sind. Dem Referenten erscheint einzig noch wünschenswerth, dem Pflasterermeister Hefner die Obliegenheit zu übertragen, daß derselbe die hin und wieder uneben gewordenen Stellen der Koppsteinpflasterung vorerst unentgeldlich auszugleichen habe. Beschluß nach Antrag. 4012. Das Amt relationirt über die Vermessung einiger nothwendig vorzunehmender Pflasterungsstrecken. Nachdem die Pflasterung der in der Relation genau bezeichneten kleinen Plätze dringend nothwendig ist, und schon längst hätte ausgeführt werden sollen, so beantrage ich hiemit die Bewilligung zur Ausführung derselben. Einstimmig nach diesem Antrage und erhält das Amt die Weisung, mit dem Pflasterermeister Hefner zu verhandeln und den Akkord abzuschließen. 4038. Bau Inspizient Donberger, um Bewilligung zur Ausbesserung der zwei Sockel von den steinernen
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