Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 26. August 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der l.f. Kreisstadt Steyr am 26. August 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe und zwar: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Harazmüller, Dr. Kompaß, Lechner, Millner, Peteler, Sandböck, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler, Eggendorfer, Engl, Franz Haller, Landsiedl, Dr. Pierer, Reithmayr, Reschauer, von Schönthan und Werndl entschuldiget. 4627. Der Herr Bürgermeister macht dem löblichen Gemeinderathe die Mittheilung, daß laut Zuschrift des Fest Comites vom 25. August l.J. die Gemeindevorstehung, den Gemeinderath und die Beamten der Stadtgemeinde Steyr zu dem Feste der Fahnen-Weihe des hiesigen uniformirten Bürgerkorps, welche am Sonntag den 7. Septbr. d.J. Vormittags 9 Uhr von dem hochwürdigsten Herrn Bischofe von Linz vorgenommen werden wird, eingeladen, und daß die Gemeinde Repräsentanz um thatkräftige Mitwirkung zur würdigen Durchführung dieses nicht ausschließlich für die Bür- ger Garde, sondern für die
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der l.f. Kreisstadt Steyr am 26. August 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe und zwar: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Harazmüller, Dr. Kompaß, Lechner, Millner, Peteler, Sandböck, Schwarz, Dr. Spängler, Stigler und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler, Eggendorfer, Engl, Franz Haller, Landsiedl, Dr. Pierer, Reithmayr, Reschauer, von Schönthan und Werndl entschuldiget. 4627. Der Herr Bürgermeister macht dem löblichen Gemeinderathe die Mittheilung, daß laut Zuschrift des Fest Comites vom 25. August l.J. die Gemeindevorstehung, den Gemeinderath und die Beamten der Stadtgemeinde Steyr zu dem Feste der Fahnen-Weihe des hiesigen uniformirten Bürgerkorps, welche am Sonntag den 7. Septbr. d.J. Vormittags 9 Uhr von dem hochwürdigsten Herrn Bischofe von Linz vorgenommen werden wird, eingeladen, und daß die Gemeinde Repräsentanz um thatkräftige Mitwirkung zur würdigen Durchführung dieses nicht ausschließlich für die Bürger Garde, sondern für die
Gesamtheit der Stadtgemeinde bedeutungsvollen Festes ersucht worden sey. Nach der hierauf erfolgten Besprechung dieses Gegenstandes wurden folgende Anträge gestellt. Herr Bürgermeister beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle sich als Körperschaft bei dem Feste der Fahnenweihe der erfolgten Einladung gemäß einfinden, womit sich die Versamlung vollkommen einverstanden erklärt. Hierauf bringt Herr Gemeinderath Dr. Spängler in Vorschlag, dem Festkomité des löblichen Bürger Corps zur theilweisen Deckung der Festauslagen eine entsprechende Summe aus der Stadtkasse, etwa den Betrag von 500 fl anzuweisen. Ueber diesen Vorschlag wurde eine längere Besprechung gepflogen, bei welcher sich die meisten Herren Gemeinde Räthe betheiligten und sich einmüthig dahin aussprachen, daß ein bestimter
Gesamtheit der Stadtgemeinde bedeutungsvollen Festes er- sucht worden sey. Nach der hierauf erfolgten Besprechung dieses Gegenstan- des wurden folgende Anträge gestellt. Herr Bürgermeister bean- tragt, der löbliche Gemeinde- rath wolle sich als Körperschaft bei dem Feste der Fahnenweihe der erfolgten Einladung gemäß einfinden, womit sich die Versamlung vollkommen einverstanden erklärt. Hierauf bringt Herr Ge- meinderath Dr. Spängler in Vorschlag, dem Festkomité des löblichen Bürger Corps zur theilweisen Deckung der Festauslagen eine ent- sprechende Summe aus der Stadtkasse, etwa den Betrag von 500 fl anzuweisen. Ueber diesen Vorschlag wur- de eine längere Bespre- chung gepflogen, bei welcher sich die meisten Herren Gemeinde Räthe betheiligten und sich einmüthig dahin aus- sprachen, daß ein bestimter
Betrag aus der Stadtkasse zu diesem Feste votiert werden solle. Vor Abstimmung über den vorerwähnten Antrag bringt Herr Gemeinderath Schwarz folgenden Gegen Antrag: Da der Gemeinderath frem- des Gut zu verwalten, und dieserwegen mit aller Sparsam- keit insbesonders bei den dieß- jährigen durch Elementarun- fälle sehr hart mitgenommenen Geldkräften der Stadt Steyer und den sehr starken jährlichen Conkurrenz Beiträgen der Gemeindeglieder, aus denen viele mir mit der äußersten Anstrengung und Aufopferung ja sogar durch Nothstand ge- preßt selbst einen kleinen immerhin auch auf ihre Rechnung gehenden Betrag sehr em- pfindlich fühlen und nur mit Mißmuth aufnehmen würden; da der Gemeinderath nach Art eines Vormundes nur für nützliche und nothwendige Aus- lagen seine Zustimmung geben soll; da der Beitrag pr 500 fl Ö.W. für die Stadtkasse bei dem
