Ratsprotokoll vom 22. August 1862

aufgehört habe, ein Theil des Milden Versorgungsfondes zu sein, vielmehr als ein vom Fonde unabhängiges Rechtssubjekt nur mehr für sich bestehe, und für sich — nicht mehr aber für den Fond Rechte und Vermögen zu erwerben befugt sey und zwar ohne Verpflichtung einer Verantwortung gegenüber der Gemeinde Steyer. Nachdem sich eine derartige Auslegung des bestehenden Vertrages mit der Ansicht und der Pflicht der Fondsverwaltung immer mehr vereinbaren läßt, da die Stadt resp. der Fond nie aufgehört hat, Eigenthümer des Spitales zu St. Anna zu sein, da dieses Spital nur den barmh. Schwestern zur zeitweiligen kündbaren Besorgung der Krankenpflege gegen jährliche Bezalung von 2310 fl ÖW übergeben würde, und da ein Spital der barmh. Schwestern in Steyr nicht existiert, sondern das städtische Spital im Plautzenhofe zu St. Anna in Steyer nur zur Besorgung des Krankendienstes derzeit dem Orden der barmh. Schwestern anvertraut wurde, wie dieß eben

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2