Ratsprotokoll vom 22. August 1862

Das Amt hat gegen jeden Verzehrungssteuer Renitenten mit der Exekution vorzugehen, daher dem Gesuchsteller vorbehaltlich seiner, aus der Entscheidung seines anhängigen Ministerial Rekurses erwachsenden Rechte bei Exekutionsvermeidung obliegt, unverzüglich seine Verzehrungssteuer Rückstände zu berichtigen. 4117. Note der k.k. Finanz BezirksDirektion Linz vom 19. Juli l.J. Z. 6842 betreffend die Umwechslungs Geschäftsbesorgung. Ist an die kk. Finanz BezirksDirektion kurz mit Rücknote zu erwiedern, daß die mit hierartiger Note vom 11. Juli l.J. Z. 3874 beantragte Art der hierämtlichen Umwechslung der Kupferscheidemünze und der Münzscheine mittelst eines entsprechenden aerarischen Verlages als die einzig mögliche für die Gemeindeverwaltung erscheine, und daß dieselbe unter einer anderen Modalität welche sie zu Vorauslagen bestimmen

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