übernommen, und zwar im Punkte I. Die Uebernahme der Adeptirungskosten nach dem vorliegenden geprüften und adjustirten Operate im Sinne des hohen MinisterialErlaßes vom 20. August v.J. mit der Beschränkung auf den strengsten Bedarf, und soweit sie nach der kommissionellen Besichtigung am 11. Novbr d.J. für die Schulzwecke als nothwendig erkannt werden. Der Kostenüberschlag beträgt nach der Zusammenstellung des kk. Bezirksbauamtes vom 20. Novbr. 1861 auf Grund obigen Ministerial Erlaßes 1469 fl 46 xr ÖW. Hievon entfiel, weil nach der am 11. Novbr d.J. unter Intervenirung des kk. Herrn Bezirks Ingenieurs vorgenommenen Besichtigung die Niederbrechung der Abschlußmauer und Herstellung des Einfahrtsthores als nicht unumgänglich nothwendig befunden wurde, ein Betrag von 245 fl 61 xr ÖW. Was weiters noch vom obigen Kostenüberschlage in Abzug gebracht werden könnte, kann nicht ziffermäßig dargestellt werden, da die von der Gemeinde bei der kommißionellen Besichtigung am 11.
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