Betrag aus der Stadtkasse zu diesem Feste votiert werden solle. Vor Abstimmung über den vorerwähnten Antrag bringt Herr Gemeinderath Schwarz folgenden Gegen Antrag: Da der Gemeinderath fremdes Gut zu verwalten, und dieserwegen mit aller Sparsamkeit insbesonders bei den dießjährigen durch Elementarunfälle sehr hart mitgenommenen Geldkräften der Stadt Steyer und den sehr starken jährlichen Conkurrenz Beiträgen der Gemeindeglieder, aus denen viele mir mit der äußersten Anstrengung und Aufopferung ja sogar durch Nothstand gepreßt selbst einen kleinen immerhin auch auf ihre Rechnung gehenden Betrag sehr empfindlich fühlen und nur mit Mißmuth aufnehmen würden; da der Gemeinderath nach Art eines Vormundes nur für nützliche und nothwendige Auslagen seine Zustimmung geben soll; da der Beitrag pr 500 fl Ö.W. für die Stadtkasse bei dem
diesjährigen Defizit immerhin bedeutend, für das Fest selbst aber enorme Auslagen nach der gedruckten Ankündigung des Festkomités bevorstehen, eben nicht glänzend erscheint, da der Gefertigte bei der allgemeinen Sympathie für das hiesige löbliche Bürgerkorps nach dem richtigen Takte der hiesigen großmüthigen Bewohner auf einen reichlichen Beitrag, wo es sich um Mehrung des so ausgezeichneten industriellen Glanzes der Eisenstadt handelt, rechnet: so beantragt er: Es solle durch 3 Gemeinderäthe die Stadt beiläufig in 24 Sektionen getheilt, jeder Rath sich ein Nro. der Abtheilung herausziehen, und durch wahrhaft freiwillige Beiträge den Zuschuß zum Feste sammeln, jeder GemeindeRath sich mit einem Betrage zur Ermunterung betheiligen. Sollte wider Verhoffen nicht derselbe oder ein größerer Betrag erzielt werden,
diesjährigen Defizit immer- hin bedeutend, für das Fest selbst aber enorme Ausla- gen nach der gedruckten An- kündigung des Festkomités bevorstehen, eben nicht glän- zend erscheint, da der Ge- fertigte bei der allgemeinen Sympathie für das hiesige löbliche Bürgerkorps nach dem richtigen Takte der hie- sigen großmüthigen Bewohner auf einen reichlichen Beitrag, wo es sich um Mehrung des so ausgezeichneten industriel- len Glanzes der Eisenstadt handelt, rechnet: so bean- tragt er: Es solle durch 3 Gemeinderäthe die Stadt beiläufig in 24 Sektionen getheilt, jeder Rath sich ein Nro. der Abthei- lung herausziehen, und durch wahrhaft freiwillige Beiträ- ge den Zuschuß zum Feste sammeln, jeder Gemeinde- Rath sich mit einem Betrage zur Ermunterung betheiligen. Sollte wider Verhoffen nicht derselbe oder ein größerer Betrag erzielt werden,
dann wäre das Fehlende aus der Stadtkasse zu ergänzen, so zwar, daß mindestens 500 fl dem Festkomité zugesichert und je nach der vorhandenen Barschaft in der Kasse schon vor- schußweise ausgefolgt werden sollten. Hierauf erwiderte Herr Gemeinderath Dr. Spängler unter Aufrechthaltung seines Antrages folgendes: Gegen den Gegen-Antrag des Herren Gemeinderathes Schwarz ergibt sich mir vor Allem das Bedenken, daß wir gar nicht berechtiget sind, eine Sammlung von Haus zu Haus für Zwecke des Bürger- korps einzuleiten, ohne von demselben oder dessen Comité zu diesem Schritte ausdrücklich ermächtiget zu sein, weil man dadurch das Zartgefühl dieses Körpers nur verletzen könnte. Es ist dieß um so mehr zu beden- ken, als die Ergebniße dieser Sammlung höchst zweifelhaft sein dürften und dann doch am Ende wie Zuschuß von Seite der
dann wäre das Fehlende aus der Stadtkasse zu ergänzen, so zwar, daß mindestens 500 fl dem Festkomité zugesichert und je nach der vorhandenen Barschaft in der Kasse schon vorschußweise ausgefolgt werden sollten. Hierauf erwiderte Herr Gemeinderath Dr. Spängler unter Aufrechthaltung seines Antrages folgendes: Gegen den Gegen-Antrag des Herren Gemeinderathes Schwarz ergibt sich mir vor Allem das Bedenken, daß wir gar nicht berechtiget sind, eine Sammlung von Haus zu Haus für Zwecke des Bürgerkorps einzuleiten, ohne von demselben oder dessen Comité zu diesem Schritte ausdrücklich ermächtiget zu sein, weil man dadurch das Zartgefühl dieses Körpers nur verletzen könnte. Es ist dieß um so mehr zu bedenken, als die Ergebniße dieser Sammlung höchst zweifelhaft sein dürften und dann doch am Ende wie Zuschuß von Seite der
Gemeinde-Kasse erforderlich werden könnte. Hingegen ist das BürgerCorps ein Institut von allgemeiner Nützlichkeit für die Gemeinde und es ist immerhin zu verantworten, daß die Gemeinde Kasse das höchste Fest dieser militärisch organisirten Körperschaft, ihre Fahnenweise, durch einen entsprechenden Geldbeitrag aus den Gemeindemitteln verherrlichen helfe. Hierauf wurde über den GegenAntrag des Herrn GemeindeRathes Schwarz abgestimmt, und derselbe von der ganzen Versammlung abgelehnt. Hiernach wurde der einhellige Beschluß gefaßt, dem Festkomite für die Fahnenweihe des Bürgerkorps zur theilweisen Deckung der Festkosten den Betrag von 500 fl aus der Stadtkasse anzuweisen und zur Verfügung zu stellen. Sohin wurde vom gesammten Gemeinderathe der Wunsch ausgesprochen, es mögen die
Gemeinde-Kasse erforderlich werden könnte. Hingegen ist das Bürger- Corps ein Institut von all- gemeiner Nützlichkeit für die Gemeinde und es ist immerhin zu verantworten, daß die Gemeinde Kasse das höchste Fest dieser militä- risch organisirten Körper- schaft, ihre Fahnenweise, durch einen entsprechenden Geld- beitrag aus den Gemeinde- mitteln verherrlichen helfe. Hierauf wurde über den Gegen- Antrag des Herrn Gemeinde- Rathes Schwarz abgestimmt, und derselbe von der ganzen Versammlung abgelehnt. Hiernach wurde der einhellige Beschluß gefaßt, dem Fest- komite für die Fahnenweihe des Bürgerkorps zur theil- weisen Deckung der Festkosten den Betrag von 500 fl aus der Stadtkasse anzuweisen und zur Verfügung zu stellen. Sohin wurde vom gesammten Gemeinderathe der Wunsch ausgesprochen, es mögen die
