Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 25. Juli 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 25. Juli 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Edelbauer, Eggendor- fer, Engl, Franz Haller, Harazmüller, Landsiedl, Lechner, Millner, Peteler, Reithmayr, Reschauer, Dr. Spängler und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler, Degen- fellner, Dr. Kompaß, Dr. Pierer, Sandböck, v. Schönthan, Schwarz, Stigler und Werndl, entschuldiget. Herr Bürgermeister trägt vor: 4107. Das städt. Kassaamt überreicht das für das Verwaltungsjahr 1863 verfaßte städt. Präliminar samt der summarischen Bedeckungs- Nachweisung. In Gemäßheit des §. 36 der Gemeindeordnung wird der Jahres Voranschlag pro 1863 dem löblichen Gemeinderathe mit dem Antrage in Vorlage, gebracht, es sei derselbe nach Ablauf der zur öffentlichen Einsicht vorgeschriebenen Zeit durch ein Special Comité zu prüfen, und sonach in außeror- dentlicher Sitzung durch den Ge- meindemath endgiltig festzustellen.
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 25. Juli 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Edelbauer, Eggendorfer, Engl, Franz Haller, Harazmüller, Landsiedl, Lechner, Millner, Peteler, Reithmayr, Reschauer, Dr. Spängler und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler, Degenfellner, Dr. Kompaß, Dr. Pierer, Sandböck, v. Schönthan, Schwarz, Stigler und Werndl, entschuldiget. Herr Bürgermeister trägt vor: 4107. Das städt. Kassaamt überreicht das für das Verwaltungsjahr 1863 verfaßte städt. Präliminar samt der summarischen BedeckungsNachweisung. In Gemäßheit des §. 36 der Gemeindeordnung wird der Jahres Voranschlag pro 1863 dem löblichen Gemeinderathe mit dem Antrage in Vorlage, gebracht, es sei derselbe nach Ablauf der zur öffentlichen Einsicht vorgeschriebenen Zeit durch ein Special Comité zu prüfen, und sonach in außerordentlicher Sitzung durch den Gemeindemath endgiltig festzustellen.
Die summarische BedeckungsNachweisung ist nach Vorschrift unverweilt an die hohe k.k. Statthalterey zu leiten. Laut Beschluß des Gemeinderathes ist das Special Comité unter Zuziehung des Herrn Finanz Referenten dem Bürgermeister zu bestimmen und einzuberufen. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller: 3967. Relation der Kassen Skontrirungs Commißion über die am 16. July l.J. vorgenommene Kassen Skontrirung. Diese Relation, wodurch konstatirt wird, daß die vorhandenen Kassabeständen mit dem Abschluß der Kassabücher ziffermäßig stimmten, wird dem löblichen Gemeinderathe zur Kenntniß gebracht. Herr Gemeinderath Harazmüller stellt weiters den Antrag: Nachdem bei der jüngsten Skontrirung der sämtlichen Kassen der unter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten wegen vorgerückter Zeit die Skontrirung der Werthpapiere nicht mehr thunlich war,
Die summarische Bedeckungs- Nachweisung ist nach Vorschrift unverweilt an die hohe k.k. Statt- halterey zu leiten. Laut Beschluß des Gemeinderathes ist das Special Comité unter Zu- ziehung des Herrn Finanz Referen- ten dem Bürgermeister zu bestimmen und einzuberufen. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller: 3967. Relation der Kassen Skon- trirungs Commißion über die am 16. July l.J. vorgenommene Kassen Skontrirung. Diese Relation, wodurch konstatirt wird, daß die vorhandenen Kassa- beständen mit dem Abschluß der Kassabücher ziffermäßig stimmten, wird dem löblichen Gemeinderathe zur Kenntniß gebracht. Herr Gemeinderath Haraz- müller stellt weiters den An- trag: Nachdem bei der jüngsten Skon- trirung der sämtlichen Kassen der unter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten wegen vorgerückter Zeit die Skontrirung der Werth- papiere nicht mehr thunlich war,
so werden mit Einschluß der beiden Depositen-Commißäre vom Bürgermeister zwey Herrn Gemeinderäthe einzula- den sein, die Revision der sämt- lichen vorhandenen Effekten vor- zunehmen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderathe genehmigt. II. Section Ref. Hr. G.Rath Eggendorfer. 4400. Statthalterey Erlaß vom 8. Juli l.J. Z. 10750 womit die Präsenta- tion des Anton Hausbauer, Schü- lers der I. Klasse des Gymnasiums am Freinberge bei kurz zu dem erledigten Kosmann Mann'schen Stipendium im jährlichen Ertra- ge von 64 fl 5 xr ÖW als stiftbrief- mäßig genehmiget wird. Ist der Vater des Stipendisten Herr Anton Haasbauer hievon zu verständigen. 300. Jakob Irk, dirigirender Ober- lehrer an der Pfarrhaupt- schule in Aichet zu Steyr, um ein Zertifikat über den ausgespro- chenen Pensionsvollgenuß pr jährlich 472 fl 50 xr ÖW, zum Be- hufe seines Einschreitens um Versetzung in den bleibenden Ruhestand.
so werden mit Einschluß der beiden Depositen-Commißäre vom Bürgermeister zwey Herrn Gemeinderäthe einzuladen sein, die Revision der sämtlichen vorhandenen Effekten vorzunehmen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderathe genehmigt. II. Section Ref. Hr. G.Rath Eggendorfer. 4400. Statthalterey Erlaß vom 8. Juli l.J. Z. 10750 womit die Präsentation des Anton Hausbauer, Schülers der I. Klasse des Gymnasiums am Freinberge bei kurz zu dem erledigten Kosmann Mann'schen Stipendium im jährlichen Ertrage von 64 fl 5 xr ÖW als stiftbriefmäßig genehmiget wird. Ist der Vater des Stipendisten Herr Anton Haasbauer hievon zu verständigen. 300. Jakob Irk, dirigirender Oberlehrer an der Pfarrhauptschule in Aichet zu Steyr, um ein Zertifikat über den ausgesprochenen Pensionsvollgenuß pr jährlich 472 fl 50 xr ÖW, zum Behufe seines Einschreitens um Versetzung in den bleibenden Ruhestand.
