Ratsprotokoll vom 22. August 1862

Das Amt hat gegen jeden Ver- zehrungssteuer Renitenten mit der Exekution vorzugehen, daher dem Gesuchsteller vorbehalt- lich seiner, aus der Entscheidung seines anhängigen Ministerial Rekurses erwachsenden Rechte bei Exekutionsvermeidung obliegt, unverzüglich seine Verzehrungssteuer Rückstände zu berichtigen. 4117. Note der k.k. Finanz Bezirks- Direktion Linz vom 19. Juli l.J. Z. 6842 betreffend die Um- wechslungs Geschäftsbesorgung. Ist an die kk. Finanz Bezirks- Direktion kurz mit Rücknote zu erwiedern, daß die mit hierartiger Note vom 11. Juli l.J. Z. 3874 beantragte Art der hierämtlichen Umwechslung der Kupferscheidemünze und der Münzscheine mittelst eines ent- sprechenden aerarischen Verla- ges als die einzig mögliche für die Gemeindeverwaltung er- scheine, und daß dieselbe unter einer anderen Modalität welche sie zu Vorauslagen bestimmen

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