Ratsprotokoll vom 11. Juli 1862

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 11. Juli 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 11. July 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 16 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Eggendorfer, Franz Haller, Harazmüller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Millner, Peteler, Dr. Pierer, Reithmayr, Reschauer, Sandböck, Dr. Spängler, Stigler und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Richter, Edelbauer, Engl, v. Schönthan, Schwarz und Werndl, entschuldiget, und Lechner. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 3555. Das städt. Kassaamt zeigt die am 1. Mai stattgefundene Ver- loosung zweier der Stadtkasse und dem Milden Vers. Fonde ge- hörigen Staats Obligationen von der älteren Staatsschuld pr 100 fl und 800 fl an. Diese Obligationen Verloosun- gen werden zur an genehmen Wis- senschaft genommen und ist das städt. Kassaamt mittelst 2 Rubri- ken anzuweisen: a. die Wiener Stadt Banko Ob- ligation № 6794/1490 a 2 ½ % pr 100 fl in der Stadtkasse Rechnung, und b. die nied. oester. Aerarl. Oblion № 32179 a 2 % pr 800 fl in der Milden Vers. Fonds Rechnung gehörig zu verausgaben. Die Depositen Comißion ist

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der lf. Kreisstadt Steyr am 11. July 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 16 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Eggendorfer, Franz Haller, Harazmüller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Millner, Peteler, Dr. Pierer, Reithmayr, Reschauer, Sandböck, Dr. Spängler, Stigler und Vögerl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Richter, Edelbauer, Engl, v. Schönthan, Schwarz und Werndl, entschuldiget, und Lechner. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 3555. Das städt. Kassaamt zeigt die am 1. Mai stattgefundene Verloosung zweier der Stadtkasse und dem Milden Vers. Fonde gehörigen Staats Obligationen von der älteren Staatsschuld pr 100 fl und 800 fl an. Diese Obligationen Verloosungen werden zur an genehmen Wissenschaft genommen und ist das städt. Kassaamt mittelst 2 Rubriken anzuweisen: a. die Wiener Stadt Banko Obligation № 6794/1490 a 2 ½ % pr 100 fl in der Stadtkasse Rechnung, und b. die nied. oester. Aerarl. Oblion № 32179 a 2 % pr 800 fl in der Milden Vers. Fonds Rechnung gehörig zu verausgaben. Die Depositen Comißion ist

mittelst eines Dupplikates einzuladen, diese beiden Obligationen an das Expedit zu erfolgen, welches dann die erstere an die kk. Staatsschuldenkasse und die letztere an den nied. oester Landes Ausschuß zum Behufe deren Umwechslung gegen Staatsschuldverschreibungen mit den beiliegenden Consignationen und Interessen Quittungen einzusenden hat. 3492. Im Monate Mai l.J. betrug die hierwortige Bier-Erzeugung 2335 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 1076 ¼ zusammen 3411 ¼ Eimer die Ausfuhr der hies. Brauer 1707 ¼ bleibt für den hies. Consumo 1704 Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 264 fl 62 xr an Gemeindezuschlag 264 fl 13 xr ÖW entrichtet wurde, wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth und Perceptionsämter zu bestreiten kommt. Zur Kenntniß genommen. 3447. Vortrag über das Gebarungs Ergebniß der Stadtkasse so wie sämtl. unter abgesonderter städt. Verwaltung

mittelst eines Dupplikates einzu- laden, diese beiden Obligationen an das Expedit zu erfolgen, welches dann die erstere an die kk. Staats- schuldenkasse und die letztere an den nied. oester Landes Ausschuß zum Behufe deren Umwechslung gegen Staatsschuldverschreibungen mit den beiliegenden Consignationen und Interessen Quittungen einzusen- den hat. 3492. Im Monate Mai l.J. betrug die hierwortige Bier-Erzeugung 2335 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 1076 ¼ 〃 zusammen 3411 ¼ Eimer die Ausfuhr der hies. Brauer 1707 ¼ bleibt für den hies. Consumo 1704 Eimer wofür abzüglich der Rückvergü- tungen von 264 fl 62 xr an Gemeindezuschlag 264 fl 13 xr ÖW entrichtet wurde, wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth und Per- ceptionsämter zu bestreiten kommt. Zur Kenntniß genommen. 3447. Vortrag über das Gebarungs Ergebniß der Stadtkasse so wie sämtl. unter abgesonderter städt. Verwaltung

stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- und Ausgabsposten mit Ablauf Barschaft Oblionnen des Monates Mai 1862. Empfänge im Monate Mai 6938 37 2152 50 Hiezu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren Kassarest von 1045 15 daher Empfangssumme im Mai 7983 52 2152 50 Hievon die im Monate Mai be- strittenen Ausgaben abgeschla- gen mit 5944 54 bleibt für den Monat Juni ein barer Kassarest von 2038 98 2152 50 Wenn zu den Empfängen im Mona- ter Mai 6938 37 2152 50 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates April statt- gefundenen Empfänge geschlagen werden mit 1607 93 3575 so erscheint dann bis zu Ende des Monates Mai ein Gesamt Em- pfang der 22986 30 5727 50 Und wenn den im Monate Mai bestrittenen Ausgaben pr 5944 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende April zugezält werden mit 18287 39 5550 so zeigt sich bis Ende des Monates Nun eine Ausgaben Summe von 24231 39 5550

stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahmsund Ausgabsposten mit Ablauf Barschaft Oblionnen des Monates Mai 1862. Empfänge im Monate Mai 6938 37 2152 50 Hiezu den am Schluße des vorigen Monates verbliebenen baren Kassarest von 1045 15 daher Empfangssumme im Mai 7983 52 2152 50 Hievon die im Monate Mai bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 5944 54 bleibt für den Monat Juni ein barer Kassarest von 2038 98 2152 50 Wenn zu den Empfängen im Monater Mai 6938 37 2152 50 die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates April stattgefundenen Empfänge geschlagen werden mit 1607 93 3575 so erscheint dann bis zu Ende des Monates Mai ein Gesamt Empfang der 22986 30 5727 50 Und wenn den im Monate Mai bestrittenen Ausgaben pr 5944 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende April zugezält werden mit 18287 39 5550 so zeigt sich bis Ende des Monates Nun eine Ausgaben Summe von 24231 39 5550

Die Revision der Kassebücher die ich Ihrer Einsicht unterbreite, wurde in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 17. Dezbr 1860 Z. 7496 das mit den Herrn Gemeinderäthen Werndl und Lechner vorgenommen und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt. Die in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kassa Monats Abschlüsse liegen hier im Rathssale zu Jedermanns Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Mai 1862 geprüft und richtig befunden. Zur Kenntniß genommen. 3674. Note der kk. Finanz BezirksDirektion Linz vom 1. Juli l.J. Z. 6338/X wegen künftiger Besorgung der Umwechslungsgeschäfte des kk. Hauptzollamtes von Seite der Gemeinde. Es wird der Antrag gestellt, daß sich die Gemeinde zur Uebernahme der Umwechslungsgeschäfte anstelle des aufzulassenden kk. Hauptzollamtes unter gleichen