Gesuchsteller ist laut Taufschein der Pfarre Schönau 3. März 1862 am 19. April 1798 zu Schönau geboren, sohin 64 Jahre alt. Im Jahre 1816 wurde derselbe an der Trivialschule zu Schönau als Schulgehilfe angestellt, und in dem Zeugniße des Josef Constantin Zwirthmayr gewesenen Katecheten der beiden Trivialschulen in der Pfarre St. Michael zu Steyr dto 20. August 1820 ist derselbe als Schullehrer in der 1. Klasse in der Schule zu Aichet aufgeführt und in dem Zeugniße des Johann Fuhrmann, gewesenen Pfarrers in der Vorstadtpfarre Steyr dto 16. Oktbr 1821 wird bestättiget, daß Gesuchsteller seit 3 Jahren als Lehrer in der 1. Klasse der Trivialschule in Aichet angestellt ist. Mit Dekret des bischöflichen Konsistoriums dto Linz 28. Novbr. 1821 Z. 295 wurde Bittsteller, als Schullehrer an der Trivialschule in Steyrdorf, und mit Dekret deshalben vom 11. Oktbr 1826 als Schullehrer der Vorstadtschule Aichet angestellt, und ihm von der kk. Landesregierung
Gesuchsteller ist laut Taufschein der Pfarre Schönau 3. März 1862 am 19. April 1798 zu Schönau geboren, sohin 64 Jahre alt. Im Jahre 1816 wurde derselbe an der Trivialschule zu Schönau als Schulgehilfe angestellt, und in dem Zeugniße des Josef Con- stantin Zwirthmayr gewesenen Katecheten der beiden Trivial- schulen in der Pfarre St. Michael zu Steyr dto 20. August 1820 ist derselbe als Schullehrer in der 1. Klasse in der Schule zu Aichet auf- geführt und in dem Zeugniße des Johann Fuhrmann, gewesenen Pfarrers in der Vorstadtpfarre Steyr dto 16. Oktbr 1821 wird be- stättiget, daß Gesuchsteller seit 3 Jahren als Lehrer in der 1. Klasse der Trivialschule in Aichet an- gestellt ist. Mit Dekret des bischöflichen Konsistoriums dto Linz 28. Novbr. 1821 Z. 295 wurde Bittsteller, als Schullehrer an der Trivialschule in Steyrdorf, und mit Dekret deshalben vom 11. Oktbr 1826 als Schullehrer der Vorstadtschule Aichet angestellt, und ihm von der kk. Landesregierung
ein unterm 14. Dezbr 1827 sub Z. 32684 das Bestätigungsdekret ausgefertigt. Mit Dekret des bischöflichen Kon- sistoriums dto Linz 26. Januar 1860 Z. 127 wurde Gesuchsteller unter Nachsicht der Hauptschulleh- rer Prüfung als dirigirender Oberlehrer bei der neu creirten Pfarrhauptschule in Aichet zu Steyr in Folge der Note der kk. Statt- halterey Linz vom 16. Januar 1860 Z. 22349 u. 22357 angestellt. Jakob Irk war daher vom Jahre 1816 bis 1821 als Gehilfe und von da bis zum Jahre 1860 als Lehrer an einer Trivial Schule bedien- stet. Er hat daher jetzt bereits das 40. Dienstjahr als Lehrer zurück- gelegt, und sich wärend dieser Zeit nach den von ihm vorgelegten 39 Zeugnissen die vollste Zu- friedenheit seiner Vorgesetzten erworben. Nach dem Zeugniße des Stadt- arztes H. Dr. Krakowizer und des behandelnden Arztes H. Dr. Wolf dto Steyr 15. Dezbr 1861 lei- det Bittsteller seit vielen Jahren an chronischen Lungenkatarrh,
ein unterm 14. Dezbr 1827 sub Z. 32684 das Bestätigungsdekret ausgefertigt. Mit Dekret des bischöflichen Konsistoriums dto Linz 26. Januar 1860 Z. 127 wurde Gesuchsteller unter Nachsicht der Hauptschullehrer Prüfung als dirigirender Oberlehrer bei der neu creirten Pfarrhauptschule in Aichet zu Steyr in Folge der Note der kk. Statthalterey Linz vom 16. Januar 1860 Z. 22349 u. 22357 angestellt. Jakob Irk war daher vom Jahre 1816 bis 1821 als Gehilfe und von da bis zum Jahre 1860 als Lehrer an einer Trivial Schule bedienstet. Er hat daher jetzt bereits das 40. Dienstjahr als Lehrer zurückgelegt, und sich wärend dieser Zeit nach den von ihm vorgelegten 39 Zeugnissen die vollste Zufriedenheit seiner Vorgesetzten erworben. Nach dem Zeugniße des Stadtarztes H. Dr. Krakowizer und des behandelnden Arztes H. Dr. Wolf dto Steyr 15. Dezbr 1861 leidet Bittsteller seit vielen Jahren an chronischen Lungenkatarrh,
dann Leberanschwellung mit Hämorrhoidal Schmerzen, und bedarf die möglichste körperliche Schonung und Enthaltung von vielem Sprechen und Lehren. Das gleiche wird auch dem Hrn. Wundarzte Schweikofer in dem Zeugniße vom 23. Dezbr. 1861 bestättiget. Mit Beschluß des Gemeinderathes Steyr vom 27. März 1860 Z. 27 wurde die Pensionsfähigkeit des Jakob Irk nach Maßgabe der politischen Schulverfassung und der allgemeinen Pensionsnominalien ausgesprochen. Nach dem Gemeinderathsbeschluße vom 31. August 1858 Z. 4073 wurde für den leitenden Lehrer ein Gehalt von 400 fl und für die Leitung des Schulwesens ein Betrag von 50 fl CMz sohin im Ganzen 450 fl zugesprochen. Allein in dem Anstellungsdekrete ist der Gehalt mit 450 fl CMz im allgemeinen ausgesprochen nicht aber auseinander gesetzt worden, daß die Besoldung nur 400 fl beträgt, und der Betrag
dann Leberanschwellung mit Hämorrhoidal Schmerzen, und bedarf die möglichste körperliche Schonung und Enthaltung von vielem Sprechen und Lehren. Das gleiche wird auch dem Hrn. Wundarzte Schweikofer in dem Zeugniße vom 23. Dezbr. 1861 bestättiget. Mit Beschluß des Gemeinde- rathes Steyr vom 27. März 1860 Z. 27 wurde die Pensions- fähigkeit des Jakob Irk nach Maßgabe der politischen Schul- verfassung und der allgemeinen Pensionsnominalien ausge- sprochen. Nach dem Gemeinderathsbe- schluße vom 31. August 1858 Z. 4073 wurde für den leiten- den Lehrer ein Gehalt von 400 fl und für die Leitung des Schulwe- sens ein Betrag von 50 fl CMz sohin im Ganzen 450 fl zuge- sprochen. Allein in dem An- stellungsdekrete ist der Gehalt mit 450 fl CMz im allgemeinen ausgesprochen nicht aber auseinander gesetzt worden, daß die Besoldung nur 400 fl beträgt, und der Betrag