Herren Bürger und Haus- besizer in Steyr, so wie alle übrigen Bewohner eingeladen werden, an dem Tage des Fahnenfestes ihre Häuser und Fenster nach Möglichkeit zu schmücken. Nachdem die Berathung und Schlußfassung über diesen Ge- genstand, welche die alleinige Ursache der Anberaumung der heutigen außerordent- lichen Sitzung ist, zu Ende war, stellt Herr Bürgermeister die Anfrage, ob es der Ver- sammlung genehm wäre, heute auch in die Berathung jener Geschäftsstücke der IV. Section einzugehen, welche in der letz- ten Sitzung nicht mehr zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung gelangen konnten. Die Versammlung erklärt sich mit der Aufname der Berathung dieser Gegenstände einverstanden. Hierauf stellt Herr Gemde. Rath Dr. Spängler an den Herrn Bür- germeister das Ersuchen, es möge bei dem Umstande, als in der letzten Gemeinderaths Sitzung
Herren Bürger und Hausbesizer in Steyr, so wie alle übrigen Bewohner eingeladen werden, an dem Tage des Fahnenfestes ihre Häuser und Fenster nach Möglichkeit zu schmücken. Nachdem die Berathung und Schlußfassung über diesen Gegenstand, welche die alleinige Ursache der Anberaumung der heutigen außerordentlichen Sitzung ist, zu Ende war, stellt Herr Bürgermeister die Anfrage, ob es der Versammlung genehm wäre, heute auch in die Berathung jener Geschäftsstücke der IV. Section einzugehen, welche in der letzten Sitzung nicht mehr zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung gelangen konnten. Die Versammlung erklärt sich mit der Aufname der Berathung dieser Gegenstände einverstanden. Hierauf stellt Herr Gemde. Rath Dr. Spängler an den Herrn Bürgermeister das Ersuchen, es möge bei dem Umstande, als in der letzten Gemeinderaths Sitzung
beschlossen wurde, die Frage der Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an den Herrn Franz Wertheim, Vize Präsidenten der Handels und Gewerbekammer in Wien auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung zu stellen, – und als eben jetzt mit der Berathung der auf der Tagesordnung der letzten Sitzung befindlich gewesenen Geschäftsstücke die Sitzung als eine außerordentliche aufgehört und als eine ordentliche begonnen hat, – die erwähnte Angelegenheit der Ehrenbürgerrechtsverleihung als erster Gegenstand in Verhandlung gezogen werde. Gegen diesen Antrag erhob sich Herr Gemeinde Rath Schwarz und machte geltend, dass die heutige Sitzung eine außerordentliche sey, daß der von Herrn Gemeinderath Dr. Spängler berührte Gegenstand nicht auf der Tagesordnung der heutigen oder der letzten Sitzung stand, daß die Wiederaufname der Berathung der ordentlichen Geschäftsstücke nur bezüglich
beschlossen wurde, die Frage der Verleihung des Ehrenbürger- rechtes an den Herrn Franz Wertheim, Vize Präsidenten der Handels und Gewerbe- kammer in Wien auf die Tages- ordnung der nächsten ordentli- chen Sitzung zu stellen, – und als eben jetzt mit der Bera- thung der auf der Tagesord- nung der letzten Sitzung be- findlich gewesenen Geschäftsstücke die Sitzung als eine außerordentli- che aufgehört und als eine or- dentliche begonnen hat, – die erwähnte Angelegenheit der Ehrenbürgerrechtsver- leihung als erster Gegenstand in Verhandlung gezogen werde. Gegen diesen Antrag erhob sich Herr Gemeinde Rath Schwarz und machte geltend, dass die heutige Sitzung eine außer- ordentliche sey, daß der von Herrn Gemeinderath Dr. Spängler berührte Gegenstand nicht auf der Tagesordnung der heutigen oder der letzten Sitzung stand, daß die Wiederaufname der Berathung der ordentlichen Geschäftsstücke nur bezüglich
derjenigen Stücke der IV. Section vom Gemeinderathe beschlossen wurde, die schon auf der Tages- ordnung der letzten Sitzung sich befanden, nicht aber bezüglich eines anderen Stückes, daß mithin diese Angelegenheit erst auf die Tagesordnung der näch- sten Sitzung, nicht aber heute schon zur Verhandlung zu brin- gen sey. Für diese Ansicht sprachen sich auch die Herren Gemeinde- Räthe Sandböck und Degenfellner aus, und es erfolgte nach län- gerer Diskussion mit Mehrheit der Stimmen der Be- schluß, daß die Verleihung des erwähnten Ehrenbürger- rechtes für die nächste ordent- liche Gemeinderaths Sitzung als Verhandlungsgegenstand in die Tagesordnung auf- zunehmen sey. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 3894. Note des k.k. Bezirksbauamtes Steyr vom 11. Juli 1862 Z. 972 mit dem Situationsplan, dem Aus- führungsausmaß, dem Ausführungs- Kostenanschlag und dem Befunds- zertifikate über die hergestellte
