Ratsprotokoll vom 26. August 1862

Badgasse pcto. Kanal und Schwib- bogen. Von Seite der städt. Bausektion besteht kein Anstand über die beantragte und höchstnöthig ge- wordene Herstellung des Kanals und des schadhaften Thorbogens in der Badgasse, sowie auch über die Beseitigung des feuergefähr- lichen Oberbaues des alten Thor- bogens rückwärts des Würz' schen Hauses, denn die Kanal und Thorbogen Herstellung treffen die Gemeinde, hingegen die Beseitigung des feuergefähr- lichen Oberbaues des Thorbogens und dessen feuersicherer Aufbau mit Ziegelbedachung einschließlich der Seitenmauer bis zur Ziegel- dachung wird von den Partheien Herrn Würz und Dömök im Sinne des Protokolles vom 22. Juli l.J. ad Nr. 3955 und auf deren Kosten gegen dem veranlaßt, daß ihnen die fernere Benützung der Lokalitäten nach ihrer Verein- barung von Seite der Stadtgemein- de unentgeldlich überlassen werden möge. Ich beantrage daher, der löbliche Ge- meinderath genehmige die Kosten

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2