Ratsprotokoll vom 26. August 1862

Gemeinde-Kasse erforderlich werden könnte. Hingegen ist das Bürger- Corps ein Institut von all- gemeiner Nützlichkeit für die Gemeinde und es ist immerhin zu verantworten, daß die Gemeinde Kasse das höchste Fest dieser militä- risch organisirten Körper- schaft, ihre Fahnenweise, durch einen entsprechenden Geld- beitrag aus den Gemeinde- mitteln verherrlichen helfe. Hierauf wurde über den Gegen- Antrag des Herrn Gemeinde- Rathes Schwarz abgestimmt, und derselbe von der ganzen Versammlung abgelehnt. Hiernach wurde der einhellige Beschluß gefaßt, dem Fest- komite für die Fahnenweihe des Bürgerkorps zur theil- weisen Deckung der Festkosten den Betrag von 500 fl aus der Stadtkasse anzuweisen und zur Verfügung zu stellen. Sohin wurde vom gesammten Gemeinderathe der Wunsch ausgesprochen, es mögen die

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