Die Revision der Kassebücher die ich Ihrer Einsicht unterbreite, wurde in Gemäßheit des Gemein- derathsbeschlußes vom 17. Dezbr 1860 Z. 7496 das mit den Herrn Gemeinde- räthen Werndl und Lechner vor- genommen und ist der ordnungs- mäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt. Die in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kassa Monats Abschlüsse liegen hier im Raths- sale zu Jedermanns Einsicht auf. Ebenso wurde unter Einem von denselben Herrn Gemeinderäthen die Armen Instituts Rechnung des Monates Mai 1862 geprüft und richtig befunden. Zur Kenntniß genommen. 3674. Note der kk. Finanz Bezirks- Direktion Linz vom 1. Juli l.J. Z. 6338/X wegen künftiger Besor- gung der Umwechslungsgeschäfte des kk. Hauptzollamtes von Seite der Gemeinde. Es wird der Antrag gestellt, daß sich die Gemeinde zur Ueber- nahme der Umwechslungsgeschäfte anstelle des aufzulassenden kk. Hauptzollamtes unter gleichen

Bedingungen herbeiläßt, wenn ihr hiedurch keine Geldvoraus- lage zum Erhalt der erforder- lichen Münzsorten auferlegt wird, und die Stadtkasse gleich den aera- rischen Kassen mit einem entspre- chenden Verlag dotirt würde, der nach Maßgabe des in der Umwechs- lung erschöpften Betrages an die Landeshauptkasse abzuführen ist. Die Uebernahme der Umwechs- lungs Geschäfte gegen Einsendung des hiezu benöthigten Betrages in Vorhinein wird von der Ge- meinde, als eine ihre Kassa-Ge- barung störende Verpflichtung abgelehnt. 3446. Das Amt zeigt das am 16. Juni l.J. erfolgte Ableben des pensionirten Amtsdieners Silvester Dumbacher an. Wird von der Versammlung angenommen und ist in diesem Sinne der Bericht an die kk. Finanz Bezirks Direktion in Linz abzugeben. Das Kassaamt erhält hiemit die Weisung, die für den Ver- storbenen pensionirten Amts- diener Silvester Dumbacher bisher ausbezalte Pension von 185 fl jährlich, vom 1. July 1862 an

Bedingungen herbeiläßt, wenn ihr hiedurch keine Geldvorauslage zum Erhalt der erforderlichen Münzsorten auferlegt wird, und die Stadtkasse gleich den aerarischen Kassen mit einem entsprechenden Verlag dotirt würde, der nach Maßgabe des in der Umwechslung erschöpften Betrages an die Landeshauptkasse abzuführen ist. Die Uebernahme der Umwechslungs Geschäfte gegen Einsendung des hiezu benöthigten Betrages in Vorhinein wird von der Gemeinde, als eine ihre Kassa-Gebarung störende Verpflichtung abgelehnt. 3446. Das Amt zeigt das am 16. Juni l.J. erfolgte Ableben des pensionirten Amtsdieners Silvester Dumbacher an. Wird von der Versammlung angenommen und ist in diesem Sinne der Bericht an die kk. Finanz Bezirks Direktion in Linz abzugeben. Das Kassaamt erhält hiemit die Weisung, die für den Verstorbenen pensionirten Amtsdiener Silvester Dumbacher bisher ausbezalte Pension von 185 fl jährlich, vom 1. July 1862 an

einzustellen. Das städt. Bauamt wird gleichfalls angewiesen, die Einstellung des Bezuges von 1 Klafter 30" Brückenholz in Vormerkung zu nehmen. 3680. Katharina Dumbacher bittet um Anweisung einer Pension oder Provision und Bewilligung des Kondukts Quartals. In Berücksichtigung des hohen Alters der Bittstellerin und der langjährigen Dienste ihres Mannes stelle ich den Antrag: der löbliche Gemeinderath wolle der Witwe Katharina Dumbacher die Auszalung des üblichen Konduktsquartales und als weitere jährliche Provision den Betrag von 76 fl 65 xr ÖW vom 1. Juli 1862 angefangen bewilligen. Beschluß nach Antrag und ist hievon die Bittstellerin mit Dekret in Erledigung ihres Gesuches, das Kassaamt mittelst Abschrift und Tergal Weisung zu verständigen. 3657. Note des kk. Steueramtes Steyr

einzustellen. Das städt. Bauamt wird gleichfalls angewiesen, die Einstellung des Be- zuges von 1 Klafter 30" Brücken- holz in Vormerkung zu neh- men. 3680. Katharina Dumbacher bittet um Anweisung einer Pension oder Provision und Bewilligung des Kondukts Quartals. In Berücksichtigung des hohen Alters der Bittstellerin und der langjährigen Dienste ihres Mannes stelle ich den Antrag: der löbliche Gemeinderath wolle der Witwe Katharina Dum- bacher die Auszalung des übli- chen Konduktsquartales und als weitere jährliche Provi- sion den Betrag von 76 fl 65 xr ÖW vom 1. Juli 1862 angefangen bewilligen. Beschluß nach Antrag und ist hievon die Bittstellerin mit Dekret in Erledigung ihres Ge- suches, das Kassaamt mittelst Ab- schrift und Tergal Weisung zu verständigen. 3657. Note des kk. Steueramtes Steyr

vom 6. Juni l.J. Z. 166 die Einbringung der Gemeinde Umlagen Rückstände betreffend. Dem Kassaamte in Abschrift mit der Weisung zuzustellen, den bei dem kk. Steueramte noch erliegenden Gemeinde Umla- gen-Rest pr 10 fl 20x zu erheben, und dagegen die pro 1861 repar- tirten Umlagen des Ignatz Strauß, Heinrich Mayr, und Heinrich Schmidt zusammen pr 4 fl 93 ½ xr ÖW als uneinbringlich in Abschrei- bung zu bringen. Zugleich wird das Amt beauf- tragt, die Umlagen Rückstände des Lederens Johann Simader pro 1859, 1860 u 1861 pr 24 fl 11 ½ xr nebst der diesjährigen Umlage pr 12 fl 88 xr, da die exekutire gerichtliche Versteigerung dieses Reales im Zuge sich befindet, bei dem kk. Kreisgerichte als Vorzugsposten anzumelden. II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer. 3646. 3876. 3678 u. 3862. Einladungen der Schulendistrikts- Aufsicht, der kk. Haupt und Unter- realschule, der kk. Mädchenschule und der Pfarrhauptschule in Aichet zur Beiwohnung bei den Schulprüfun- gen. Dem löblichen Gemeinderathe

vom 6. Juni l.J. Z. 166 die Einbringung der Gemeinde Umlagen Rückstände betreffend. Dem Kassaamte in Abschrift mit der Weisung zuzustellen, den bei dem kk. Steueramte noch erliegenden Gemeinde Umlagen-Rest pr 10 fl 20x zu erheben, und dagegen die pro 1861 repartirten Umlagen des Ignatz Strauß, Heinrich Mayr, und Heinrich Schmidt zusammen pr 4 fl 93 ½ xr ÖW als uneinbringlich in Abschreibung zu bringen. Zugleich wird das Amt beauftragt, die Umlagen Rückstände des Lederens Johann Simader pro 1859, 1860 u 1861 pr 24 fl 11 ½ xr nebst der diesjährigen Umlage pr 12 fl 88 xr, da die exekutire gerichtliche Versteigerung dieses Reales im Zuge sich befindet, bei dem kk. Kreisgerichte als Vorzugsposten anzumelden. II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer. 3646. 3876. 3678 u. 3862. Einladungen der SchulendistriktsAufsicht, der kk. Haupt und Unterrealschule, der kk. Mädchenschule und der Pfarrhauptschule in Aichet zur Beiwohnung bei den Schulprüfungen. Dem löblichen Gemeinderathe

