welcher vor Allem kräftige und gesunde Leute erfordert, berechtiget seien, die Hilfe und Unterstützung der Gemeinde in Anspruch zu nehmen. Die öffentlichen Blätter bringen, täglich Beweise, daß die Wichtigkeit des Turners allseitig im richtigen Sinne aufgefaßt wird, und wenn gleich die Stadt Steyr mit Rücksicht auf ihr verfügbares Vermögen hinsichtlich des Ausmaßes des beizusteuernden Betrages mit anderen Städten nicht gleichen Schritt halten kann, so dürfte doch der angesuchte Beitrag von monatlich 10 fl ÖW als kein überspannter Betrag angesehen werden. Referent beantragt daher vorläufig auf 1 Jahr dem Ansuchen statt zu geben, diese Ausgabe in das Präliminar pro 1863 aufzunehmen, den Betrag pr 10 fl dem 1. Novbr. 1862 angefangen aus der Schulkonkurrenz flüßig zu machen, dagegen jedoch dem Turnrathe zu bedeuten, daß sich der Gemeinderath bei Ernennung des Turnlehrers seine Zustimmung zur Bedingung macht.
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