Den Anspruch des Bittstellers auf Entschädigung für die von ihm im Exjesuitengebäude in den Mona- ten Merz, April, Mai, Juni, Juli und August 1862 geleisteten Hausmeisters Dienste und zwar für seine persönliche Bemühung pr 12 fl ÖW und Ersatz für den Zins bezüglich der von ihm mit 1. Dezbr 1861 gemietheten Wohnung von jährlich 36 fl ÖW mit 18 fl ÖW findet Referent gerecht und beantragt, das Kassaamt an- zuweisen, dem Franz Kerschbaumer den Betrag pr 30 fl ÖW für die Monate Merz bis Ende August 1862 gegen Quittung auszubezalen und dem Gesuchsteller hievon zu verständigen. Was jedoch die weitere Belas- sung desselben in diesem Hause als Hausmeister anbelangt, so hält Referent die von ihm gestellte Anforderung für zu überspannt, und stellt daher den Antrag, dem Franz Kerschbaumer zu bedeuten, längstens bis 1. Septbr l.J. die dermalen im Exjesuitengebäude innehabende Wohnung zu räumen, und die in seinen Handen befindlichen Schlüssel nach erfolgter Räumung im
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