Ratsprotokoll vom 26. August 1862

für die Reparatur des Kanals und des schadhaften Thorbogens in der Badgasse, er genehmige weiters, daß die Thorbogenge- wölbslokalitäten den beiden An- rainern Herrn Würz und Dömök zur unentgeldlichen Be- nützung im Sinne ihrer Verein- barung und gegen dem überlas- sen werden, daß sie den feuerge- fährlichen Oberbau beseitigen, und dafür einen feuersicheren Aufbau mit Ziegelbedachung einschließlich der Seitenmauer bis zum Dache auf ihre Kosten und im Sinne des Protokolles vom 22. Juli 1862 ad Nr. 3955 her- stellen werden, wogegen sich aber die Gemeinde das Eigenthumsrecht des Gebäudes selbst, wie natürlich, vorbehält. Das Amt erhält die Weisung, in diesem Sinne mit den Partheien zu verhandeln, die Bauführungen zu überwachen, und allenfalls eine Art Miethvertrag für die un- entgeldliche Benützung der Lokali- täten auf unbestimmte Zeit zu errichten. Die Herstellungen des Kanals und des schadhaften Thorbogens

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