pr 50 fl CMz als Funktionszulage gelten soll. Jakob Irk ist allerdings erst seit 1860 pensionsfähig, indem er früher nur Lehrer an einer Trivialschule war, und als solcher nach dem Hofdekrete vom 12. Dezbr 1804 im Alter nur die Beigebung eines Gehilfen beanspruchen könnte. Da nun Jakob Irk gegenwärtig den gerechten Anspruch auf Pen- sion hat, nach der Allerh. Entschlie- ßung vom 9. Febr. 1820 Studien Hofkommißions Dekret vom 14. Februar 1820 Z. 1142 bei Pen- sionirung der Lehrer an Haupt- schulen auch jene Jahre eingerech- net werden dürfen während welcher sie als Lehrer mit allge- meiner Zufriedenheit gedient haben, letzterer Fall beim Bitt- steller eintrifft, indem er durch seine Zeugniße der geistlichen und weltlichen Behörden seine ausgezeichnete Verwendung im Schulfache bis in die neueste Zeit nachweiset, derselbe bereits über 40 Jahre dient, so erachtet Referent in Anbetracht des Umstandes, daß Bittsteller nach den aerztlichen Zeugnissen der Ruhe
pr 50 fl CMz als Funktionszulage gelten soll. Jakob Irk ist allerdings erst seit 1860 pensionsfähig, indem er früher nur Lehrer an einer Trivialschule war, und als solcher nach dem Hofdekrete vom 12. Dezbr 1804 im Alter nur die Beigebung eines Gehilfen beanspruchen könnte. Da nun Jakob Irk gegenwärtig den gerechten Anspruch auf Pension hat, nach der Allerh. Entschließung vom 9. Febr. 1820 Studien Hofkommißions Dekret vom 14. Februar 1820 Z. 1142 bei Pensionirung der Lehrer an Hauptschulen auch jene Jahre eingerechnet werden dürfen während welcher sie als Lehrer mit allgemeiner Zufriedenheit gedient haben, letzterer Fall beim Bittsteller eintrifft, indem er durch seine Zeugniße der geistlichen und weltlichen Behörden seine ausgezeichnete Verwendung im Schulfache bis in die neueste Zeit nachweiset, derselbe bereits über 40 Jahre dient, so erachtet Referent in Anbetracht des Umstandes, daß Bittsteller nach den aerztlichen Zeugnissen der Ruhe
nothwendig bedarf, demselben die Bestätigung zu ertheilen, daß ihm im Falle der Pensionirung der volle Gehalt pr 472 fl 50 xr ÖW aus der Schulkonkurrenz der Gemeinde Steyr zukomme. Nach einer längeren Debatte an der sich sämtliche Herren Gemeinderäthe betheiligten stellt Herr Vizuburgermeister den Zusatz Antrag: Es soll dem Herrn Oberlehrer Irk in der ihm nach dem obigen Antrage zu erfolgenden Erledigung der Wunsch ausgedrückt werden, von dem erlassenen Zertifikate vorläufig keinen Gebrauch machen zu wollen, sondern im Interesse des städtischen Wohles, sowie auch zum Wohle der Schule selbst, die Oberlehrerstelle noch einige Zeit zu versehen. Der Zusatz Antrag des Herrn Vizebürgermeisters sowie der Antrag des Herrn Referenten wurden sodann zur Abstimmung gebracht und Ersterer per majora,
nothwendig bedarf, demselben die Bestätigung zu ertheilen, daß ihm im Falle der Pensio- nirung der volle Gehalt pr 472 fl 50 xr ÖW aus der Schulkon- kurrenz der Gemeinde Steyr zukomme. Nach einer längeren Debatte an der sich sämtliche Herren Gemeinderäthe betheiligten stellt Herr Vizuburgermeister den Zusatz Antrag: Es soll dem Herrn Oberlehrer Irk in der ihm nach dem obigen Antrage zu erfolgenden Erledigung der Wunsch aus- gedrückt werden, von dem erlassenen Zertifikate vor- läufig keinen Gebrauch machen zu wollen, sondern im Interesse des städtischen Wohles, sowie auch zum Wohle der Schule selbst, die Oberlehrerstelle noch einige Zeit zu versehen. Der Zusatz Antrag des Herrn Vizebürgermeisters sowie der Antrag des Herrn Re- ferenten wurden sodann zur Abstimmung gebracht und Ersterer per majora,
Letzterer aber einstimmig angenommen. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 3873. Die Armen Instituts Rechnungs- führung depositirt für die Simon Zachhuber’sche Pfründenstiftung die aus der rückbezalten Privat- Kapitals-Rate angekauften zwey 5 % Staatschuldverschreibungen pr 1500 fl CMz. Ist der Armen Instituts Rech- nungsführung ein Duplikat zur Belegung der Simon Zachhuber'schen Stiftungsrech- nung zuzustellen und die Depositen Commißion mittelst eines Duplikats einzu- laden, die 2 angekauften 5 % Metall, Staatschuldver- schreibungen No 6099 pr 1000 fl u No 4572 pr 500 fl CMz beide samt Coupons fällig vom 1. Novbr 1862 bis dahin 1865 in die Depositen-Kasse zu hinter- legen. 3876. Der Stadtkaßier als Rechnungs- Führer der hierstädt. öffentlichen Versorgungs Anstalten über- reicht den Rechnungs Abschluß und eine tabellarische Uebersicht
