Gemeindeamte abzugeben. Beschluß nach Antrag. 4574 Franz Karl, Gemeinde Kanzellist um Ueberlassung einer Wohnung im Exjesuitengebäude gegen Lei stung der innerwähnten Verrich- tungen. Das Exjesuitengebäude ist sehr geräumig, dasselbe wird, wenn es einmal von der Gemeinde in Miethe übernommen wird, was wenn auch die Entscheidung des hohen Unterrichts Ministeriums über die Auslegung des Vertrags- punktes hinsichtlich der Herhaltung und Instandhaltung des Gebäudes nicht im Sinne der Gemeinde aus- fallen sollte, doch geschehen muß, weil letzterer kein anderer Ausweg übrig bleibt, als ent- weder das Haus unter jeder Bedingung zu übernehmen, oder ein eigenes Schulhaus zu bauen von mehreren Partheien bewohnt und von verschiedenen Vereinen benützt; es erscheint daher nothwendig, daß zur Her- haltung der Hausordnung, allsogleichen Entdeckung und Be- seitigung allfälliger Gebrechen
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