Ratsprotokoll vom 22. August 1862

und dem Plautzenhofe diesel- ben in gleicher Zahl, Gattung und Beschaffenheit dem Milden Versorgungsfonde zurückstel- len. §. 9. die barmherzigen Schwestern übernehmen entgegen die Kran- kenpflege im Plautzenhofe d.h. sie errichten nicht erst ein neues Spital, sie übernehmen, vielmehr den Krankendienst in dem ohnehin seither bestandenen und fortbestehenden städtischen Plautzenhof-Spitale. §. 12. Sie sind verpflichtet, die derzeit vorhandenen 39 Kranken- betten – um 11 zu vermehren, §. 13. der Plautzenhof ist keine allgemeine, sondern eine Lo- kalanstalt und stiftbriefmäßig dazu bestimt, daß darin die erkrankten Milden Versor- gungsfonds- und Armen In- stitutspfründner dieser Stadt aufgenommen werden, — es versprechen die barmherzigen Schwestern diese Verbindlich- keit ihrerseits getreu zu hand- haben, — es können nur im Nothfalle auch andere Kranke aufgenommen werden ohne Beirrung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2