Ratsprotokoll vom 22. August 1862

Die Conzessionsurkunde ist vom Amte auszufertigen und eine Abschrift derselben dem kk. Bez. Amte St. Peter mitzutheilen. 3958. Katharina Riener, Hausbesitzerin No 368 in Aichet zu Steyr, um Conzession zum Ausschank von Kaffee und Getränken. Bei dem hierortigen Bestande von 70 Wirths- und 5 Kaffeeschanken und bei dem Umstande als ein Kaffeeschank für die Vorstadt Aichet nicht im entferntesten nothwendig wohl aber nach den örtlichen u. polizeilichen Verhältnißen die Ueberwachung einer sich immer mehrenden Zahl von Schankgewerben endlich sehr erschwert erscheint, kann diesem Gesuche um Verleihung der Conzession zum Ausschank von Kaffee und einschlägigen Getränken wegen Abgang der besonderen Erforderniße nach §. 18 Gew. Ordnung keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs binnen 6 Wochen an die hohe k.k. Statthalterey offen. 4354. Im Monate July l.J. wurden

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