derjenigen Stücke der IV. Section vom Gemeinderathe beschlossen wurde, die schon auf der Tagesordnung der letzten Sitzung sich befanden, nicht aber bezüglich eines anderen Stückes, daß mithin diese Angelegenheit erst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung, nicht aber heute schon zur Verhandlung zu bringen sey. Für diese Ansicht sprachen sich auch die Herren GemeindeRäthe Sandböck und Degenfellner aus, und es erfolgte nach längerer Diskussion mit Mehrheit der Stimmen der Beschluß, daß die Verleihung des erwähnten Ehrenbürgerrechtes für die nächste ordentliche Gemeinderaths Sitzung als Verhandlungsgegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen sey. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 3894. Note des k.k. Bezirksbauamtes Steyr vom 11. Juli 1862 Z. 972 mit dem Situationsplan, dem Ausführungsausmaß, dem AusführungsKostenanschlag und dem Befundszertifikate über die hergestellte
Pflasterung der Kirchengasse in Steyrdorf. In Folge der vom k.k. Bezirksbauamte übermittelten Ausführungs Operate bestehend in a. dem Situationsplan b. dem Ausführungsausmaß c. dem Ausführungskostenanschlag erweißt sich die Verdienstsumme der Pflasterungsarbeiten in der Kirchengasse in der Vorstadt Steyrdorf an dem Pflasterermeister Hefner nach Abschlag der nach dem Protokolle vom 16. Septbr. 1861 Z. 5655 vorhanden gewesenen und wieder in Verwendung gebrachten TrottoirSteine auf 1384 fl 92 xr Ö.W. und nachdem die Pflasterung laut Befundszertifikat den gestellten Bedingungen entsprechend durchgeführt befunden worden ist, so trage ich auf die Anerkennung der Netto berechneten Verdienst Summe pr. 1384 fl 92 xr Ö.W. so wie an die sofortige Auszahlung derselben an den Pflasterermeister Hefner an, wovon derselbe und gleichzeitig das städt. Kassaamt zu verständigen
Pflasterung der Kirchengasse in Steyrdorf. In Folge der vom k.k. Bezirks- bauamte übermittelten Aus- führungs Operate bestehend in a. dem Situationsplan b. dem Ausführungsausmaß c. dem Ausführungskostenanschlag erweißt sich die Verdienstsumme der Pflasterungsarbeiten in der Kirchengasse in der Vorstadt Steyrdorf an dem Pflasterer- meister Hefner nach Abschlag der nach dem Protokolle vom 16. Septbr. 1861 Z. 5655 vorhanden gewesenen und wieder in Ver- wendung gebrachten Trottoir- Steine auf 1384 fl 92 xr Ö.W. und nachdem die Pflasterung laut Befundszertifikat den gestell- ten Bedingungen entsprechend durchgeführt befunden worden ist, so trage ich auf die Aner- kennung der Netto berechneten Verdienst Summe pr. 1384 fl 92 xr Ö.W. so wie an die sofortige Auszah- lung derselben an den Pflasterer- meister Hefner an, wovon derselbe und gleichzeitig das städt. Kassaamt zu verständigen
sind. Dem Referenten erscheint einzig noch wünschenswerth, dem Pfla- sterermeister Hefner die Oblie- genheit zu übertragen, daß derselbe die hin und wieder un- eben gewordenen Stellen der Koppsteinpflasterung vorerst unentgeldlich auszugleichen habe. Beschluß nach Antrag. 4012. Das Amt relationirt über die Vermessung einiger nothwen- dig vorzunehmender Pflasterungs- strecken. Nachdem die Pflasterung der in der Relation genau bezeichne- ten kleinen Plätze dringend nothwendig ist, und schon längst hätte ausgeführt werden sollen, so beantrage ich hiemit die Be- willigung zur Ausführung derselben. Einstimmig nach diesem Antrage und erhält das Amt die Wei- sung, mit dem Pflasterer- meister Hefner zu verhandeln und den Akkord abzuschließen. 4038. Bau Inspizient Donberger, um Bewilligung zur Ausbesserung der zwei Sockel von den steinernen
sind. Dem Referenten erscheint einzig noch wünschenswerth, dem Pflasterermeister Hefner die Obliegenheit zu übertragen, daß derselbe die hin und wieder uneben gewordenen Stellen der Koppsteinpflasterung vorerst unentgeldlich auszugleichen habe. Beschluß nach Antrag. 4012. Das Amt relationirt über die Vermessung einiger nothwendig vorzunehmender Pflasterungsstrecken. Nachdem die Pflasterung der in der Relation genau bezeichneten kleinen Plätze dringend nothwendig ist, und schon längst hätte ausgeführt werden sollen, so beantrage ich hiemit die Bewilligung zur Ausführung derselben. Einstimmig nach diesem Antrage und erhält das Amt die Weisung, mit dem Pflasterermeister Hefner zu verhandeln und den Akkord abzuschließen. 4038. Bau Inspizient Donberger, um Bewilligung zur Ausbesserung der zwei Sockel von den steinernen
Statuen auf der Promenade. Es ist ganz in der Ordnung, daß die beiden Sokel, worauf die steinernen Statuen beim Ausgang des Dammes auf die Promenade stehen, bestmöglich renovirt werden. Dieß kann ganz gut im Regiewege durch einen praktischen Mauer geschehen. Diese Reparatur wäre mit hydraulischen Kalk auszuführen, weil derselben den Einflüßen der Witterung und der Näße besser widersteht, und die Sache selbst haltbarer macht. Ich trage auf Bewilligung an, womit das Amt gleichzeitig die Weisung erhält, den angeregten Gegenstand noch in guter Jahreszeit durch das Bauamt ausführen zu lassen. Der Gemeinderath ertheilt hiemit seine Zustimmung. 3964. Das Amt relazionirt ad Nro. 2742 in Betreff der Vorlage weiterer Kostenanschläge wegen Herstellung steinener Brückenköpfe bei der Steyr.
