verlangen würde, wenn durch seine Leute die alten Brückenjochstecken gezogen und beseitiget würden. Ein dießbezüglicher Kostenanschlag wäre nochmals in Vorlage zu bringen. Beschluß nach Antrag. ad 4574. Franz Karl, Gemeinde Kanzellist erklärt ehrfurchtsvoll, daß er die ihm zugewiesene Wohnung aus innangeführten Gründen nicht beziehen kann. Aus den innangeführten Gründen wird die Gemeindevorstehung mit Gemeinderathsbeschluß vom heutigen Tage ermächtiget, den mit der Haus-Inspektion im Exjesuitengebäude betrauten Herrn Kanzellisten Karl eine entsprechende Wohnung anzuweisen. A. Haller Johann Amort Gemeinderath Franz Karl Schriftführer
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