damit in Verbindung stehenden großen Geldauslagen auf die einstweilige Sistierung der Aufstellung der beiden gothischen Geländer an der Friedhofmauer und an der Parapetmauer beim Bürgerhaus am Pfarr- berge antragen. Der gegenwärtige Akt wäre somit in der Registratur aufzubewahren, und zu geeig- neterer Zeit wieder in Vor- lage zu bringen. Einstimmig nach diesem Antrage. 4519. Johann Wansner, städt. Polizeiwacht- meister um Zuweisung eines
Brennholzes. Dem städt. Polizeiwachtmstr war bisher der Bedarf des Brennholzes zur Beheitzung des Zimmerofens aus der städt. Holzlage angewiesen. Nachdem derselbe aber durch seine Verehelichung auf ei- genen Haushalt angewiesen wird, so hat der Holzbezug aus dem bisherigen Quelle auf- zuhören, und wird ihm dagegen in Berücksichtigung seines gegen- wärtigen Ansuchens vom Ge- meinderathe der Bezug von 4 Klafter (Vier Klafter) 18" wei- chen Scheiterholzes aus dem städt. Holzvorrathe für 1 Jahr pro- visorisch bewilliget. Hievon ist das städt. Bauamt zu Handen des Inspizienten wegen Auszeigung und Zuthei- lung des Holzes so wie der Ge- suchsteller über Rubrik zu verständigen. 4493. Michael Mayr, Stadtpfarrthurm- wächter um Bewilligung eines Holzbeitrages. In Berücksichtigung des Gesuches werden dem städt. Thurmwächter Michael Mayr, für den heurigen Winter aushilfsweise 2 Klafter
Brennholzes. Dem städt. Polizeiwachtmstr war bisher der Bedarf des Brennholzes zur Beheitzung des Zimmerofens aus der städt. Holzlage angewiesen. Nachdem derselbe aber durch seine Verehelichung auf eigenen Haushalt angewiesen wird, so hat der Holzbezug aus dem bisherigen Quelle aufzuhören, und wird ihm dagegen in Berücksichtigung seines gegenwärtigen Ansuchens vom Gemeinderathe der Bezug von 4 Klafter (Vier Klafter) 18" weichen Scheiterholzes aus dem städt. Holzvorrathe für 1 Jahr provisorisch bewilliget. Hievon ist das städt. Bauamt zu Handen des Inspizienten wegen Auszeigung und Zutheilung des Holzes so wie der Gesuchsteller über Rubrik zu verständigen. 4493. Michael Mayr, Stadtpfarrthurmwächter um Bewilligung eines Holzbeitrages. In Berücksichtigung des Gesuches werden dem städt. Thurmwächter Michael Mayr, für den heurigen Winter aushilfsweise 2 Klafter
18" altes Brückenholz bewilliget, wovon das Bauamt zu Händen des Inspizienten zur Auszeigung und seinerzeitigen Abfuhr mittelst Rathschlag zu verständigen sind. 3658. Das Amt relationiert, die Räumung sämtlicher von der kk. Unterrealschule im Rathhausgebäude benützten Lokalitäten im II. Stockwerke rückwärts. Bei den abgehaltenen Augenschein in den von den Schulen geräumten Lokalitäten im II. Stocke des Rathhauses hat sich gezeigt, daß eine allseitige Verputzung der beschädigten Mauern, dann Weißigung und Reinigung in allen seinen Theilen, und endlich die theilweise Ausbesserung des Steinplatenpflasters im Vorhause und auf dem Gange unerläßlich nothwendig sind. Ich beantrage daher vorerst nur die oben genannten dringenden Arbeiten, welche so schnell wie möglich im Regiewege auf
18" altes Brückenholz bewilliget, wovon das Bauamt zu Händen des Inspizienten zur Auszeigung und seinerzeitigen Abfuhr mit- telst Rathschlag zu verständigen sind. 3658. Das Amt relationiert, die Räumung sämtlicher von der kk. Unterrealschule im Rath- hausgebäude benützten Lokali- täten im II. Stockwerke rück- wärts. Bei den abgehaltenen Augen- schein in den von den Schulen geräumten Lokalitäten im II. Stocke des Rathhauses hat sich gezeigt, daß eine allseitige Verputzung der beschädigten Mauern, dann Weißigung und Reinigung in allen seinen Theilen, und endlich die theilweise Ausbesserung des Steinplaten- pflasters im Vorhause und auf dem Gange unerläßlich nothwendig sind. Ich beantrage daher vorerst nur die oben genannten drin- genden Arbeiten, welche so schnell wie möglich im Regiewege auf
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2