Ratsprotokoll vom 22. August 1862

beistehen. Es ist demnach der kk. Telegra- fenverwaltung mitzutheilen, daß der Gemeinderath der Stadt Steyer, den zwischen ihm und dem hohen Aerar bestehenden Miethvertrag vom 16. Merz l.J. genehmiget am 8. April und 22. Mai l.J. vom Zeitpunkte der demnächst bevorstehenden Auflassung des k.k. Hauptzoll- amtes in Steyer an hiemit ¼ jährig aufkünde und das Ersuchen stelle, die sämtlichen im obigen Vertrage aufge- führten, vermietheten oder eigentlich unentgeldlich einge- räumten Lokalitäten nach Ablauf eines Vierteljahres vom obigen Zeitpunkte an gerechnet vertragsmäßig der Gemeinde Steyer wieder zur Verfügung zurückzu- stellen. Ich stelle daher den Antrag es sey der löblichen kk. Tele- grafenverwaltung diese Ver- tragskündigung sogleich be- kannt zu geben, und vom Amte dießfalls das Nöthige zu veranlassen. Einhelliger Beschluß noch diesem Antrage.

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