Ratsprotokoll vom 22. August 1862

ausgezalt werden müssen, nicht nach Hunderten sondern nach Tausenden zält, – mit unläugbarer Nothwendigkeit ein Amt, welches die Umwechslungsgeschäfte besorgt. Die Besorgung dieser Geschäfte ist nicht bloß für die Gemeinde Steyer, sondern wie bemerkt für seine ganze industrielle Umgebung von Bedeutung. Es kann daher auch nicht Sache der Gemeinde Steyer sein, diese Geschäfte mit kommunalen Opfern zu übernehmen, da andere Gemeinden, die den gleichen Nutzen ziehen nicht auch die gleichen Lasten hiezu tragen. Nachdem jedoch in Steyer ein aeraerisches Kassaamt, nehmlich das k.k. Steueramt besteht, welchem die Führung des Umwechslungsgeschäftes ohne irgend einem Anstande überlassen werden könnte, und nachdem hindurch dieses so wichtige, und nothwendige Geschäft ohne einer die Gemeinde

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