in Vortrag gebracht. 3495. Der Steyrer Turnrath bittet um eine Subvention von monatlich 10 fl ÖW für den Turnlehrer. Referent ist der Ansicht, daß die in der vorliegenden Eingabe angeführten Gründe volle Berücksichtigung verdienen, daß es wohl nicht zu verkennen ist, daß die Finanzverhältniße der Stadt Steyr keine bedeutenden Auslagen zulassen, daß jedoch Vereine, welche zum Wohle der Gemeinde beitragen, was dem Turnvereine mit voller Ueberzeugung ausgesprochen werden kann, indem durch einen zweckmäßigen Turnunterricht die körperlichen Kräfte eines Menschen nicht nur vervollkommt werden, sondern hiedurch auch schon bestehende körperliche Gebrechen beseitiget und erst zum Vorschein kommende Gebrechen im Keime erstickt werden, was für die Jugend in Steyr um so erwünschter ist, weil dieselbe meistens zu einem Stande herangebildet wird,

in Vortrag gebracht. 3495. Der Steyrer Turnrath bittet um eine Subvention von monat- lich 10 fl ÖW für den Turnlehrer. Referent ist der Ansicht, daß die in der vorliegenden Eingabe angeführten Gründe volle Berücksichtigung verdienen, daß es wohl nicht zu verkennen ist, daß die Finanzverhältniße der Stadt Steyr keine bedeu- tenden Auslagen zulassen, daß jedoch Vereine, welche zum Wohle der Gemeinde beitragen, was dem Turnvereine mit voller Ueberzeugung ausgesprochen werden kann, indem durch ei- nen zweckmäßigen Turnun- terricht die körperlichen Kräfte eines Menschen nicht nur ver- vollkommt werden, sondern hie- durch auch schon bestehende kör- perliche Gebrechen beseitiget und erst zum Vorschein kommende Gebrechen im Keime erstickt werden, was für die Jugend in Steyr um so erwünschter ist, weil dieselbe meistens zu einem Stande herangebildet wird,

welcher vor Allem kräftige und gesunde Leute erfordert, be- rechtiget seien, die Hilfe und Un- terstützung der Gemeinde in An- spruch zu nehmen. Die öffentlichen Blätter bringen, täglich Beweise, daß die Wichtigkeit des Turners allseitig im richtigen Sinne aufgefaßt wird, und wenn gleich die Stadt Steyr mit Rücksicht auf ihr verfügbares Vermögen hinsichtlich des Ausmaßes des bei- zusteuernden Betrages mit an- deren Städten nicht gleichen Schritt halten kann, so dürfte doch der angesuchte Beitrag von monatlich 10 fl ÖW als kein überspannter Betrag angesehen werden. Referent beantragt daher vor- läufig auf 1 Jahr dem Ansuchen statt zu geben, diese Ausgabe in das Präliminar pro 1863 auf- zunehmen, den Betrag pr 10 fl dem 1. Novbr. 1862 angefangen aus der Schulkonkurrenz flüßig zu machen, dagegen jedoch dem Turnrathe zu bedeuten, daß sich der Gemeinderath bei Er- nennung des Turnlehrers seine Zustimmung zur Bedin- gung macht.

welcher vor Allem kräftige und gesunde Leute erfordert, berechtiget seien, die Hilfe und Unterstützung der Gemeinde in Anspruch zu nehmen. Die öffentlichen Blätter bringen, täglich Beweise, daß die Wichtigkeit des Turners allseitig im richtigen Sinne aufgefaßt wird, und wenn gleich die Stadt Steyr mit Rücksicht auf ihr verfügbares Vermögen hinsichtlich des Ausmaßes des beizusteuernden Betrages mit anderen Städten nicht gleichen Schritt halten kann, so dürfte doch der angesuchte Beitrag von monatlich 10 fl ÖW als kein überspannter Betrag angesehen werden. Referent beantragt daher vorläufig auf 1 Jahr dem Ansuchen statt zu geben, diese Ausgabe in das Präliminar pro 1863 aufzunehmen, den Betrag pr 10 fl dem 1. Novbr. 1862 angefangen aus der Schulkonkurrenz flüßig zu machen, dagegen jedoch dem Turnrathe zu bedeuten, daß sich der Gemeinderath bei Ernennung des Turnlehrers seine Zustimmung zur Bedingung macht.

Nach einer längeren Diskussion über diesen Gegenstand stellt Herr Gemeinderath der Spängler den Zusatz-Antrag: daß diese Subvention gegen dem bewilliget werde, daß der zu bestellende Turnlehrer in der Lage sey, Schwimm Unterricht zu ertheilen, und daher unweigerlich die sich zum Unterrichte meldenden wirklich armen Kinder gratis unterrichtet. Dieser Zusatz Antrag wird nach erfolgter Abstimmung per majora angenommen. Hierauf wurde der Antrag des Referenten zur Abstimmung gebracht und derselbe per majora zum Beschluße erhoben. 3188. Statthalterey Praesidial Erlaß vom 28. Mai l.J. Z. 2655 über die Stipulationen bezüglich des abzuschließenden Miethvertrages um das Exjesuiten Gebäude in Steyr. Nach dem Gemeinderathsbeschluße vom 22. Novbr v.J. hat der Gemeinderath bei der beantragten Miethe des ExjesuitenGebäudes in Steyr für Schulzwecke folgende Verpflichtungen

Nach einer längeren Diskussion über diesen Gegenstand stellt Herr Gemeinderath der Spängler den Zusatz-Antrag: daß diese Subvention gegen dem bewilliget werde, daß der zu bestellende Turnlehrer in der Lage sey, Schwimm Unter- richt zu ertheilen, und daher unweigerlich die sich zum Unter- richte meldenden wirklich armen Kinder gratis unterrichtet. Dieser Zusatz Antrag wird nach erfolgter Abstimmung per majora angenommen. Hierauf wurde der Antrag des Referenten zur Abstim- mung gebracht und derselbe per majora zum Beschluße erhoben. 3188. Statthalterey Praesidial Er- laß vom 28. Mai l.J. Z. 2655 über die Stipulationen bezüglich des abzuschließenden Miethvertrages um das Exjesuiten Gebäude in Steyr. Nach dem Gemeinderathsbe- schluße vom 22. Novbr v.J. hat der Gemeinderath bei der bean- tragten Miethe des Exjesuiten- Gebäudes in Steyr für Schul- zwecke folgende Verpflichtungen

übernommen, und zwar im Punkte I. Die Uebernahme der Adeptirungs- kosten nach dem vorliegenden ge- prüften und adjustirten Operate im Sinne des hohen Ministerial- Erlaßes vom 20. August v.J. mit der Beschränkung auf den streng- sten Bedarf, und soweit sie nach der kommissionellen Besichtigung am 11. Novbr d.J. für die Schulzwecke als nothwendig erkannt werden. Der Kostenüberschlag beträgt nach der Zusammenstellung des kk. Bezirksbauamtes vom 20. Novbr. 1861 auf Grund obigen Ministerial Erlaßes 1469 fl 46 xr ÖW. Hievon entfiel, weil nach der am 11. Novbr d.J. unter Inter- venirung des kk. Herrn Be- zirks Ingenieurs vorgenommenen Besichtigung die Niederbrechung der Abschlußmauer und Herstellung des Einfahrtsthores als nicht unum- gänglich nothwendig befunden wur- de, ein Betrag von 245 fl 61 xr ÖW. Was weiters noch vom obigen Kostenüberschlage in Abzug ge- bracht werden könnte, kann nicht ziffermäßig dargestellt werden, da die von der Gemeinde bei der kommißionellen Besichtigung am 11.

