Ratsprotokoll vom 25. Juli 1862

dann Leberanschwellung mit Hämorrhoidal Schmerzen, und bedarf die möglichste körperliche Schonung und Enthaltung von vielem Sprechen und Lehren. Das gleiche wird auch dem Hrn. Wundarzte Schweikofer in dem Zeugniße vom 23. Dezbr. 1861 bestättiget. Mit Beschluß des Gemeinde- rathes Steyr vom 27. März 1860 Z. 27 wurde die Pensions- fähigkeit des Jakob Irk nach Maßgabe der politischen Schul- verfassung und der allgemeinen Pensionsnominalien ausge- sprochen. Nach dem Gemeinderathsbe- schluße vom 31. August 1858 Z. 4073 wurde für den leiten- den Lehrer ein Gehalt von 400 fl und für die Leitung des Schulwe- sens ein Betrag von 50 fl CMz sohin im Ganzen 450 fl zuge- sprochen. Allein in dem An- stellungsdekrete ist der Gehalt mit 450 fl CMz im allgemeinen ausgesprochen nicht aber auseinander gesetzt worden, daß die Besoldung nur 400 fl beträgt, und der Betrag

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