Ratsprotokoll vom 22. August 1862

so gut unter der bestehenden Gegenleistung an einen anderen Orden oder an einen Privaten hätte geschehen können, ohne daß das städtische Spital je aufgehört hätte, ein von der Stadt resp. vom Fonde abhängiges Rechtssubjekt fortan zu verbleiben; – nachdem diese Anschauung der Instituts Vorstehung der von der hohen k.k. Statthalterey herabgelangten Entscheidung vollständig entgegenläuft so beantrage ich, es sei der hohen kk. Statthalterey dieser Verhandlungsakt mit der Bitte vorzulegen, Hochselbe wolle im geeigneten Wege veranlassen, daß die Institutsvorstehung des Ordens der barmh. Schwestern in Steyer im Grunde der Vertragsbestimmungen und der von der hohen Statthalterey gefällten Entscheidung das Strasser'sche Legat zu 1000 fl Mettal. Oblion auszufolgen bestimmt werde. Nach einer längeren Diskussion stellt Herr Gemeinderath Schwarz

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