einzustellen. Das städt. Bauamt wird gleichfalls angewiesen, die Einstellung des Be- zuges von 1 Klafter 30" Brücken- holz in Vormerkung zu neh- men. 3680. Katharina Dumbacher bittet um Anweisung einer Pension oder Provision und Bewilligung des Kondukts Quartals. In Berücksichtigung des hohen Alters der Bittstellerin und der langjährigen Dienste ihres Mannes stelle ich den Antrag: der löbliche Gemeinderath wolle der Witwe Katharina Dum- bacher die Auszalung des übli- chen Konduktsquartales und als weitere jährliche Provi- sion den Betrag von 76 fl 65 xr ÖW vom 1. Juli 1862 angefangen bewilligen. Beschluß nach Antrag und ist hievon die Bittstellerin mit Dekret in Erledigung ihres Ge- suches, das Kassaamt mittelst Ab- schrift und Tergal Weisung zu verständigen. 3657. Note des kk. Steueramtes Steyr
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