Letzterer aber einstimmig angenommen. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 3873. Die Armen Instituts Rechnungsführung depositirt für die Simon Zachhuber’sche Pfründenstiftung die aus der rückbezalten PrivatKapitals-Rate angekauften zwey 5 % Staatschuldverschreibungen pr 1500 fl CMz. Ist der Armen Instituts Rechnungsführung ein Duplikat zur Belegung der Simon Zachhuber'schen Stiftungsrechnung zuzustellen und die Depositen Commißion mittelst eines Duplikats einzuladen, die 2 angekauften 5 % Metall, Staatschuldverschreibungen No 6099 pr 1000 fl u No 4572 pr 500 fl CMz beide samt Coupons fällig vom 1. Novbr 1862 bis dahin 1865 in die Depositen-Kasse zu hinterlegen. 3876. Der Stadtkaßier als RechnungsFührer der hierstädt. öffentlichen Versorgungs Anstalten überreicht den Rechnungs Abschluß und eine tabellarische Uebersicht
über das Vermögen und die Leistungen dieser VersorgungsAnstalten in VerwaltungsJahre 1861. Wird zur Kenntniß genommen, und ist diese tabellarische Uebersicht in den hiesigen Lokalblatte zu veröffentlichen. 3993. Ferdinand Edelbauer, Inspizient des Bürgerspitales berichtet ad Nm 3078 den erfolgten Ankauf und Ablieferung des Brennholzes für die 3 städtischen Versorgungshäuser. Die mild. Vers. Fonds Rechgsführung erhält hiemit den Auftrag, für die in die 3 Versorgungshäuser, und zwar: ins Bürgerspital 10 Klafter Bruderhaus 18 Sondersiechenhaus 18 Zusamen 46 Klafter 30" harte Scheiter a 11 fl 5 xr den Betrag von 508 fl 30 xr dann für 4 Fuhren Scharten 10 fl Zusammen 518 fl 30 xr gegen Quittung an Herrn Ferd. Edelbauer auszubezalen. In Betreff der an die Siechen Anstalt abgelieferten 10 Klafter harten Scheitern wird die Armen Instituts Rechnungsführung
über das Vermögen und die Leistungen dieser Versorgungs- Anstalten in Verwaltungs- Jahre 1861. Wird zur Kenntniß genommen, und ist diese tabellarische Ueber- sicht in den hiesigen Lokalblatte zu veröffentlichen. 3993. Ferdinand Edelbauer, Inspizient des Bürgerspitales berichtet ad Nm 3078 den erfolgten An- kauf und Ablieferung des Brenn- holzes für die 3 städtischen Ver- sorgungshäuser. Die mild. Vers. Fonds Rechgsführung erhält hiemit den Auftrag, für die in die 3 Versorgungshäuser, und zwar: ins Bürgerspital 10 Klafter 〃 Bruderhaus 18 〃 〃 Sondersiechenhaus 18 〃 Zusamen 46 Klafter 30" harte Scheiter a 11 fl 5 xr den Betrag von 508 fl 30 xr dann für 4 Fuhren Scharten 10 fl Zusammen 518 fl 30 xr gegen Quittung an Herrn Ferd. Edelbauer auszubezalen. In Betreff der an die Siechen Anstalt abgelieferten 10 Klafter harten Scheitern wird die Armen Instituts Rechnungsführung
angewiesen, an Herrn Edlbauer den Betrag von 110 fl 38 xr aus- zubezalen und zu verrechnen. Hievon ist die Milden Vers. Fonds Rechnungsführung rath- schlägig zu verständigen. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 3803. Bau Inspizient Donberger um Ankauf von Flach- und Hohlziegel. Der Ankauf von wenigstens 1000 Stück Flach= und 100 Stück Hohl-Ziegeln wird gemeinde- räthlich genehmiget, und er- hält das Amt die Weisung mit dem Herrn Steinmayr zu unterhandeln u. den Akkord abzuschließen. Die oben angetragenen 100 Stück Hohlziegeln können vom Milden Vers. Fond gegen Verrechnung übernommen werden. 3776. Protokoll mit mehreren Fuhr- werksbesitzern wegen Verfüh- rung des Schotters in der städt. Schottergrube. Der Anboth des Hrn. Vogl mit 19 fl ÖW den großen Schotter- haufen mit 752 Kubikschuh gleich 45 Fuhren à 16 Kubikschuh bei Bedarf an Ort u. Stelle
angewiesen, an Herrn Edlbauer den Betrag von 110 fl 38 xr auszubezalen und zu verrechnen. Hievon ist die Milden Vers. Fonds Rechnungsführung rathschlägig zu verständigen. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 3803. Bau Inspizient Donberger um Ankauf von Flach- und Hohlziegel. Der Ankauf von wenigstens 1000 Stück Flach= und 100 Stück Hohl-Ziegeln wird gemeinderäthlich genehmiget, und erhält das Amt die Weisung mit dem Herrn Steinmayr zu unterhandeln u. den Akkord abzuschließen. Die oben angetragenen 100 Stück Hohlziegeln können vom Milden Vers. Fond gegen Verrechnung übernommen werden. 3776. Protokoll mit mehreren Fuhrwerksbesitzern wegen Verführung des Schotters in der städt. Schottergrube. Der Anboth des Hrn. Vogl mit 19 fl ÖW den großen Schotterhaufen mit 752 Kubikschuh gleich 45 Fuhren à 16 Kubikschuh bei Bedarf an Ort u. Stelle
zu verführen wird gemeinderäthl. genehmiget, und erhält das Amt die Weisung mit Herrn Vogt den bezüglichen Akkord abzuschließen. Für die V. Section trägt der Herr Gemeinderath Eggendorfer 4066. Im Monate Juni l.J. wurden 5 neue Gewerbe angemeldet, und zwar: 1 Schuhmachergewerbe, von Stefan Zachl 1 Zündwaren Verschleiß Ludwig Berger 1 Zweckschmidgewerbe David Wiegert 1 Rosoglio- u Liquer Erzeug. Matias Putz 1 Bürstenbindergewerbe Michael Wolf Wien zur Kenntniß genommen. 3470. Berthold Bäumel, Schneider No 21 in der Vorstadt Ort um Minderung seiner Erwerbsteuer. Der kk. Steuer Comißion Steyr mit dem Antrage auf Herabsetzung der Erwerbsteuer auf 3 fl 15 xr zu übermitteln. 3648. Franz Greiner, Weber und Hausbesitzer No 107 in Steyrdorf um Erwerbsteuer Minderung. Der kk. Steuer Commißion Steyr mit dem Antrage auf Belassung des Steuersatzes zu übermitteln. 3864. Johann Harazmüller, als Verwalter
