Ratsprotokoll vom 26. August 1862

für die Reparatur des Kanals und des schadhaften Thorbogens in der Badgasse, er genehmige weiters, daß die Thorbogengewölbslokalitäten den beiden Anrainern Herrn Würz und Dömök zur unentgeldlichen Benützung im Sinne ihrer Vereinbarung und gegen dem überlassen werden, daß sie den feuergefährlichen Oberbau beseitigen, und dafür einen feuersicheren Aufbau mit Ziegelbedachung einschließlich der Seitenmauer bis zum Dache auf ihre Kosten und im Sinne des Protokolles vom 22. Juli 1862 ad Nr. 3955 herstellen werden, wogegen sich aber die Gemeinde das Eigenthumsrecht des Gebäudes selbst, wie natürlich, vorbehält. Das Amt erhält die Weisung, in diesem Sinne mit den Partheien zu verhandeln, die Bauführungen zu überwachen, und allenfalls eine Art Miethvertrag für die unentgeldliche Benützung der Lokalitäten auf unbestimmte Zeit zu errichten. Die Herstellungen des Kanals und des schadhaften Thorbogens

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