Der löbliche Gemeinderath wird nun zwischen diesen entgegen stehenden Meinungen heute zu entscheiden haben, worauf dann im Anhange an das Referat des Herrn Dr. Kompaß (GemeinderathsSitzung vom 11. July 1862) der Bericht an die hohe Statthalterey entweder dahin zu erstatten sein wird, daß man zu einer vergrößerten Berechnung der Backunkosten mit Beibehaltung des Brotsatzes einrathe oder dahin, daß man um die Gestattung der Probeweisen Auflassung des Satzes vom reinen Weizengebäcke bis zum Herablangen der hohen Ministerial Entscheidung in dieser Angelegenheit bitte. In beiden Fällen wäre das Ersuchen an obige hohe Stelle um möglichste Beschleunigung dieser Ministerial Entscheidung anzubringen. Nach einer hierauf stattgehabten längeren Debatte, wurde zuerst der Antrag der Minorität des Comités
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