Versorgungsfonde gehören, für welchen die Gemeinde Vorstehung nicht aber die barmherzigen Schwe- stern, zur Empfangname berech- tigt sey. Da das obenerwähnte Legat pr 1000 fl Metall. Obligationen bereits von der Institutsvor- stehung der barmh. Schwestern in Steyer, denen die Besor- gung des Spitales zu St. Anna pachtweise von der Gemeinde gegen ein jährliches Entgeld von 23.10 fl ÖW übertragen ist, in Empfang genommen wor- den war, ehevor die berührte Statthalterey Entscheidung her- ablangte, so wurde derselben nach dem Gemeinderathsbe- schluße vom 11. July l.J. Z. 3631 diese hohe Entscheidung mit dem Ersuchen bekannt gemacht, das Strasser'sche Legat pr 1000 fl Met. Obl. nunmehr der Gemeindevor- stehung auszufolgen. Hierauf äußert sich nun die Instituts Vorstehung der barmh. Schwestern mit Zuschrift vom 1. August l.J.: „dem Orden der barmh. Schwestern sei das dem Magistrate Steyr der
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2