übernommen, und zwar im Punkte I. Die Uebernahme der Adeptirungskosten nach dem vorliegenden geprüften und adjustirten Operate im Sinne des hohen MinisterialErlaßes vom 20. August v.J. mit der Beschränkung auf den strengsten Bedarf, und soweit sie nach der kommissionellen Besichtigung am 11. Novbr d.J. für die Schulzwecke als nothwendig erkannt werden. Der Kostenüberschlag beträgt nach der Zusammenstellung des kk. Bezirksbauamtes vom 20. Novbr. 1861 auf Grund obigen Ministerial Erlaßes 1469 fl 46 xr ÖW. Hievon entfiel, weil nach der am 11. Novbr d.J. unter Intervenirung des kk. Herrn Bezirks Ingenieurs vorgenommenen Besichtigung die Niederbrechung der Abschlußmauer und Herstellung des Einfahrtsthores als nicht unumgänglich nothwendig befunden wurde, ein Betrag von 245 fl 61 xr ÖW. Was weiters noch vom obigen Kostenüberschlage in Abzug gebracht werden könnte, kann nicht ziffermäßig dargestellt werden, da die von der Gemeinde bei der kommißionellen Besichtigung am 11.

Novbr 1861 als unausweichlich vorzunehmenden Adaptirungen weiters größtentheils in Weißigungen, Ausbrechen von Thüren bestehen im Regiewege durchgeführt und sich daher derzeit ziffermäßig nicht veranschlagen lassen. II. Die Bezalung eines jährlichen Miethzinses von 1000 fl ÖW mit Einschluß der den Schulfond treffenden Tangente pr. 315 fl und Unentgeldliche Administration des Hauses wie selbe bis zum Jahre 1850 dem Magistrate Steyr übertragen war jedoch gegen dem, daß sie nach vollständiger Befriedigung der Schul- und Unterrichtszwecke über die Widmung und Vermiethung der frei bleibenden Lokalitäten dieses Gebäudes selbstständig jedoch ohne Beirrung des Schulwesens verfügen könne. Nach dem hohen Statthalterey Präsidial-Erlasse vom 28. Mai l.J Z. 2655 wurde die kk. Statthalterey vom hohen kk. Staatsministerium im Einvernehmen mit dem hohen kk. Finanz Ministerium zu Folge hohen Erlaßes vom 28. April/16. Mai l.J. Z. 2760 ermächtigt den Miethsvertrags Entwurf mit Beachtung

Novbr 1861 als unausweichlich vorzunehmenden Adaptirungen weiters größtentheils in Wei- ßigungen, Ausbrechen von Thüren bestehen im Regiewege durchge- führt und sich daher derzeit ziffer- mäßig nicht veranschlagen lassen. II. Die Bezalung eines jährlichen Miethzinses von 1000 fl ÖW mit Einschluß der den Schulfond tref- fenden Tangente pr. 315 fl und Un- entgeldliche Administration des Hauses wie selbe bis zum Jahre 1850 dem Magistrate Steyr übertra- gen war jedoch gegen dem, daß sie nach vollständiger Befriedi- gung der Schul- und Unterrichts- zwecke über die Widmung und Vermiethung der frei bleiben- den Lokalitäten dieses Gebäudes selbstständig jedoch ohne Beirrung des Schulwesens verfügen könne. Nach dem hohen Statthalterey Prä- sidial-Erlasse vom 28. Mai l.J Z. 2655 wurde die kk. Statthalterey vom hohen kk. Staatsministerium im Einvernehmen mit dem hohen kk. Finanz Ministerium zu Folge hohen Erlaßes vom 28. April/16. Mai l.J. Z. 2760 ermächtigt den Miethsver- trags Entwurf mit Beachtung

besonderer Bedingungen zu vereinbaren. Dieselben sind folgende: (legatur Erlaß) Das hiesige k.k. Bezirksamt hat nun im Auftrage des hohen kk. Statthalterey Praesidiums mit Note vom 16. Juni l.J. Z. 2706 den Miethvertrag entworfen, eine Abschrift desselben hieher mit- getheilt und die Gemeindevorstehung zu einer mündlichen definitiven Vereinbarung eingeladen. Die besonderen Bedingungen weichen wesentlich von dem Antrage des Gemeinderathes ab, daher Referent sich verpflichtet erachtet, die Entscheidung des Gemeinderathes über die allenfalls zu beantra- genden Abänderungen oder Zusätze einzuholen, bevor die mündliche Verabredung über die Stipulirung des Entwurfes stattfindet. ad a. wäre nichts zu bemerken, da die Gemeinde die Herstellung und Adaptirung des Gebäudes zu über- nehmen bereits erklärt hat. ad b. Obwohl diese Bedingung das freie Verfügungsrecht der Ge- meinde über die Lokalitäten beschränkt, so glaubt Referent

besonderer Bedingungen zu vereinbaren. Dieselben sind folgende: (legatur Erlaß) Das hiesige k.k. Bezirksamt hat nun im Auftrage des hohen kk. Statthalterey Praesidiums mit Note vom 16. Juni l.J. Z. 2706 den Miethvertrag entworfen, eine Abschrift desselben hieher mitgetheilt und die Gemeindevorstehung zu einer mündlichen definitiven Vereinbarung eingeladen. Die besonderen Bedingungen weichen wesentlich von dem Antrage des Gemeinderathes ab, daher Referent sich verpflichtet erachtet, die Entscheidung des Gemeinderathes über die allenfalls zu beantragenden Abänderungen oder Zusätze einzuholen, bevor die mündliche Verabredung über die Stipulirung des Entwurfes stattfindet. ad a. wäre nichts zu bemerken, da die Gemeinde die Herstellung und Adaptirung des Gebäudes zu übernehmen bereits erklärt hat. ad b. Obwohl diese Bedingung das freie Verfügungsrecht der Gemeinde über die Lokalitäten beschränkt, so glaubt Referent

doch dieselbe annehmen zu müssen da der Vermiether eines Hauses jedwede Bedingung stellen kann, und die Gemeinde durch die Annahme derselben keinen Nachtheil erleidet, da dieselbe mit den Lokalitäten ohnehin nie eine Verfügung treffen wird, wodurch der Unterricht gestört oder überhaupt der Schulzweck vereitelt würde. ad c. Was diesen Punkt anbelangt, so trägt Referent Bedenken, da diese Bedingung zu allgemein gehalten ist, und von den Anordnungen des a.b. Gesetzbuches wesentlich abweicht, indem nach §. 1099 a.b.Gb. bei Vermiethungen der Vermiether alle Abgaben, und Lasten trägt, nach §. 1096 das Bestandstück auf eigene Kosten im brauchbaren Stande zu übergeben und zu erhalten hat, und in gegenwärtiger Bedingung ausdrücklich enthalten ist. „Die Bestreitung der erforderlichen Herstellung und Instandhaltung des Gebäudes.“ Nach Ansicht des Referenten müßte daher die Gemeinde auch die Herhaltung des

