Ratsprotokoll vom 22. August 1862

Lage in das Gesuchsbegehren einzugehen. Gemeinderath Harazmüller erinnert, daß der Vertrag wegen Vermiethung des II. Stock- werkes des Excölestiner Gebäu- des an das Telegrafenamt die Bestimmung enthalte, es wer- den diese Räumlichkeiten des er- wähnten Gebäudes - „für die Dauer von drey Jahren unent- geldlich zur Verfügung gestellt, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweckentsprechende Unter- bringung des Telegrafenam- tes und der Wohnung des Amts- leiters in einem General- gebäude daselbst möglich werden kann.“ — Nachdem nun die Unterbringung des erwähnten Amtes samt Amtswohnung vollkommen zweck- entsprechend in dem jetzt frei- werdenden Aerargebäude am Hauptplatze, in welchem das kk. Hauptzollamt sich befand, möglich werden kann, so ist mit dem Zeitpunkte der Auf- lassung des kk. Hauptzollamtes, welche leider nahe bevorsteht,

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