Bedingungen herbeiläßt, wenn ihr hiedurch keine Geldvorauslage zum Erhalt der erforderlichen Münzsorten auferlegt wird, und die Stadtkasse gleich den aerarischen Kassen mit einem entsprechenden Verlag dotirt würde, der nach Maßgabe des in der Umwechslung erschöpften Betrages an die Landeshauptkasse abzuführen ist. Die Uebernahme der Umwechslungs Geschäfte gegen Einsendung des hiezu benöthigten Betrages in Vorhinein wird von der Gemeinde, als eine ihre Kassa-Gebarung störende Verpflichtung abgelehnt. 3446. Das Amt zeigt das am 16. Juni l.J. erfolgte Ableben des pensionirten Amtsdieners Silvester Dumbacher an. Wird von der Versammlung angenommen und ist in diesem Sinne der Bericht an die kk. Finanz Bezirks Direktion in Linz abzugeben. Das Kassaamt erhält hiemit die Weisung, die für den Verstorbenen pensionirten Amtsdiener Silvester Dumbacher bisher ausbezalte Pension von 185 fl jährlich, vom 1. July 1862 an
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