doch dieselbe annehmen zu müssen da der Vermiether eines Hauses jedwede Bedingung stellen kann, und die Gemeinde durch die An- nahme derselben keinen Nachtheil erleidet, da dieselbe mit den Lokalitäten ohnehin nie eine Verfügung treffen wird, wodurch der Unterricht gestört oder überhaupt der Schulzweck ver- eitelt würde. ad c. Was diesen Punkt anbe- langt, so trägt Referent Be- denken, da diese Bedingung zu allgemein gehalten ist, und von den Anordnungen des a.b. Gesetzbuches wesentlich ab- weicht, indem nach §. 1099 a.b.Gb. bei Vermiethungen der Vermie- ther alle Abgaben, und Lasten trägt, nach §. 1096 das Bestand- stück auf eigene Kosten im brauchbaren Stande zu über- geben und zu erhalten hat, und in gegenwärtiger Bedingung ausdrücklich enthalten ist. „Die Bestreitung der erforder- lichen Herstellung und Instandhaltung des Gebäudes.“ Nach Ansicht des Referenten müßte daher die Ge- meinde auch die Herhaltung des

Daches so wie jede Ausbesserung des schadhaften Mauer und Holz- werkes übernehmen, was mög- licher Weise im Verlaufe von 10 Jahren bedeutende und mit dem an- gebothenen Wohnungszinse in keinem Verhältniße stehende Kosten verur- sachen könnte. Wären darunter nur die ge- wöhnlichen Hausreparaturen verstanden, und würden dieselben nur die Wohnungsbestandtheile betreffen, so dürften dieselben mit Inbegriff der Steuern im Betrage von 165 fl 68 xr ÖW und des Zinses pr 600 fl ÖW den von der Ge- meinde angebotenen Zins von 1000 fl ÖW gleichkommen. Referent ist der Ansicht, daß vor Allem die hohe kk. Statthalterey um Ertheilung der nöthigen Auf- schlüsse, ob unter den Worten „Herstellung und Instandhaltung des Gebäudes“ nur die gewöhnlichen Reparaturen des Hauses nähmlich weißen und reinigen der in Miethe genommenen Lokalitäten oder auch die Reparaturen des Daches und überhaupt Baulichkei- ten verstanden werden, ange- gangen werde. Einstimmig nach dem Antrage.

Daches so wie jede Ausbesserung des schadhaften Mauer und Holzwerkes übernehmen, was möglicher Weise im Verlaufe von 10 Jahren bedeutende und mit dem angebothenen Wohnungszinse in keinem Verhältniße stehende Kosten verursachen könnte. Wären darunter nur die gewöhnlichen Hausreparaturen verstanden, und würden dieselben nur die Wohnungsbestandtheile betreffen, so dürften dieselben mit Inbegriff der Steuern im Betrage von 165 fl 68 xr ÖW und des Zinses pr 600 fl ÖW den von der Gemeinde angebotenen Zins von 1000 fl ÖW gleichkommen. Referent ist der Ansicht, daß vor Allem die hohe kk. Statthalterey um Ertheilung der nöthigen Aufschlüsse, ob unter den Worten „Herstellung und Instandhaltung des Gebäudes“ nur die gewöhnlichen Reparaturen des Hauses nähmlich weißen und reinigen der in Miethe genommenen Lokalitäten oder auch die Reparaturen des Daches und überhaupt Baulichkeiten verstanden werden, angegangen werde. Einstimmig nach dem Antrage.

III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 3692. Das städt. Kassaamt zeigt die stattgehabte Verloosung einer dem Milden Vers. Fonde gehörigen Wiener Stadt Banko Obligation pr 2000 fl an. Diese Anzeige wird zur angenehmen Wissenschaft genommen und die Depositen Commission eingeladen, die in der Serie 100 verlooste, dem Milden Vers. Fonde eigenthümliche 2 ½ % Wiener Stadt Banko Obligation No 91621 dto 30. Dezbr 1848 pr 2000 fl aus der Depositen Kasse zu erheben und an das Expedit zu erfolgen, welches gleichzeitig angewiesen wird, diese verlooste Obligation mittelst doppelten Konsignationen zum Behufe der Umwechslung in eine 5 % Staatschuldverschreibung an die kk. Kreditabtheilung in Linz einzusenden. Hievon ist die Depositen Kommißion mittelst Dupplikat, die Milden Vers. Fonds Rechnungsführung und Referent auf Rubriken zu verständigen. 3649. Das Amt überreicht ad Nm 3369 die von Herrn Roman v. Jäger pcto der Ertheilung der Bewilligung zu einem Bestkegelscheiben zu Gunsten des Armenfondes

III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 3692. Das städt. Kassaamt zeigt die stattgehabte Verloosung einer dem Milden Vers. Fonde gehöri- gen Wiener Stadt Banko Ob- ligation pr 2000 fl an. Diese Anzeige wird zur ange- nehmen Wissenschaft genommen und die Depositen Commission eingeladen, die in der Serie 100 verlooste, dem Milden Vers. Fonde eigenthümliche 2 ½ % Wiener Stadt Banko Obli- gation No 91621 dto 30. Dezbr 1848 pr 2000 fl aus der Depositen Kasse zu erheben und an das Expedit zu erfol- gen, welches gleichzeitig angewiesen wird, diese verlooste Obligation mittelst doppelten Konsignationen zum Behufe der Umwechslung in eine 5 % Staatschuldverschreibung an die kk. Kreditabtheilung in Linz ein- zusenden. Hievon ist die Depositen Kommißion mittelst Dupplikat, die Milden Vers. Fonds Rechnungsführung und Referent auf Rubriken zu verständigen. 3649. Das Amt überreicht ad Nm 3369 die von Herrn Roman v. Jäger pcto der Ertheilung der Bewilligung zu einem Bestkegelscheiben zu Gunsten des Armenfondes

erlegten 40 fl ÖW. Ist der Betrag pr 40 fl ÖW an die Armen Instituts Rechnungs- führung mittelst Rathschlag zur Empfangnahme und Verrech- nung in Abfuhr zu bringen. 3301. Katharina Göppl, um Aufnahme in die Siechen Anstalt. Wird die Aufnahme der Kath. Göppl in die Siechen Anstalt vom 13. d.Mts. angefangen bewilliget und ist hievon Bitt- stellerin, der Herr Inspiziert, der Obmann des Sondersiechenhau- ses und die Armen Instituts Rechnungsführung zu verständi- gen. 3092. Anna Molterer, um Aufname in die Siechen Anstalt. Wird der Anna Molterer, nach ihrem Austritt vom Kran- kenhaus die Aufnahme in die Siechen Anstalt bewilliget. 3681. Protokoll über die Bitte der Kath. Riedler um Verleihung der durch den Tod ihres Bruders Leopold Riedler erledigten Bruderhaus- pfründe von wöchentlichen 70 xr. Diesem Ansuchen wegen Verlei- hung der vor ihrem verstorbenen Bruder Leopold Riedler genossen Pfründe pr wochentl. 70 xr kann keine Folge

