Ratsprotokoll vom 11. Juli 1862

Die Verhältniße, welche die Ein- führung der Hundesteuer zu Grun- de gelegt wurden, haben sich in der neueren Zeit gar nicht geändert, und selbst polizeiliche Rücksichten sind es, welche den Fortbestand der Hundesteuer als wünschenswerth und nothwendig erscheinen lassen. Ich stelle somit den Antrag: Es sei die Wiederbesteuerung der Hunde für das Jahr 1862/3 vom 1. August l.J. bis Ende July 1863 unter den in der Kundmachung dto 5. Juli 1861 aufgeführten Modalitäten mit dem Beifügen zu veranlassen, daß die Verpflichtung zur Einzalung der Steuer bis Ende August l.J. bei der Armen Instituts Kasse zu geschehen habe. Einstimmig nach dem Antrage und sind hievon das städt. Kassa- und Polizeiamt behufs der Durch- führung zu verständigen. 3774. Mehrere Bürger in Steyrdorf machen eine Vorstellung gegen den Gemeinderathsbeschluß bezüg- lich der angewiesenen Plätze zum Verkaufe von Grünspeisen in der Vorstadt und bitten, daß es bei den bisherigen Verkaufsplätzen belassen werde.

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