Badgasse pcto. Kanal und Schwibbogen. Von Seite der städt. Bausektion besteht kein Anstand über die beantragte und höchstnöthig gewordene Herstellung des Kanals und des schadhaften Thorbogens in der Badgasse, sowie auch über die Beseitigung des feuergefährlichen Oberbaues des alten Thorbogens rückwärts des Würz' schen Hauses, denn die Kanal und Thorbogen Herstellung treffen die Gemeinde, hingegen die Beseitigung des feuergefährlichen Oberbaues des Thorbogens und dessen feuersicherer Aufbau mit Ziegelbedachung einschließlich der Seitenmauer bis zur Ziegeldachung wird von den Partheien Herrn Würz und Dömök im Sinne des Protokolles vom 22. Juli l.J. ad Nr. 3955 und auf deren Kosten gegen dem veranlaßt, daß ihnen die fernere Benützung der Lokalitäten nach ihrer Vereinbarung von Seite der Stadtgemeinde unentgeldlich überlassen werden möge. Ich beantrage daher, der löbliche Gemeinderath genehmige die Kosten
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