nötigen Eigenschaften näher, supponirt aber und bei mehreren der Herren Kollegen P.T. Herrn Räthen eine genauere Kenntniß über die Competenten, daher er um eine rege Theilname über die vorliegende Theaterüberlassung ersucht, zugleich stellt er nachstehenden auf die Aktenlage gestützten Antrag: Es sei das hiesige Theater für die Winter Saison 1862/63 unter den gemeinderäthlich festgesetzten Bedingungen dem Karl Johann Osinsky zu überlassen, dieß ihm bekannt zu geben, dessen Zeugniße aber erst nach erfolgter Uebernahme des Theaters zu erfolgen. Die übrigen Gesuche wären einstweilen noch rückzubehalten und erst nach erfolgten Vertragsabschluße mit Osinsky unter Anschluß ihrer Beilagen dahin zu erledigen, daß der Gemeinderath mit dem Theater für die Winter Saison 1862/63 anderweitig geeignet verfügt habe. Begründung. Josef Lutz hat unter anderen
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