Ratsprotokoll vom 11. Juli 1862

Novbr 1861 als unausweichlich vorzunehmenden Adaptirungen weiters größtentheils in Weißigungen, Ausbrechen von Thüren bestehen im Regiewege durchgeführt und sich daher derzeit ziffermäßig nicht veranschlagen lassen. II. Die Bezalung eines jährlichen Miethzinses von 1000 fl ÖW mit Einschluß der den Schulfond treffenden Tangente pr. 315 fl und Unentgeldliche Administration des Hauses wie selbe bis zum Jahre 1850 dem Magistrate Steyr übertragen war jedoch gegen dem, daß sie nach vollständiger Befriedigung der Schul- und Unterrichtszwecke über die Widmung und Vermiethung der frei bleibenden Lokalitäten dieses Gebäudes selbstständig jedoch ohne Beirrung des Schulwesens verfügen könne. Nach dem hohen Statthalterey Präsidial-Erlasse vom 28. Mai l.J Z. 2655 wurde die kk. Statthalterey vom hohen kk. Staatsministerium im Einvernehmen mit dem hohen kk. Finanz Ministerium zu Folge hohen Erlaßes vom 28. April/16. Mai l.J. Z. 2760 ermächtigt den Miethsvertrags Entwurf mit Beachtung

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