dann Leberanschwellung mit Hämorrhoidal Schmerzen, und bedarf die möglichste körperliche Schonung und Enthaltung von vielem Sprechen und Lehren. Das gleiche wird auch dem Hrn. Wundarzte Schweikofer in dem Zeugniße vom 23. Dezbr. 1861 bestättiget. Mit Beschluß des Gemeinderathes Steyr vom 27. März 1860 Z. 27 wurde die Pensionsfähigkeit des Jakob Irk nach Maßgabe der politischen Schulverfassung und der allgemeinen Pensionsnominalien ausgesprochen. Nach dem Gemeinderathsbeschluße vom 31. August 1858 Z. 4073 wurde für den leitenden Lehrer ein Gehalt von 400 fl und für die Leitung des Schulwesens ein Betrag von 50 fl CMz sohin im Ganzen 450 fl zugesprochen. Allein in dem Anstellungsdekrete ist der Gehalt mit 450 fl CMz im allgemeinen ausgesprochen nicht aber auseinander gesetzt worden, daß die Besoldung nur 400 fl beträgt, und der Betrag
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2