Statuen auf der Promenade. Es ist ganz in der Ordnung, daß die beiden Sokel, worauf die steinernen Statuen beim Ausgang des Dammes auf die Promenade stehen, bestmöglich renovirt werden. Dieß kann ganz gut im Regie- wege durch einen praktischen Mauer geschehen. Diese Reparatur wäre mit hydraulischen Kalk auszufüh- ren, weil derselben den Ein- flüßen der Witterung und der Näße besser widersteht, und die Sache selbst haltbarer macht. Ich trage auf Bewilligung an, womit das Amt gleichzeitig die Weisung erhält, den ange- regten Gegenstand noch in guter Jahreszeit durch das Bauamt ausführen zu lassen. Der Gemeinderath ertheilt hiemit seine Zustimmung. 3964. Das Amt relazionirt ad Nro. 2742 in Betreff der Vorlage weiterer Kostenanschläge we- gen Herstellung steinener Brückenköpfe bei der Steyr.
Obschon ich selbst, wie aus den an- liegenden Referaten zu ersehen ist, für die baldige Herstellung gemauerter steinener Brücken- köpfe sowohl bei der Reiter- wie bei der Weißgärber-Brücke angetragen habe, und die Noth- wendigkeit, ja sogar theilweise die Dringlichkeit noch gegenwär- tig anerkenne, so muß ich doch vor der Hand und bis auf wei- teres auf Sistirung dieser Bauten antragen, da eben noch kein Schaden im Verzuge zu befürchten sein dürfte, und weil überdieß die Mittel der Gemeinde von allen Seiten so sehr in Anspruch genommen werden, daß jede Baulichkeit, die nicht unmittelbar nothwendig bis auf günstigere Zeit aufgeschoben bleiben muß. Der Gemeinderath erklärt sich hiemit einverstanden. 4343. Bau Inspizient Donberger, relationirt ad Nro. 3458 über die Adaptirungsarbeiten in der Wohnung des städt. Polizei- wachtmeisters unter Anschluß des Kostenanschlages. Nachdem laut Gemeinderathsbeschluß
Obschon ich selbst, wie aus den anliegenden Referaten zu ersehen ist, für die baldige Herstellung gemauerter steinener Brückenköpfe sowohl bei der Reiter- wie bei der Weißgärber-Brücke angetragen habe, und die Nothwendigkeit, ja sogar theilweise die Dringlichkeit noch gegenwärtig anerkenne, so muß ich doch vor der Hand und bis auf weiteres auf Sistirung dieser Bauten antragen, da eben noch kein Schaden im Verzuge zu befürchten sein dürfte, und weil überdieß die Mittel der Gemeinde von allen Seiten so sehr in Anspruch genommen werden, daß jede Baulichkeit, die nicht unmittelbar nothwendig bis auf günstigere Zeit aufgeschoben bleiben muß. Der Gemeinderath erklärt sich hiemit einverstanden. 4343. Bau Inspizient Donberger, relationirt ad Nro. 3458 über die Adaptirungsarbeiten in der Wohnung des städt. Polizeiwachtmeisters unter Anschluß des Kostenanschlages. Nachdem laut Gemeinderathsbeschluß
vom 11. July 1862 dem städt. Polizeiwachtmeister die Bewilligung zur Verehelichung ertheilt worden ist, so ist eine weitere Consequenz dieses Beschlußes, daß seine Wohnung im städt. Rathhause entsprechend adaptirt werden muß. Der Bau Inspizient erhielt die Weisung, über derlei Adaptirungs Arbeiten Kostenüberschläge sich zu verschaffen, und selbe dem Gemeinderathe zur Genehmigung vorzulegen. Diesem Auftrag entsprechend hat derselbe auch mehrere Kostenüberschläge bekommen, welche aber alle beseitiget werden mußten, weil sich deren Summen theils über 100 fl, theils sogar über 200 fl belaufen haben, welche Beträge voraussichtlich nicht bewilliget worden wären. Nachdem Referent selbst mit dem Bau Inspizienten in den betreffenden Lokalitäten genauen Augenschein genommen hat, wurden die auf das Minimum reduzirten und nur den dringendsten Bedarf berücksichtigenden AdaptirungsArbeiten vereinbart, welche in der
vom 11. July 1862 dem städt. Poli- zeiwachtmeister die Bewilligung zur Verehelichung ertheilt worden ist, so ist eine weitere Consequenz dieses Beschlußes, daß seine Wohnung im städt. Rathhause entsprechend adaptirt werden muß. Der Bau Inspizient erhielt die Weisung, über derlei Adapti- rungs Arbeiten Kostenüber- schläge sich zu verschaffen, und selbe dem Gemeinderathe zur Genehmigung vorzulegen. Diesem Auftrag entsprechend hat derselbe auch mehrere Kosten- überschläge bekommen, welche aber alle beseitiget werden mußten, weil sich deren Summen theils über 100 fl, theils sogar über 200 fl belaufen haben, welche Be- träge voraussichtlich nicht bewil- liget worden wären. Nachdem Referent selbst mit dem Bau Inspizienten in den betreffen- den Lokalitäten genauen Augen- schein genommen hat, wurden die auf das Minimum reduzirten und nur den dringendsten Bedarf berücksichtigenden Adaptirungs- Arbeiten vereinbart, welche in der
