vom 11. July 1862 dem städt. Polizeiwachtmeister die Bewilligung zur Verehelichung ertheilt worden ist, so ist eine weitere Consequenz dieses Beschlußes, daß seine Wohnung im städt. Rathhause entsprechend adaptirt werden muß. Der Bau Inspizient erhielt die Weisung, über derlei Adaptirungs Arbeiten Kostenüberschläge sich zu verschaffen, und selbe dem Gemeinderathe zur Genehmigung vorzulegen. Diesem Auftrag entsprechend hat derselbe auch mehrere Kostenüberschläge bekommen, welche aber alle beseitiget werden mußten, weil sich deren Summen theils über 100 fl, theils sogar über 200 fl belaufen haben, welche Beträge voraussichtlich nicht bewilliget worden wären. Nachdem Referent selbst mit dem Bau Inspizienten in den betreffenden Lokalitäten genauen Augenschein genommen hat, wurden die auf das Minimum reduzirten und nur den dringendsten Bedarf berücksichtigenden AdaptirungsArbeiten vereinbart, welche in der
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