erlegten 40 fl ÖW. Ist der Betrag pr 40 fl ÖW an die Armen Instituts Rechnungsführung mittelst Rathschlag zur Empfangnahme und Verrechnung in Abfuhr zu bringen. 3301. Katharina Göppl, um Aufnahme in die Siechen Anstalt. Wird die Aufnahme der Kath. Göppl in die Siechen Anstalt vom 13. d.Mts. angefangen bewilliget und ist hievon Bittstellerin, der Herr Inspiziert, der Obmann des Sondersiechenhauses und die Armen Instituts Rechnungsführung zu verständigen. 3092. Anna Molterer, um Aufname in die Siechen Anstalt. Wird der Anna Molterer, nach ihrem Austritt vom Krankenhaus die Aufnahme in die Siechen Anstalt bewilliget. 3681. Protokoll über die Bitte der Kath. Riedler um Verleihung der durch den Tod ihres Bruders Leopold Riedler erledigten Bruderhauspfründe von wöchentlichen 70 xr. Diesem Ansuchen wegen Verleihung der vor ihrem verstorbenen Bruder Leopold Riedler genossen Pfründe pr wochentl. 70 xr kann keine Folge

gegeben werden. Uebrigens wird der Bittstellerin vom 18. d.Mts. angefangen eine Armenportion von wochentlich 20 xr verliehen, dessen dieselbe so wie die Armen Instituts Rechnungsführung rathschlägig zu verständigen. 3766. Protokoll über die abgehaltene Armen Commission. Die hierin ausgezeigten Armenbetheilungen und beziehweise Erhöhungen werden hiemit gemeinderäthlich genehmiget, und die Armen Instituts Rechnungsführung hievon unter Mietheilung eines Auszuges dieses Coons Protokolles mit dem Beifügen verständiget, daß diese neuen Betheilungen vom 1. August d.J. angefangen zu beginnen haben. ad 3201. Competenten Tabelle über die um Verleihung der erledigten Pfründen eingelangten Gesuche. Ueber meinen in der letzten Gemeinderaths Sitzung wegen Verleihung der Pfründen erstatteten Vortrag wurde beschlossen, daß alle Gesuche um Pfründen Verleihung der Armen Kommißion zur vorläufigen Berichtserstattung über die Arbeitsfähigkeit

gegeben werden. Uebrigens wird der Bittstellerin vom 18. d.Mts. angefangen eine Armenportion von wochentlich 20 xr verliehen, dessen dieselbe so wie die Armen Instituts Rechnungsführung rathschlägig zu verständigen. 3766. Protokoll über die abgehal- tene Armen Commission. Die hierin ausgezeigten Armen- betheilungen und beziehweise Erhöhun- gen werden hiemit gemeinderäthlich genehmiget, und die Armen Insti- tuts Rechnungsführung hievon un- ter Mietheilung eines Auszuges dieses Coons Protokolles mit dem Beifügen verständiget, daß diese neuen Betheilungen vom 1. August d.J. angefangen zu beginnen haben. ad 3201. Competenten Tabelle über die um Verleihung der erledigten Pfründen eingelangten Gesuche. Ueber meinen in der letzten Gemeinderaths Sitzung wegen Verleihung der Pfründen erstat- teten Vortrag wurde beschlossen, daß alle Gesuche um Pfründen Ver- leihung der Armen Kommißion zur vorläufigen Berichtser- stattung über die Arbeitsfähigkeit

und Armuthsverhältniße sowie über die Würdigkeit der Bittsteller zugemittelt werden. In Gemäßheit dieses Beschlußes wurden zu der am 7. d.Mts. abge- haltenen Armen Coon sämtliche Bewerber vorgeladen und im Einvernehmen der Commißionsglieder zu den erledigen Pfründen nach- stehende Bewerber bestimmt, und zwar: Zu den 3 Bürgerpfründen mit je wochentlichen 1 fl xr Zäzilia Wachter Johann Stermann und Magdalena Arbeitshuber; zu der bischöflichen Pfründe pr monatlich 3 fl 50 xr der Ignatz Ortler; zu den 2 Sondersiechenhauspfründen pr wochentlich 56 xr Josef Kreismayr u Michael Beinhakl, und zu der in Folge Vorrückung der Zäzilia Wachter erledigten Lazarethhauspfründe pr wochentlicher 42 xr Ignatz Brunlehner. Wenn nun der löbliche Gemeinde- rath diesen von der Armen Coon gestellten Pfründenverleihungs- Anträgen die Genehmigung ertheilt, so wäre die Mild. Vers. Fonds Rechgsführg

und Armuthsverhältniße sowie über die Würdigkeit der Bittsteller zugemittelt werden. In Gemäßheit dieses Beschlußes wurden zu der am 7. d.Mts. abgehaltenen Armen Coon sämtliche Bewerber vorgeladen und im Einvernehmen der Commißionsglieder zu den erledigen Pfründen nachstehende Bewerber bestimmt, und zwar: Zu den 3 Bürgerpfründen mit je wochentlichen 1 fl xr Zäzilia Wachter Johann Stermann und Magdalena Arbeitshuber; zu der bischöflichen Pfründe pr monatlich 3 fl 50 xr der Ignatz Ortler; zu den 2 Sondersiechenhauspfründen pr wochentlich 56 xr Josef Kreismayr u Michael Beinhakl, und zu der in Folge Vorrückung der Zäzilia Wachter erledigten Lazarethhauspfründe pr wochentlicher 42 xr Ignatz Brunlehner. Wenn nun der löbliche Gemeinderath diesen von der Armen Coon gestellten PfründenverleihungsAnträgen die Genehmigung ertheilt, so wäre die Mild. Vers. Fonds Rechgsführg

anzuweisen, diese Pfründen vom 1. August d.J. angefangen an die Betreffenden auszubezalen, dagegen von der Armen Instituts Rechnungsführung die von selben genossenen Armenportionen dem obbenannten Tage an einzustellen; die übrigen Bewerber aber abweislich zu bescheiden. Diese PfründenverleihungsAnträge werden genehmiget. 3631. Statthalterey, Erlaß vom 26. Juni 1862 Z. 9071 womit hinsichtlich der Legate mit der testamentarischen Bestimmung für das Kranken Haus zu St. Anna die näheren Erläuterungen mitgetheilt werden. Aus Anlaß des mit hohen Statthalterey Erlasse vom 6. Febr d.J. 2029 mitgetheilten Testamentsauszüge des verstorbenen Josef Strasser Handelsmann in Sirning, laut welchem im Punkte 4 zum Spitale der barmherzigen Schwestern in Steyr eine 5 % Metall. Oblion zu 1000 fl bestimmt wurde, welche dem Vernehmen nach an den Orden der barmherzigen Schwestern

anzuweisen, diese Pfründen vom 1. August d.J. angefangen an die Betreffenden auszubezalen, dagegen von der Armen Instituts Rechnungsführung die von selben genossenen Armenportionen dem obbenannten Tage an einzustellen; die übrigen Be- werber aber abweislich zu bescheiden. Diese Pfründenverleihungs- Anträge werden genehmiget. 3631. Statthalterey, Erlaß vom 26. Juni 1862 Z. 9071 womit hinsichtlich der Legate mit der testamentarischen Bestimmung für das Kranken Haus zu St. Anna die näheren Erläuterungen mitgetheilt werden. Aus Anlaß des mit hohen Statt- halterey Erlasse vom 6. Febr d.J. 2029 mitgetheilten Testaments- auszüge des verstorbenen Josef Strasser Handelsmann in Sirning, laut welchem im Punkte 4 zum Spitale der barmherzigen Schwestern in Steyr eine 5 % Metall. Oblion zu 1000 fl bestimmt wurde, welche dem Vernehmen nach an den Orden der barmherzigen Schwestern

