Ratsprotokoll vom 11. Juli 1862

als Verwaltung dieses Fondes und es sind daher nicht die barmherzigen Schwestern in Steyr, sondern nur die Gemeinde Vorstehung als Milden Vers. Fonds Verwaltung von den dem dortigen Spitale zu St. Anna zugefallenen Vermächtnißen jedesmahl zu deren Empfangnahme berechtiget. In Gemäßheit dieses hohen Erlaßes stelle ich folgenden Antrag: Dieser Erlaß wird zur Darnachachtung für künftige Fälle zur Kenntniß genommen, und sind Abschriften hievon dem Wohllöblichen kk. Kreisgerichte und dem löbl. kk. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyr sowie den hiesigen beiden Herrn Notaren mit dem Ersuchen zuzumitteln, diesen Erlaß zur Kenntniß nehmen zu wollen. Nachdem übrigens bezüglich des Josef Strasser'schen Legates die 5 % Metall. Obligation pr 1000 fl von Seite des Ordens der bammherzigen Schwestern bereits in Empfang genommen wurde, so ist wegen Rückerlangung dieser Obligation

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