zur Ausübung des Trödlergewerbes. In Folge des Einschreitens de prs. 24. Juni l.J. 3469 und der über die Verläßlichkeit und Unbescholtenheit der Gesuchstellerin gepflogenen Erhebungen wird der Frau Josefa Gutbruner hiemit die Conzession zum Betriebe des Trödlergewerbes im Stadtbezirke Steyr verliehen und hat sich dieselbe sogleich behufs der Erwerbsteuerbemessung hieramts zu melden, sowie bei Ausübung dieses Gewerbes die bestehenden Polizeivorschriften und sonstigen polizeilichen Anordnungen genau und gewissenhaft zu beobachten. Für die VI. Section trägt vor Herr Gemeinderath Harazmüller. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 3232. dem Alois Stiglitz, Schiffmann, 3810. dem Vinzenz Geistberger, Regenschirmmacher u. Hausbesitzer in Reichenschwall, 3982. dem Eduard Gründler, Besizer des Traubenwirthshauaes in Ennsdorf, und 3983. dem Ignatz Fischer, Armatur
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2