zu verführen wird gemeinderäthl. genehmiget, und erhält das Amt die Weisung mit Herrn Vogt den bezüglichen Akkord abzuschließen. Für die V. Section trägt der Herr Gemeinderath Eggendorfer. 4066. Im Monate Juni l.J. wurden 5 neue Gewerbe angemeldet, und zwar: 1 Schuhmachergewerbe, von Stefan Zachl 1 Zündwaren Verschleiß 〃 Ludwig Berger 1 Zweckschmidgewerbe 〃 David Wiegert 1 Rosoglio- u Liquer Erzeug. 〃 Matias Putz 1 Bürstenbindergewerbe 〃 Michael Wolf Wien zur Kenntniß genommen. 3470. Berthold Bäumel, Schneider No 21 in der Vorstadt Ort um Minderung seiner Erwerbsteuer. Der kk. Steuer Comißion Steyr mit dem Antrage auf Herabsetzung der Erwerbsteuer auf 3 fl 15 xr zu übermitteln. 3648. Franz Greiner, Weber und Hausbesitzer No 107 in Steyr- dorf um Erwerbsteuer Min- derung. Der kk. Steuer Commißion Steyr mit dem Antrage auf Belassung des Steuersatzes zu übermitteln. 3864. Johann Harazmüller, als Verwalter
des Schlüßelhofes um Minderung der Erwerbsteuer von dem Braugewerbe im Schlüßlhofe. Der kk. Steuer Commißion Steyr mit dem Antrage auf Bestimmung eines Steuer- satzes von 3 fl 15 xr übermittelt. 3432. Johann Faist, Beinschrotter u. Mitbesitzer des Hauses No 442 in Aichet um Ertheilung der Conzession zur Ausübung des Schankgewerbes. Nachdem die hierortigen Lokal- verhältniße und die Rücksichten der polizeilichen Uebermachung bei dem hierortigen Stande von 68 Gast- und Schankgewer- ben eine Vermehrung der- selben nicht zuläßig erschei- nen lassen, so kann dem Ge- suche des Herrn Johann Faist de prs. 22 Juni l.J. Z. 3432 um Verleihung eines Schankgewer- bes keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe kk. Statthalterey binnen 6 Wochen offen. 3469. Josefa Gutbruner, Hausmei- sters Ehegattin, um die Concession
des Schlüßelhofes um Minderung der Erwerbsteuer von dem Braugewerbe im Schlüßlhofe. Der kk. Steuer Commißion Steyr mit dem Antrage auf Bestimmung eines Steuersatzes von 3 fl 15 xr übermittelt. 3432. Johann Faist, Beinschrotter u. Mitbesitzer des Hauses No 442 in Aichet um Ertheilung der Conzession zur Ausübung des Schankgewerbes. Nachdem die hierortigen Lokalverhältniße und die Rücksichten der polizeilichen Uebermachung bei dem hierortigen Stande von 68 Gast- und Schankgewerben eine Vermehrung derselben nicht zuläßig erscheinen lassen, so kann dem Gesuche des Herrn Johann Faist de prs. 22 Juni l.J. Z. 3432 um Verleihung eines Schankgewerbes keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe kk. Statthalterey binnen 6 Wochen offen. 3469. Josefa Gutbruner, Hausmeisters Ehegattin, um die Concession
zur Ausübung des Trödlergewerbes. In Folge des Einschreitens de prs. 24. Juni l.J. 3469 und der über die Verläßlichkeit und Unbescholtenheit der Gesuchstellerin gepflogenen Erhebungen wird der Frau Josefa Gutbruner hiemit die Conzession zum Betriebe des Trödlergewerbes im Stadtbezirke Steyr verliehen und hat sich dieselbe sogleich behufs der Erwerbsteuerbemessung hieramts zu melden, sowie bei Ausübung dieses Gewerbes die bestehenden Polizeivorschriften und sonstigen polizeilichen Anordnungen genau und gewissenhaft zu beobachten. Für die VI. Section trägt vor Herr Gemeinderath Harazmüller. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 3232. dem Alois Stiglitz, Schiffmann, 3810. dem Vinzenz Geistberger, Regenschirmmacher u. Hausbesitzer in Reichenschwall, 3982. dem Eduard Gründler, Besizer des Traubenwirthshauaes in Ennsdorf, und 3983. dem Ignatz Fischer, Armatur
zur Ausübung des Trödler- gewerbes. In Folge des Einschreitens de prs. 24. Juni l.J. 3469 und der über die Verläßlichkeit und Unbescholten- heit der Gesuchstellerin gepfloge- nen Erhebungen wird der Frau Josefa Gutbruner hiemit die Conzes- sion zum Betriebe des Trödler- gewerbes im Stadtbezirke Steyr verliehen und hat sich dieselbe sogleich behufs der Erwerbsteuerbemessung hieramts zu melden, sowie bei Ausübung dieses Gewerbes die bestehenden Polizeivorschriften und sonstigen polizeilichen Anord- nungen genau und gewissenhaft zu beobachten. Für die VI. Section trägt vor Herr Gemeinderath Harazmüller. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt, und zwar: 3232. dem Alois Stiglitz, Schiffmann, 3810. dem Vinzenz Geistberger, Regenschirmmacher u. Haus- besitzer in Reichenschwall, 3982. dem Eduard Gründler, Besizer des Traubenwirthshauaes in Ennsdorf, und 3983. dem Ignatz Fischer, Armatur
Fabrikant u. Besitzer des Hau- ses No 242 bei der Steyr. 3865. Michael Oberaigner, Besitzer des Hauses No 221 in Reichenschwall um Aufnahme in den hiesigen Ge- meinde Verband und Ertheilung des Bürgerrechtes. Dem Gesuchsbegehren kann vorderhand keine Folge ge- geben werden. Für die VII. Section trägt vor Herr Gemeinderath Eggendorfer. 3868. Das städtische Kassaamt zeigt die Erlöschung des Pachtes des städten Markt- und Wag-Ge- fälles an. Die Ausschreibung der Ver- pachtung des Markt- und Stan- del– so wie des Wag- und Niederlags-Gefälles auf 3 Jahre vom 1. Novbr. 1862 bis letzten Oktober 1865 ist vom Amte sogleich auf die übliche Weise zu veranlassen. Die Bedingungen der künf- tigen Verpachtung sind die glei- chen, wie früher, nur mit der ausdrücklichen und eigends einzukhaltenden, vom Kassaamte angeregten Bemerkung daß beim Marktgefälle zur Jahrmarktszeit von Marktwaren