abgeführt wurde, hat sich der Gemein- derath mit Bericht vom 8. April d.J. Z. 327 und 959 an die hohe kk. Statthalterey mit der Bitte ge- wendet, die Weisung zukommen zu lassen, wie sich bei Legaten mit der testamentarischen Bestimmung für das Krankenhaus zu St. Anna zu benehmen sey. Hierüber hat die hohe kk. Statthal- terey nach Einvernehmen der kk. Finanzprokuraturs Abtheilung mit Erlaß vom 26. Juni d.J. Z. 9071 nachstehendes anher eröffnet: „Vermächtniße, die dem Spitale St. Anna zu Steyr zugedacht wer- den, gehören dem Spitale.“ Nach den Andeutungen des Herrn Bürgermeisters, ist nun das Spital zu St. Anna für sich nicht Rechtssubjekt, sondern ein in- tegrirender Theil des dortigen Milden Vers. Fondes; dieß als richtig vorausgesetzt, gehören alle Vermächtniße, die dem Spitale zu St. Anna zugedacht sind, diesem Fonde. Repräsentirt wird derselbe nach den weiteren Angaben des Be- richtes vom 8. April d.J. Z. 959 von der Gemeindevorstehung Steyr

abgeführt wurde, hat sich der Gemeinderath mit Bericht vom 8. April d.J. Z. 327 und 959 an die hohe kk. Statthalterey mit der Bitte gewendet, die Weisung zukommen zu lassen, wie sich bei Legaten mit der testamentarischen Bestimmung für das Krankenhaus zu St. Anna zu benehmen sey. Hierüber hat die hohe kk. Statthalterey nach Einvernehmen der kk. Finanzprokuraturs Abtheilung mit Erlaß vom 26. Juni d.J. Z. 9071 nachstehendes anher eröffnet: „Vermächtniße, die dem Spitale St. Anna zu Steyr zugedacht werden, gehören dem Spitale.“ Nach den Andeutungen des Herrn Bürgermeisters, ist nun das Spital zu St. Anna für sich nicht Rechtssubjekt, sondern ein integrirender Theil des dortigen Milden Vers. Fondes; dieß als richtig vorausgesetzt, gehören alle Vermächtniße, die dem Spitale zu St. Anna zugedacht sind, diesem Fonde. Repräsentirt wird derselbe nach den weiteren Angaben des Berichtes vom 8. April d.J. Z. 959 von der Gemeindevorstehung Steyr

als Verwaltung dieses Fondes und es sind daher nicht die barmherzigen Schwestern in Steyr, sondern nur die Gemeinde Vorstehung als Milden Vers. Fonds Verwaltung von den dem dortigen Spitale zu St. Anna zugefallenen Vermächtnißen jedesmahl zu deren Empfangnahme berechtiget. In Gemäßheit dieses hohen Erlaßes stelle ich folgenden Antrag: Dieser Erlaß wird zur Darnachachtung für künftige Fälle zur Kenntniß genommen, und sind Abschriften hievon dem Wohllöblichen kk. Kreisgerichte und dem löbl. kk. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyr sowie den hiesigen beiden Herrn Notaren mit dem Ersuchen zuzumitteln, diesen Erlaß zur Kenntniß nehmen zu wollen. Nachdem übrigens bezüglich des Josef Strasser'schen Legates die 5 % Metall. Obligation pr 1000 fl von Seite des Ordens der bammherzigen Schwestern bereits in Empfang genommen wurde, so ist wegen Rückerlangung dieser Obligation

als Verwaltung dieses Fondes und es sind daher nicht die barm- herzigen Schwestern in Steyr, sondern nur die Gemeinde Vorstehung als Milden Vers. Fonds Verwaltung von den dem dortigen Spitale zu St. Anna zugefallenen Vermächt- nißen jedesmahl zu deren Empfangnahme berechtiget. In Gemäßheit dieses hohen Erlaßes stelle ich folgenden Antrag: Dieser Erlaß wird zur Dar- nachachtung für künftige Fälle zur Kenntniß genommen, und sind Abschriften hievon dem Wohllöblichen kk. Kreisgerichte und dem löbl. kk. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyr sowie den hiesigen beiden Herrn Notaren mit dem Ersuchen zuzumitteln, diesen Erlaß zur Kenntniß nehmen zu wollen. Nachdem übrigens bezüglich des Josef Strasser'schen Legates die 5 % Metall. Obligation pr 1000 fl von Seite des Ordens der bammherzigen Schwestern bereits in Empfang genommen wurde, so ist wegen Rücker- langung dieser Obligation

von Seite des Amtes das Geeignete einzuleiten. Beschluß nach Antrag. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz beurlaubt für ihn trägt der Herr Gemeinderath Der Kompaß. 3179. Ignatz Huemer, Lohnkutscher und Hausbesitzer in der Stadt, bittet um Verleihung der Conzession zur Beförderung der Passagiere in den Frühstunden von Steyr zum Elisabeth Bahnhofe in St. Peter und zurück. Mit Rücksicht auf die erfolgte Rück- antwort des kk. Bezirksamtes St. Peter dto 26. Mai 1862 Z. 3174 u. der kk. Post Direktion in Linz dto 3. Juli 1862 ad Nm 3174, wodurch erklärt wird, daß gegen die angesuchte Verleihung der fraglichen Concession kein Anstalt obwalte, stelle ich den Antrag: Daß dem Herrn Bittsteller Ignatz Huemer die nachgesuchte Conzession ertheilt werde; – Der Kanzlei zur Ausfertigung der fraglichen Conzession nach vorhergegangener Verständigung der kk. Steuer- Direktion wegen Bemessung der Erwerbssteuer nach Maßgabe der dießfalls bestehenden Vorschriften

von Seite des Amtes das Geeignete einzuleiten. Beschluß nach Antrag. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz beurlaubt für ihn trägt der Herr Gemeinderath Der Kompaß. 3179. Ignatz Huemer, Lohnkutscher und Hausbesitzer in der Stadt, bittet um Verleihung der Conzession zur Beförderung der Passagiere in den Frühstunden von Steyr zum Elisabeth Bahnhofe in St. Peter und zurück. Mit Rücksicht auf die erfolgte Rückantwort des kk. Bezirksamtes St. Peter dto 26. Mai 1862 Z. 3174 u. der kk. Post Direktion in Linz dto 3. Juli 1862 ad Nm 3174, wodurch erklärt wird, daß gegen die angesuchte Verleihung der fraglichen Concession kein Anstalt obwalte, stelle ich den Antrag: Daß dem Herrn Bittsteller Ignatz Huemer die nachgesuchte Conzession ertheilt werde; – Der Kanzlei zur Ausfertigung der fraglichen Conzession nach vorhergegangener Verständigung der kk. SteuerDirektion wegen Bemessung der Erwerbssteuer nach Maßgabe der dießfalls bestehenden Vorschriften