beiliegenden Relation genau be- schrieben, und in dem ebenfalls anliegenden Kostenüberschlag speziell bewerthet sind. Nach diesen Kostenüberschlag be- ziffert sich die Summe auf 40 fl 43 xr und mit Zurechnung der Materialien, Ziegel, Kalk, Sand etc. 12 fl was aus dem städt. Vorrath gewonnen werden kann, so- mit auf die Summa 52 fl 43 xr Ö.W. Ich beantrage daher die Genehmi- gung des löblichen Gemeinderathes zu diesen nöthigen Adaptirungen im Sinne der Relation und nach den Ziffern des Kostenüberschlages vom 3. August und der Ausführung im Regiewege auf Wochenlisten durch praktische Maurer. Beschluß nach Antrag, und erhält das Amt die Weisung, das Erforderliche einzuleiten, und weiters die Hafner, Schlos- ser, Anstreicher und Glaser- arbeiten mit den betreffenden Profeßionisten in Akkord zu verhandeln. 3118. Das Amt relationirt über den gepflogenen Augenschein in der
beiliegenden Relation genau beschrieben, und in dem ebenfalls anliegenden Kostenüberschlag speziell bewerthet sind. Nach diesen Kostenüberschlag beziffert sich die Summe auf 40 fl 43 xr und mit Zurechnung der Materialien, Ziegel, Kalk, Sand etc. 12 fl was aus dem städt. Vorrath gewonnen werden kann, somit auf die Summa 52 fl 43 xr Ö.W. Ich beantrage daher die Genehmigung des löblichen Gemeinderathes zu diesen nöthigen Adaptirungen im Sinne der Relation und nach den Ziffern des Kostenüberschlages vom 3. August und der Ausführung im Regiewege auf Wochenlisten durch praktische Maurer. Beschluß nach Antrag, und erhält das Amt die Weisung, das Erforderliche einzuleiten, und weiters die Hafner, Schlosser, Anstreicher und Glaserarbeiten mit den betreffenden Profeßionisten in Akkord zu verhandeln. 3118. Das Amt relationirt über den gepflogenen Augenschein in der
Badgasse pcto. Kanal und Schwibbogen. Von Seite der städt. Bausektion besteht kein Anstand über die beantragte und höchstnöthig gewordene Herstellung des Kanals und des schadhaften Thorbogens in der Badgasse, sowie auch über die Beseitigung des feuergefährlichen Oberbaues des alten Thorbogens rückwärts des Würz' schen Hauses, denn die Kanal und Thorbogen Herstellung treffen die Gemeinde, hingegen die Beseitigung des feuergefährlichen Oberbaues des Thorbogens und dessen feuersicherer Aufbau mit Ziegelbedachung einschließlich der Seitenmauer bis zur Ziegeldachung wird von den Partheien Herrn Würz und Dömök im Sinne des Protokolles vom 22. Juli l.J. ad Nr. 3955 und auf deren Kosten gegen dem veranlaßt, daß ihnen die fernere Benützung der Lokalitäten nach ihrer Vereinbarung von Seite der Stadtgemeinde unentgeldlich überlassen werden möge. Ich beantrage daher, der löbliche Gemeinderath genehmige die Kosten
Badgasse pcto. Kanal und Schwib- bogen. Von Seite der städt. Bausektion besteht kein Anstand über die beantragte und höchstnöthig ge- wordene Herstellung des Kanals und des schadhaften Thorbogens in der Badgasse, sowie auch über die Beseitigung des feuergefähr- lichen Oberbaues des alten Thor- bogens rückwärts des Würz' schen Hauses, denn die Kanal und Thorbogen Herstellung treffen die Gemeinde, hingegen die Beseitigung des feuergefähr- lichen Oberbaues des Thorbogens und dessen feuersicherer Aufbau mit Ziegelbedachung einschließlich der Seitenmauer bis zur Ziegel- dachung wird von den Partheien Herrn Würz und Dömök im Sinne des Protokolles vom 22. Juli l.J. ad Nr. 3955 und auf deren Kosten gegen dem veranlaßt, daß ihnen die fernere Benützung der Lokalitäten nach ihrer Verein- barung von Seite der Stadtgemein- de unentgeldlich überlassen werden möge. Ich beantrage daher, der löbliche Ge- meinderath genehmige die Kosten
für die Reparatur des Kanals und des schadhaften Thorbogens in der Badgasse, er genehmige weiters, daß die Thorbogenge- wölbslokalitäten den beiden An- rainern Herrn Würz und Dömök zur unentgeldlichen Be- nützung im Sinne ihrer Verein- barung und gegen dem überlas- sen werden, daß sie den feuerge- fährlichen Oberbau beseitigen, und dafür einen feuersicheren Aufbau mit Ziegelbedachung einschließlich der Seitenmauer bis zum Dache auf ihre Kosten und im Sinne des Protokolles vom 22. Juli 1862 ad Nr. 3955 her- stellen werden, wogegen sich aber die Gemeinde das Eigenthumsrecht des Gebäudes selbst, wie natürlich, vorbehält. Das Amt erhält die Weisung, in diesem Sinne mit den Partheien zu verhandeln, die Bauführungen zu überwachen, und allenfalls eine Art Miethvertrag für die un- entgeldliche Benützung der Lokali- täten auf unbestimmte Zeit zu errichten. Die Herstellungen des Kanals und des schadhaften Thorbogens