Fabrikant u. Besitzer des Hauses No 242 bei der Steyr. 3865. Michael Oberaigner, Besitzer des Hauses No 221 in Reichenschwall um Aufnahme in den hiesigen Gemeinde Verband und Ertheilung des Bürgerrechtes. Dem Gesuchsbegehren kann vorderhand keine Folge gegeben werden. Für die VII. Section trägt vor Herr Gemeinderath Eggendorfer. 3868. Das städtische Kassaamt zeigt die Erlöschung des Pachtes des städten Markt- und Wag-Gefälles an. Die Ausschreibung der Verpachtung des Markt- und Standel– so wie des Wag- und Niederlags-Gefälles auf 3 Jahre vom 1. Novbr. 1862 bis letzten Oktober 1865 ist vom Amte sogleich auf die übliche Weise zu veranlassen. Die Bedingungen der künftigen Verpachtung sind die gleichen, wie früher, nur mit der ausdrücklichen und eigends einzukhaltenden, vom Kassaamte angeregten Bemerkung daß beim Marktgefälle zur Jahrmarktszeit von Marktwaren
welche keine Viktualien sind und nicht in Hütten oder Ständen sich befinden, keine Gebür vom Pächter eingehoben werden dürfe; und daß ferners beim Niederlags Gefälle die Bedingung der Mitbenützung des freien Anweisungsrechtes eines Niederlagslokales zu Gunsten der Stadtgemeinde aufgenommen erscheine. Herr Vizebürgermeister Lechner trägt vor. 4173 Das Comité für die Holzbezugsrechte erlaubt sich hiemit, dem löblichen Gemeinderathe jene Punkte bekannt zu geben, welche in Folge der letzten gemeinderäthlichen Beschluße und als vorkehrende Schritte für die Fortsetzung der nächsten und weiteren Verhandlungen von dem Comité als nöthig erachtet wurden, und ersucht diese Mittheilung zur geneigten Kenntniß nehmen zu wollen. 1. Dem Herrn Dr. Ludwig Hann soll der Beschluß des Gemeinderathes nach welchem demselben die Vertrettung der Stadtgemeinde
welche keine Viktualien sind und nicht in Hütten oder Ständen sich befinden, keine Gebür vom Pächter eingehoben werden dür- fe; und daß ferners beim Nie- derlags Gefälle die Bedingung der Mitbenützung des freien Anweisungsrechtes eines Nie- derlagslokales zu Gunsten der Stadtgemeinde aufgenommen erscheine. Herr Vizebürgermeister Lechner trägt vor. 4173 Das Comité für die Holzbezugs- rechte erlaubt sich hiemit, dem löblichen Gemeinderathe jene Punkte bekannt zu geben, welche in Folge der letzten ge- meinderäthlichen Beschluße und als vorkehrende Schritte für die Fortsetzung der näch- sten und weiteren Verhand- lungen von dem Comité als nöthig erachtet wurden, und ersucht diese Mittheilung zur geneigten Kenntniß nehmen zu wollen. 1. Dem Herrn Dr. Ludwig Hann soll der Beschluß des Gemeinde- rathes nach welchem demselben die Vertrettung der Stadtgemeinde
und ihrer Feuerarbeiter be- züglich der Holzbezugs Angele- genheiten anvertraut ist, sowie der dermalige Stand die- ser Angelegenheit bekannt gegeben werden. 2. Herr Dr. Hann ist zu ersuchen, bekannt geben zu wollen, welche Dokumente für die am 1. Septbr l.J. anberaumte Tagsatzung noch beizubringen wären. 3. Die Vollmacht für Herrn Dr. Hann ist auszufertigen, zu un- terzeichnen und einzusenden. 4. Ist an den Herrn Sekretär das Ersuchen zu stellen, und das Amt zu beauftragen, die von der hiesigen Lokal-Commißion mit Note vom 2. Mai l.J. Z. 176 verlangten Belege, und zwar die Originalien des Majestätsge- suches des Magistrates Steyr dto 29. Novbr 1791 um Privilegi- umsbestätigung, die hierüber ergangene Allerh. Entschließung und die Privilegiums-Urkunde des Kaisers Josef II vom 1. Dezbr. 1786 in Bereitschaft zu halten. Zur Kenntniß genommen. Bericht des Comites zur eingehen- den Erwägung der Verhältniße
und ihrer Feuerarbeiter bezüglich der Holzbezugs Angelegenheiten anvertraut ist, sowie der dermalige Stand dieser Angelegenheit bekannt gegeben werden. 2. Herr Dr. Hann ist zu ersuchen, bekannt geben zu wollen, welche Dokumente für die am 1. Septbr l.J. anberaumte Tagsatzung noch beizubringen wären. 3. Die Vollmacht für Herrn Dr. Hann ist auszufertigen, zu unterzeichnen und einzusenden. 4. Ist an den Herrn Sekretär das Ersuchen zu stellen, und das Amt zu beauftragen, die von der hiesigen Lokal-Commißion mit Note vom 2. Mai l.J. Z. 176 verlangten Belege, und zwar die Originalien des Majestätsgesuches des Magistrates Steyr dto 29. Novbr 1791 um Privilegiumsbestätigung, die hierüber ergangene Allerh. Entschließung und die Privilegiums-Urkunde des Kaisers Josef II vom 1. Dezbr. 1786 in Bereitschaft zu halten. Zur Kenntniß genommen. Bericht des Comites zur eingehenden Erwägung der Verhältniße
in Bezug auf den Brodsatze, vorgetragen vom Hrn. G.Rathe Dr. Spängler. Nach Kenntnißnahme und Erwägung aller Grundlagen, auf welchen die Berathung des Brotsatzes seit dem Jahre 1853 beruhte und gepflogen ward, anerkennt das Comité die Beschwerde der Bäcker, daß die Berechnung der Backunkosten auf irrigen Daten beruhe, weil seitdem die Holzpreise, Gebäudezinsungen und Liedlöhne wesentlich gestiegen sind, auch die schon 1853 lautgewordene Beschwerde gegen die geringere Berechnung der Backunkosten für die Bäcker in den Städten als für die am flachen Lande ist vom Comité als berechtiget anerkannt worden. Die gegen die Wochenmarktspreise als Basis des Satzes erhobenen Einwürfe kann das Comité jedoch nicht als in dem Umfange begründet anerkennen, als die Bäcker Innung behauptet; indem sich die Wochenmarktspreise denn doch binnen kürzester Frist nach den allgemein
