Ratsprotokoll vom 22. August 1862

und dem Plautzenhofe dieselben in gleicher Zahl, Gattung und Beschaffenheit dem Milden Versorgungsfonde zurückstellen. §. 9. die barmherzigen Schwestern übernehmen entgegen die Krankenpflege im Plautzenhofe d.h. sie errichten nicht erst ein neues Spital, sie übernehmen, vielmehr den Krankendienst in dem ohnehin seither bestandenen und fortbestehenden städtischen Plautzenhof-Spitale. §. 12. Sie sind verpflichtet, die derzeit vorhandenen 39 Krankenbetten – um 11 zu vermehren, §. 13. der Plautzenhof ist keine allgemeine, sondern eine Lokalanstalt und stiftbriefmäßig dazu bestimt, daß darin die erkrankten Milden Versorgungsfonds- und Armen Institutspfründner dieser Stadt aufgenommen werden, — es versprechen die barmherzigen Schwestern diese Verbindlichkeit ihrerseits getreu zu handhaben, — es können nur im Nothfalle auch andere Kranke aufgenommen werden ohne Beirrung

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