für die Reparatur des Kanals und des schadhaften Thorbogens in der Badgasse, er genehmige weiters, daß die Thorbogengewölbslokalitäten den beiden Anrainern Herrn Würz und Dömök zur unentgeldlichen Benützung im Sinne ihrer Vereinbarung und gegen dem überlassen werden, daß sie den feuergefährlichen Oberbau beseitigen, und dafür einen feuersicheren Aufbau mit Ziegelbedachung einschließlich der Seitenmauer bis zum Dache auf ihre Kosten und im Sinne des Protokolles vom 22. Juli 1862 ad Nr. 3955 herstellen werden, wogegen sich aber die Gemeinde das Eigenthumsrecht des Gebäudes selbst, wie natürlich, vorbehält. Das Amt erhält die Weisung, in diesem Sinne mit den Partheien zu verhandeln, die Bauführungen zu überwachen, und allenfalls eine Art Miethvertrag für die unentgeldliche Benützung der Lokalitäten auf unbestimmte Zeit zu errichten. Die Herstellungen des Kanals und des schadhaften Thorbogens
hat die Gemeinde im Regiewege auszuführen. Mit der Kanalherstellung gleichzeitig wäre auch die Umpflasterung der Badgasse eine dringende Nothwendigkeit, und gleichzeitig mit der Umpflasterung die Correction des sehr unregelmäßigen Niveau dieser engen Gasse. Ueber Pflasterung und Niveau Correction beantrage ich heute nur, daß das Amt die Weisung erhalte, sich bittlich an das k.k. Bezirksbauamt zu wenden, damit selbes über das Objekt einen genauen Kostenanschlag mit einen dießbezüglichen Niveau Plan verfassen lasse, um selbe dann mit weiteren geeigneten Anträgen dem Gemeinderathe in Verlage bringen zu können. Einstimmiger Beschluß nach diesen Anträgen. 4461. Das Amt relationirt die gepflogene Vermessung des Schotters zunächst der Plautzenhofbrücke behufs der Verführung auf die Sierninger Strasse. Nachdem Herr Alois Vogl bei
hat die Gemeinde im Regiewege auszuführen. Mit der Kanalherstellung gleich- zeitig wäre auch die Umpfla- sterung der Badgasse eine dringende Nothwendigkeit, und gleichzeitig mit der Um- pflasterung die Correction des sehr unregelmäßigen Niveau dieser engen Gasse. Ueber Pflasterung und Niveau Correction beantrage ich heute nur, daß das Amt die Weisung erhalte, sich bittlich an das k.k. Bezirksbauamt zu wenden, damit selbes über das Objekt einen genauen Kostenanschlag mit einen dießbezüglichen Niveau Plan verfassen lasse, um selbe dann mit weiteren geeigneten Anträgen dem Gemeinderathe in Verlage bringen zu können. Einstimmiger Beschluß nach diesen Anträgen. 4461. Das Amt relationirt die ge- pflogene Vermessung des Schot- ters zunächst der Plautzen- hofbrücke behufs der Verführung auf die Sierninger Strasse. Nachdem Herr Alois Vogl bei
Verführung des Schotters aus der städt. Schottergrube letzthin den billigsten Anboth gemacht hat, und auch dießmahl das Offert mit 36 fl Pauschalbetrag für 94 6/16 Fuhren Schotter zur Verführung von der Plautzenhofbrücke auf die Sirninger Strasse an Ort und Stelle, wo der- selbe gebraucht wird, jedenfalls als ein annehmbares erscheint, so beantrage ich, daß der löbl. Gemeinderath das Offert vom Herrn Alois Vogl genehmige, wornach das Amt die Weisung erhält, mit dem Offerenten den Akkord abzuschließen. Beschluß nach Antrag. 4421. Das Amt relativiert über die Vornahme dringender Herstel- lungen am Rathhausthurmgebäude. Die Herstellungen am Rathhaus- Thurme im Sinne der ämtlichen Relazion sind sehr dringender Natur, und dürfen nicht länger aufgeschoben werden, wenn da- mit ein größerer Nachtheil verhindert werden soll. Ich beantrage die sofortigen Herstellungen im Regiewege mit dem Beifügen, daß die hiezu
Verführung des Schotters aus der städt. Schottergrube letzthin den billigsten Anboth gemacht hat, und auch dießmahl das Offert mit 36 fl Pauschalbetrag für 94 6/16 Fuhren Schotter zur Verführung von der Plautzenhofbrücke auf die Sirninger Strasse an Ort und Stelle, wo derselbe gebraucht wird, jedenfalls als ein annehmbares erscheint, so beantrage ich, daß der löbl. Gemeinderath das Offert vom Herrn Alois Vogl genehmige, wornach das Amt die Weisung erhält, mit dem Offerenten den Akkord abzuschließen. Beschluß nach Antrag. 4421. Das Amt relativiert über die Vornahme dringender Herstellungen am Rathhausthurmgebäude. Die Herstellungen am RathhausThurme im Sinne der ämtlichen Relazion sind sehr dringender Natur, und dürfen nicht länger aufgeschoben werden, wenn damit ein größerer Nachtheil verhindert werden soll. Ich beantrage die sofortigen Herstellungen im Regiewege mit dem Beifügen, daß die hiezu