in Bezug auf den Brodsatze, vorgetragen vom Hrn. G.Rathe Dr. Spängler. Nach Kenntnißnahme und Er- wägung aller Grundlagen, auf welchen die Berathung des Brotsatzes seit dem Jahre 1853 beruhte und gepflogen ward, anerkennt das Comité die Beschwerde der Bäcker, daß die Berechnung der Backun- kosten auf irrigen Daten beruhe, weil seitdem die Holz- preise, Gebäudezinsungen und Liedlöhne wesentlich ge- stiegen sind, auch die schon 1853 lautgewordene Beschwerde gegen die geringere Berech- nung der Backunkosten für die Bäcker in den Städten als für die am flachen Lande ist vom Comité als berechtiget an- erkannt worden. Die gegen die Wochenmarkts- preise als Basis des Satzes er- hobenen Einwürfe kann das Comité jedoch nicht als in dem Um- fange begründet anerkennen, als die Bäcker Innung be- hauptet; indem sich die Wochen- marktspreise denn doch binnen kürzester Frist nach den allgemein
bestehenden Preisen zu regeln pflegen und der Satz zu mir alle 14 Tage festgestellt wird. Die von den Mitgliedern der löblichen Bäcker Innung vorge- brachten Beschwerden sind also allerdings theilweise begründet und erfordern Gerechtigkeit und Billigkeit, daß diesen Be- schwerden Abhilfe geschehe, nament- lich, wenn der Brotsatz ferner beibehalten wird. Ueber die Mittel und Wege, diesen Beschwerden abzuhelfen, haben sich im Schooße des aus 5 Gemeinderäthen bestehenden Comités zwey verschiedene Mei- nungen gebildet. Zwei Comité Mitglieder waren der Ansicht, daß durch Aufgeben des Satzes für das Weizengebäck und Beibehaltung desselben für das Roggengebäck den Beschwer- den der Bäcker sowohl als den berechtigten Ansprüchen des konsumirenden Publikums am besten entgegen gekommen würde, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Bestehen ohnehin viele dem Satze gar nicht unterliegende
bestehenden Preisen zu regeln pflegen und der Satz zu mir alle 14 Tage festgestellt wird. Die von den Mitgliedern der löblichen Bäcker Innung vorgebrachten Beschwerden sind also allerdings theilweise begründet und erfordern Gerechtigkeit und Billigkeit, daß diesen Beschwerden Abhilfe geschehe, namentlich, wenn der Brotsatz ferner beibehalten wird. Ueber die Mittel und Wege, diesen Beschwerden abzuhelfen, haben sich im Schooße des aus 5 Gemeinderäthen bestehenden Comités zwey verschiedene Meinungen gebildet. Zwei Comité Mitglieder waren der Ansicht, daß durch Aufgeben des Satzes für das Weizengebäck und Beibehaltung desselben für das Roggengebäck den Beschwerden der Bäcker sowohl als den berechtigten Ansprüchen des konsumirenden Publikums am besten entgegen gekommen würde, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Bestehen ohnehin viele dem Satze gar nicht unterliegende
Gebäcke aus Weizenmehl von verschiedener Güte. 2. Beschweren sich die Bäcker insbesondere über die Verluste, welche sie beim Weizenbrod erleiden. 3. Ist das Weizenbrod kein, nahmentlich für die arbeitende Klasse so nothwendiges Lebensbedürfniß, wie Roggenbrod. 4. Ist nur durch Aufgeben des Satzes für Weizenbrod zu erwarten, daß solches Gebäck von allen Gattungen in guter Qualität erzeugt werde. 5. Entspricht das Aufgeben des Satzes am richtigsten dem Prinzipe der Gewerbefreiheit und unbeschränkten Concurrenz. Jedoch waren diese zwei Comité Mitglieder der Ansicht, daß dieses Aufgeben des Satzes für Weizenbrod einstweilen nur probeweise stattzufinden habe. Drei andere Mitglieder des Comités glauben jedoch zu einem Aufgeben des Satzes für Weizenbrod nicht einrathen zu sollen, weil 1. Gerade bei dem Umstande,
Gebäcke aus Weizenmehl von verschiedener Güte. 2. Beschweren sich die Bäcker ins- besondere über die Verluste, welche sie beim Weizenbrod erleiden. 3. Ist das Weizenbrod kein, nahmentlich für die arbeitende Klasse so nothwendiges Lebens- bedürfniß, wie Roggenbrod. 4. Ist nur durch Aufgeben des Satzes für Weizenbrod zu er- warten, daß solches Gebäck von allen Gattungen in guter Qua- lität erzeugt werde. 5. Entspricht das Aufgeben des Satzes am richtigsten dem Prin- zipe der Gewerbefreiheit und unbeschränkten Concurrenz. Jedoch waren diese zwei Comité Mitglieder der Ansicht, daß dieses Aufgeben des Satzes für Weizenbrod einstweilen nur probeweise stattzufinden habe. Drei andere Mitglieder des Comités glauben jedoch zu ei- nem Aufgeben des Satzes für Weizenbrod nicht einrathen zu sollen, weil 1. Gerade bei dem Umstande,
als ohnehin satzfreie Weizen- gebäcke existiren, den Ansprüchen des bedürftigeren Publikums auf möglichst großes Brod Rück- sicht getragen werden sollte; um somehr, als die zunehmende Con- sumtion von Kaffee als Frühstück dieses Vorhandensein von großem Sammelgebäck nothwendig mache. 2. Den Beschwerden der Bäcker durch Vergrößerung der Anrech- nung der Backunkosten bei Ab- fassung des Satzes abgeholfen wer- den könnte. 3. Suche die hiesige Arbeiterbe- völkerung nahmentlich großes Weizengebäck zu erhalten und fänden diejenigen, welche feineres, wenn auch kleineres Weizen- gebäck vorzögen in den dem Satze nicht unterliegenden Sorten ihme Ansprüche hinlänglich befriediget. 4. Hätten die bisherigen Erfah- rungen nicht gezeigt, daß die hiesigen Bäcker bei vorhandener freier Concurrenz Brot von besserer Qualität als früher erzeugt hätten und dürfte zu befürchten sein, daß bei Aufgeben des Satzes die Qualität nicht besser werden dürfte.
