und jener der Wohnpartheien von diesen besorgt werden muß so kann man doch mit Zuverläß- lichkeit annehmen, daß wenn die Reinigung von städt. Tag- löhnern vorgenommen werden müßte, die allfälligen Auslagen sich gewiß so hoch belaufen würden als der Zins, welcher für diese Wohnung allenfalls verlangt werden könnte. Uebrigens ist Franz Karl ein Mann, von dem man mit Rück- sicht auf seine bisherige lobens- werthe Dienstleistung vollkommen überzeugt sein kann, daß er die- sen seinen Verpflichtungen eben so wie jenen im Amte pünktlich nachkommen wird, daher Antrag: Die Inspektion im Exjesuiten Ge- bäude und Reinigung der be- treffenden Lokalitäten dem Ge- meinde Kanzellisten Franz Karl gegen unentgeldliche Ueberlassung der dermalen vom kk. pens. Amts- dienersgehilfen Franz Kerschbaumer innegehabten Wohnung zu übertra- gen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Herr Gemeinderath Dr. Spängler
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