Ratsprotokoll vom 22. August 1862

Versorgungsfonde gehören, für welchen die Gemeinde Vorstehung nicht aber die barmherzigen Schwestern, zur Empfangname berechtigt sey. Da das obenerwähnte Legat pr 1000 fl Metall. Obligationen bereits von der Institutsvorstehung der barmh. Schwestern in Steyer, denen die Besorgung des Spitales zu St. Anna pachtweise von der Gemeinde gegen ein jährliches Entgeld von 23.10 fl ÖW übertragen ist, in Empfang genommen worden war, ehevor die berührte Statthalterey Entscheidung herablangte, so wurde derselben nach dem Gemeinderathsbeschluße vom 11. July l.J. Z. 3631 diese hohe Entscheidung mit dem Ersuchen bekannt gemacht, das Strasser'sche Legat pr 1000 fl Met. Obl. nunmehr der Gemeindevorstehung auszufolgen. Hierauf äußert sich nun die Instituts Vorstehung der barmh. Schwestern mit Zuschrift vom 1. August l.J.: „dem Orden der barmh. Schwestern sei das dem Magistrate Steyr der

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