zur Ausübung des Trödler- gewerbes. In Folge des Einschreitens de prs. 24. Juni l.J. 3469 und der über die Verläßlichkeit und Unbescholten- heit der Gesuchstellerin gepfloge- nen Erhebungen wird der Frau Josefa Gutbruner hiemit die Conzes- sion zum Betriebe des Trödler- gewerbes im Stadtbezirke Steyr verliehen und hat sich dieselbe sogleich behufs der Erwerbsteuerbemessung hieramts zu melden, sowie bei Ausübung dieses Gewerbes die bestehenden Polizeivorschriften und sonstigen polizeilichen Anord- nungen genau und gewissenhaft zu beobachten. Für die VI. Section trägt vor Herr Gemeinderath Harazmüller. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 3232. dem Alois Stiglitz, Schiffmann, 3810. dem Vinzenz Geistberger, Regenschirmmacher u. Haus- besitzer in Reichenschwall, 3982. dem Eduard Gründler, Besizer des Traubenwirthshauaes in Ennsdorf, und 3983. dem Ignatz Fischer, Armatur
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