Ratsprotokoll vom 11. Juli 1862

Daches so wie jede Ausbesserung des schadhaften Mauer und Holz- werkes übernehmen, was mög- licher Weise im Verlaufe von 10 Jahren bedeutende und mit dem an- gebothenen Wohnungszinse in keinem Verhältniße stehende Kosten verur- sachen könnte. Wären darunter nur die ge- wöhnlichen Hausreparaturen verstanden, und würden dieselben nur die Wohnungsbestandtheile betreffen, so dürften dieselben mit Inbegriff der Steuern im Betrage von 165 fl 68 xr ÖW und des Zinses pr 600 fl ÖW den von der Ge- meinde angebotenen Zins von 1000 fl ÖW gleichkommen. Referent ist der Ansicht, daß vor Allem die hohe kk. Statthalterey um Ertheilung der nöthigen Auf- schlüsse, ob unter den Worten „Herstellung und Instandhaltung des Gebäudes“ nur die gewöhnlichen Reparaturen des Hauses nähmlich weißen und reinigen der in Miethe genommenen Lokalitäten oder auch die Reparaturen des Daches und überhaupt Baulichkei- ten verstanden werden, ange- gangen werde. Einstimmig nach dem Antrage.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2