Ratsprotokoll vom 22. August 1862

und jener der Wohnpartheien von diesen besorgt werden muß so kann man doch mit Zuverläßlichkeit annehmen, daß wenn die Reinigung von städt. Taglöhnern vorgenommen werden müßte, die allfälligen Auslagen sich gewiß so hoch belaufen würden als der Zins, welcher für diese Wohnung allenfalls verlangt werden könnte. Uebrigens ist Franz Karl ein Mann, von dem man mit Rücksicht auf seine bisherige lobenswerthe Dienstleistung vollkommen überzeugt sein kann, daß er diesen seinen Verpflichtungen eben so wie jenen im Amte pünktlich nachkommen wird, daher Antrag: Die Inspektion im Exjesuiten Gebäude und Reinigung der betreffenden Lokalitäten dem Gemeinde Kanzellisten Franz Karl gegen unentgeldliche Ueberlassung der dermalen vom kk. pens. Amtsdienersgehilfen Franz Kerschbaumer innegehabten Wohnung zu übertragen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Herr Gemeinderath Dr. Spängler

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