nöthigen lerchenen Gmeinladen von der Kohlkommunität, die Kupferschmidtarbeiten von Karl Fellerer nach dem beiliegenden Kostenüberschlag im Akkordwege beizustellen sind, wozu das Amt die Weisung erhält, das Nöthige allsogleich einzuleiten. Beschluß nach Antrag. 4442. Das Amt berichtet unter Vorlage eines Kostenanschlages wegen Herstellung einer Standrinne im Rathhaushofe rückwärts. Das hölzerne Standrohr rückwärts im Hofe des Gemeindehauses hätte seit längerer Zeit schon erneuert werden sollen, und nachdem eine Reparatur daran ganz umsonst ist, so muß nun ein neues Standrohr angebracht werden. Ich beantrage die Anschaffung dieses neuen Standrohres vom Zinkblech nach dem beiliegenden Kostenanschlag des Carl Fetzgruber, nach welchen das ganze Rohr samt zweimaligen Anstrich mit weißer
nöthigen lerchenen Gmeinladen von der Kohlkommunität, die Kupferschmidtarbeiten von Karl Fellerer nach dem beilie- genden Kostenüberschlag im Akkordwege beizustellen sind, wozu das Amt die Wei- sung erhält, das Nöthige all- sogleich einzuleiten. Beschluß nach Antrag. 4442. Das Amt berichtet unter Vorlage eines Kostenan- schlages wegen Herstellung einer Standrinne im Rath- haushofe rückwärts. Das hölzerne Standrohr rück- wärts im Hofe des Gemeinde- hauses hätte seit längerer Zeit schon erneuert werden sollen, und nachdem eine Reparatur daran ganz umsonst ist, so muß nun ein neues Stand- rohr angebracht werden. Ich beantrage die Anschaffung dieses neuen Standrohres vom Zinkblech nach dem beilie- genden Kostenanschlag des Carl Fetzgruber, nach welchen das ganze Rohr samt zwei- maligen Anstrich mit weißer
Öhlfarbe nebst dazu nöthigen Hacken auf 21 fl 50 xr zu stehen kömmt. Falls der Wasserkastel samt Knie ebenfalls nun beigestellt werden müßte, was erst untersucht wer- den muß, so wird auch die gleich- zeige Anschaffung desselben vom gleichen Material zum Preis von 6 fl beantragt, und erhält das Amt die Weisung in diesem Sinne mit Fetzgeruber zu akkor- diren. Beschluß nach Antrag. 4406. Note des k.k. Bezirksbauamtes Steyr vom 7. August 1862 Z. 1082 wegen Veranlassung der Be- seitigung der Jochstecken der alten oberen Ennsbrücke. Daß die alten Hochstecken nur bei günstigen, niederen Wasser- stand gezogen werden können, ist klar, und da gerade der heutige Wasserstand wieder ein ganz ungünstiger ist, so kann vor der Hand nichts geschehen. Es wird aber beantragt, das Amt möge sogleich mit dem Zim- mermeister Huber verhandeln und feststellen, wie viel er wohl
Öhlfarbe nebst dazu nöthigen Hacken auf 21 fl 50 xr zu stehen kömmt. Falls der Wasserkastel samt Knie ebenfalls nun beigestellt werden müßte, was erst untersucht werden muß, so wird auch die gleichzeige Anschaffung desselben vom gleichen Material zum Preis von 6 fl beantragt, und erhält das Amt die Weisung in diesem Sinne mit Fetzgeruber zu akkordiren. Beschluß nach Antrag. 4406. Note des k.k. Bezirksbauamtes Steyr vom 7. August 1862 Z. 1082 wegen Veranlassung der Beseitigung der Jochstecken der alten oberen Ennsbrücke. Daß die alten Hochstecken nur bei günstigen, niederen Wasserstand gezogen werden können, ist klar, und da gerade der heutige Wasserstand wieder ein ganz ungünstiger ist, so kann vor der Hand nichts geschehen. Es wird aber beantragt, das Amt möge sogleich mit dem Zimmermeister Huber verhandeln und feststellen, wie viel er wohl
verlangen würde, wenn durch seine Leute die alten Brückenjochstecken gezogen und beseitiget würden. Ein dießbezüglicher Kostenanschlag wäre nochmals in Vorlage zu bringen. Beschluß nach Antrag. ad 4574. Franz Karl, Gemeinde Kanzellist erklärt ehrfurchtsvoll, daß er die ihm zugewiesene Wohnung aus innangeführten Gründen nicht beziehen kann. Aus den innangeführten Gründen wird die Gemeindevorstehung mit Gemeinderathsbeschluß vom heutigen Tage ermächtiget, den mit der Haus-Inspektion im Exjesuitengebäude betrauten Herrn Kanzellisten Karl eine entsprechende Wohnung anzuweisen. A. Haller Johann Amort Gemeinderath Franz Karl Schriftführer
verlangen würde, wenn durch seine Leute die alten Brücken- jochstecken gezogen und besei- tiget würden. Ein dießbezüglicher Kostenan- schlag wäre nochmals in Vorlage zu bringen. Beschluß nach Antrag. ad 4574. Franz Karl, Gemeinde Kanzel- list erklärt ehrfurchtsvoll, daß er die ihm zugewiesene Wohnung aus innangeführten Gründen nicht beziehen kann. Aus den innangeführten Gründen wird die Gemeindevorstehung mit Gemeinderathsbeschluß vom heutigen Tage ermächtiget, den mit der Haus-Inspektion im Ex- jesuitengebäude betrauten Herrn Kanzellisten Karl eine entsprechende Wohnung anzuwei- sen. A. Haller Johann Amort Gemeinderath Franz Karl Schriftführer
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