mit Beachtung der von dem kk. Bezirksamte St. Peter am 28. April d. J. Z. 1071 gemachten Zu- satzbestimmungen und Mittheilung einer Abschrift der Conzession an letzteres sodann zur Ein- tragung ins Gewerbs Register. Beschluß nach Antrag. VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß. 3665. Das Amt überreicht den Ver- zehrungssteuer Abfindungs- Vertrag dto 8. Oktbr 1861 in Betreff der Schlußfassung, ob selber gekündet werden solle oder nicht. Die Gemeindevorstehung hat mit dem hohen Aerar den Ver- zehrungssteuer Abfindungs- Vertrag dto 8. Oktbr 1861, wel- cher unterm 18. Oktbr. 1861 Z. 23107/1436 genehmiget wurde, für den Verbrauch des Weines, Mo- stes und Fleisches mit der Ab- findungssumme pr 13.171 fl 72 xr abgeschlossen. In Folge des §. 9 des obener- wähnten Verzehrungssteuer Abfindungsvertrages dto 8. Oktber 1861 wurde derselbe auf die Dauer Eines Jahres nämlich
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