Ratsprotokoll vom 11. Juli 1862

mit Beachtung der von dem kk. Bezirksamte St. Peter am 28. April d. J. Z. 1071 gemachten Zusatzbestimmungen und Mittheilung einer Abschrift der Conzession an letzteres sodann zur Eintragung ins Gewerbs Register. Beschluß nach Antrag. VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß. 3665. Das Amt überreicht den Verzehrungssteuer AbfindungsVertrag dto 8. Oktbr 1861 in Betreff der Schlußfassung, ob selber gekündet werden solle oder nicht. Die Gemeindevorstehung hat mit dem hohen Aerar den Verzehrungssteuer AbfindungsVertrag dto 8. Oktbr 1861, welcher unterm 18. Oktbr. 1861 Z. 23107/1436 genehmiget wurde, für den Verbrauch des Weines, Mostes und Fleisches mit der Abfindungssumme pr 13.171 fl 72 xr abgeschlossen. In Folge des §. 9 des obenerwähnten Verzehrungssteuer Abfindungsvertrages dto 8. Oktber 1861 wurde derselbe auf die Dauer Eines Jahres nämlich

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