Daches so wie jede Ausbesserung des schadhaften Mauer und Holzwerkes übernehmen, was möglicher Weise im Verlaufe von 10 Jahren bedeutende und mit dem angebothenen Wohnungszinse in keinem Verhältniße stehende Kosten verursachen könnte. Wären darunter nur die gewöhnlichen Hausreparaturen verstanden, und würden dieselben nur die Wohnungsbestandtheile betreffen, so dürften dieselben mit Inbegriff der Steuern im Betrage von 165 fl 68 xr ÖW und des Zinses pr 600 fl ÖW den von der Gemeinde angebotenen Zins von 1000 fl ÖW gleichkommen. Referent ist der Ansicht, daß vor Allem die hohe kk. Statthalterey um Ertheilung der nöthigen Aufschlüsse, ob unter den Worten „Herstellung und Instandhaltung des Gebäudes“ nur die gewöhnlichen Reparaturen des Hauses nähmlich weißen und reinigen der in Miethe genommenen Lokalitäten oder auch die Reparaturen des Daches und überhaupt Baulichkeiten verstanden werden, angegangen werde. Einstimmig nach dem Antrage.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2