als ohnehin satzfreie Weizengebäcke existiren, den Ansprüchen des bedürftigeren Publikums auf möglichst großes Brod Rücksicht getragen werden sollte; um somehr, als die zunehmende Consumtion von Kaffee als Frühstück dieses Vorhandensein von großem Sammelgebäck nothwendig mache. 2. Den Beschwerden der Bäcker durch Vergrößerung der Anrechnung der Backunkosten bei Abfassung des Satzes abgeholfen werden könnte. 3. Suche die hiesige Arbeiterbevölkerung nahmentlich großes Weizengebäck zu erhalten und fänden diejenigen, welche feineres, wenn auch kleineres Weizengebäck vorzögen in den dem Satze nicht unterliegenden Sorten ihme Ansprüche hinlänglich befriediget. 4. Hätten die bisherigen Erfahrungen nicht gezeigt, daß die hiesigen Bäcker bei vorhandener freier Concurrenz Brot von besserer Qualität als früher erzeugt hätten und dürfte zu befürchten sein, daß bei Aufgeben des Satzes die Qualität nicht besser werden dürfte.
Der löbliche Gemeinderath wird nun zwischen diesen entgegen stehenden Meinungen heute zu entscheiden haben, worauf dann im Anhange an das Referat des Herrn Dr. Kompaß (GemeinderathsSitzung vom 11. July 1862) der Bericht an die hohe Statthalterey entweder dahin zu erstatten sein wird, daß man zu einer vergrößerten Berechnung der Backunkosten mit Beibehaltung des Brotsatzes einrathe oder dahin, daß man um die Gestattung der Probeweisen Auflassung des Satzes vom reinen Weizengebäcke bis zum Herablangen der hohen Ministerial Entscheidung in dieser Angelegenheit bitte. In beiden Fällen wäre das Ersuchen an obige hohe Stelle um möglichste Beschleunigung dieser Ministerial Entscheidung anzubringen. Nach einer hierauf stattgehabten längeren Debatte, wurde zuerst der Antrag der Minorität des Comités
Der löbliche Gemeinderath wird nun zwischen diesen ent- gegen stehenden Meinungen heute zu entscheiden haben, worauf dann im Anhange an das Referat des Herrn Dr. Kompaß (Gemeinderaths- Sitzung vom 11. July 1862) der Bericht an die hohe Statthalterey entweder dahin zu erstatten sein wird, daß man zu einer vergrößerten Berechnung der Backunkosten mit Bei- behaltung des Brotsatzes ein- rathe oder dahin, daß man um die Gestattung der Probe- weisen Auflassung des Satzes vom reinen Weizengebäcke bis zum Herablangen der hohen Ministerial Entscheidung in dieser Angelegenheit bitte. In beiden Fällen wäre das Ersuchen an obige hohe Stelle um möglichste Beschleunigung dieser Ministerial Entschei- dung anzubringen. Nach einer hierauf stattge- habten längeren Debatte, wurde zuerst der Antrag der Minorität des Comités
auf „Gestattung der probeweisen Auflassung des Satzes vom reinen Weizengebäcke bis zum Herablangen der hohen Ministerial Entscheidung in dieser Angelegenheit“ – zur Abstimmung gebracht, und dieser Antrag vom Gemeinderathe verworfen. Sonach erfolgte die Abstimmung über den Majoritäts-Antrag des erwähnten Comités, welcher dahin ging, daß man „an die hohe kk. Statthalterey das Ersuchen stellen solle, eine vergrößer- te Backunkosten-Berech- nung mit Beibehaltung des Brodsatzes zu gestatten, so wie die möglichst beschleunigte Entscheidung des hohen Ministeri- ums in der bezüglichen schweben- den Angelegenheit zu erwirken“, und wurde dieser Antrag mit Majorität zum Bes- schluße erhoben. A. Haller Al. Haratzmüller Gemeinderath Franz Karl Schriftführer
auf „Gestattung der probeweisen Auflassung des Satzes vom reinen Weizengebäcke bis zum Herablangen der hohen Ministerial Entscheidung in dieser Angelegenheit“ – zur Abstimmung gebracht, und dieserAntrag vom Gemeinderathe verworfen. Sonach erfolgte die Abstimmung über den Majoritäts-Antrag des erwähnten Comités, welcher dahin ging, daß man „an die hohe kk. Statthalterey das Ersuchen stellen solle, eine vergrößerte Backunkosten-Berechnung mit Beibehaltung des Brodsatzes zu gestatten, so wie die möglichst beschleunigte Entscheidung des hohen Ministeriums in der bezüglichen schwebenden Angelegenheit zu erwirken“,und wurde dieser Antrag mit Majorität zum Besschluße erhoben. A. Haller Al. Haratzmüller Gemeinderath Franz Karl Schriftführer
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