mit Beachtung der von dem kk. Bezirksamte St. Peter am 28. April d. J. Z. 1071 gemachten Zusatzbestimmungen und Mittheilung einer Abschrift der Conzession an letzteres sodann zur Eintragung ins Gewerbs Register. Beschluß nach Antrag. VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß. 3665. Das Amt überreicht den Verzehrungssteuer AbfindungsVertrag dto 8. Oktbr 1861 in Betreff der Schlußfassung, ob selber gekündet werden solle oder nicht. Die Gemeindevorstehung hat mit dem hohen Aerar den Verzehrungssteuer AbfindungsVertrag dto 8. Oktbr 1861, welcher unterm 18. Oktbr. 1861 Z. 23107/1436 genehmiget wurde, für den Verbrauch des Weines, Mostes und Fleisches mit der Abfindungssumme pr 13.171 fl 72 xr abgeschlossen. In Folge des §. 9 des obenerwähnten Verzehrungssteuer Abfindungsvertrages dto 8. Oktber 1861 wurde derselbe auf die Dauer Eines Jahres nämlich

mit Beachtung der von dem kk. Bezirksamte St. Peter am 28. April d. J. Z. 1071 gemachten Zu- satzbestimmungen und Mittheilung einer Abschrift der Conzession an letzteres sodann zur Ein- tragung ins Gewerbs Register. Beschluß nach Antrag. VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß. 3665. Das Amt überreicht den Ver- zehrungssteuer Abfindungs- Vertrag dto 8. Oktbr 1861 in Betreff der Schlußfassung, ob selber gekündet werden solle oder nicht. Die Gemeindevorstehung hat mit dem hohen Aerar den Ver- zehrungssteuer Abfindungs- Vertrag dto 8. Oktbr 1861, wel- cher unterm 18. Oktbr. 1861 Z. 23107/1436 genehmiget wurde, für den Verbrauch des Weines, Mo- stes und Fleisches mit der Ab- findungssumme pr 13.171 fl 72 xr abgeschlossen. In Folge des §. 9 des obener- wähnten Verzehrungssteuer Abfindungsvertrages dto 8. Oktber 1861 wurde derselbe auf die Dauer Eines Jahres nämlich

1861/2 unbedingt, und auf die wei- teren zwey Jahre bedingt, näm- lich unter der Bedingung abge- schlossen, wenn dieser Vertrag von der Gemeinde Vorstehung nicht gekündet wird, wobei nur be- merkt wird, daß in dem Falle, als von Seite der Gemeindevor- stehung dieser Vertrag gekün- det werden wollte, in Gemäß- heit des obenerwähnten §. 9 die Aufkündung bis 15. July d. J. bei der kk. Finanz Bezirks Behörde in Linz zu geschehen habe. Es handelt sich also um die Frage, ob der Verzehrungssteuer Ab- findungs Vertrag dto 8. Oktbr 1861 von der Stadtgemeinde ge- kündet, oder ob er weiter fort- bestehen solle. Aus der Sitzung des Hauses der Abgeordneten des Reichsrathes am 27. Juni 1862 ist ersichtlich, daß über die von der Regierung ein- gebrachte Gesetzesvorlage in Betreff der Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrau- ches der Ausschuß unterm 3. April d.J. seinen Bericht erstattet habe. In diesem wurde in Uebereinstim- mung mit der Regierung beantragt,

1861/2 unbedingt, und auf die weiteren zwey Jahre bedingt, nämlich unter der Bedingung abgeschlossen, wenn dieser Vertrag von der Gemeinde Vorstehung nicht gekündet wird, wobei nur bemerkt wird, daß in dem Falle, als von Seite der Gemeindevorstehung dieser Vertrag gekündet werden wollte, in Gemäßheit des obenerwähnten §. 9 die Aufkündung bis 15. July d. J. bei der kk. Finanz Bezirks Behörde in Linz zu geschehen habe. Es handelt sich also um die Frage, ob der Verzehrungssteuer Abfindungs Vertrag dto 8. Oktbr 1861 von der Stadtgemeinde gekündet, oder ob er weiter fortbestehen solle. Aus der Sitzung des Hauses der Abgeordneten des Reichsrathes am 27. Juni 1862 ist ersichtlich, daß über die von der Regierung eingebrachte Gesetzesvorlage in Betreff der Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrauches der Ausschuß unterm 3. April d.J. seinen Bericht erstattet habe. In diesem wurde in Uebereinstimmung mit der Regierung beantragt,

daß unter Aufhebung der Verordnung vom 12. Mai 1859 wieder die vor dem 1. Mai 1860 in Kraft bestandenen gesetzlichen Bestimmungen in Wirksamkeit tretten sollten. Der I. Artikel des dießfälligen Gesetzesentwurfes lautet wörtlich: Die mittelst der kaiserlichen Verordnung vom 12. Mai 859 außerhalb der geschlossenen Städte eingeführte Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrauches wird vom 1. Novbr. 1862 angefangen außer Wirksamkeit gesetzt. Von diesem Tage an hat in den Kronländern Nieder- und Oberoesterreich, Salzburg, Tirol mit Vorarlberg, Steyermark, Kärnthen, Krain, Küstenland, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien mit dem Krakauer Gebiethe und der Bukowina, auf welche sich das gegenwärtige Gesetz bezieht, die Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrauches außerhalb der geschlossenen Städte wieder nach den vor dem 1. Mai 1860 in Kraft bestandenen gesetzlichen

daß unter Aufhebung der Ver- ordnung vom 12. Mai 1859 wieder die vor dem 1. Mai 1860 in Kraft bestandenen gesetzlichen Be- stimmungen in Wirksamkeit tretten sollten. Der I. Artikel des dießfälli- gen Gesetzesentwurfes lautet wörtlich: Die mittelst der kaiserlichen Verordnung vom 12. Mai 859 außerhalb der geschlossenen Städte eingeführte Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrau- ches wird vom 1. Novbr. 1862 angefangen außer Wirksam- keit gesetzt. Von diesem Tage an hat in den Kronländern Nieder- und Oberoesterreich, Salzburg, Tirol mit Vorarlberg, Steyermark, Kärnthen, Krain, Küstenland, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien mit dem Krakauer Gebiethe und der Bukowina, auf welche sich das gegenwärtige Gesetz bezieht, die Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrauches au- ßerhalb der geschlossenen Städte wieder nach den vor dem 1. Mai 1860 in Kraft bestandenen gesetzlichen

Bestimmungen und namentlich in Tirol und Vorarlberg nach den Gubernial-Kundmachungen vom 25. Oktbr und 15. Novbr 1848 Platz zu greifen. Dieser Gesetzesentwurf hat auch schon im Herrenhause die Geneh- migung erhalten. Hiernach werden die vor dem 1. Mai 1860 bestandenen Bestim- mungen wieder in Wirksamkeit tretten und dadurch Aenderungen eintretten, welche auf den oben- erwähnten Verzehrungssteuer Abfindungsvertrag dto 8. Oktber 1861 einen wesentlichen Einfluß nehmen. Dadurch wird die laut Verord- nung dto 12. Mai 1859 außerhalb der geschlossenen Städte angeführte Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrauches außer Wirksam- keit gesetzt. Dadurch wird Steyer eine offene Stadt und die Verzehrungssteuer- schranken werden fallen. Es entfällt somit der Grund, aus welchem die Gemeindevorstehung Steyr rücksichtlich der Gesammtverzehrungs- steuer um die Pauschalsumme von 13.171 fl 72 xr sich mit dem kk. Aerar

Bestimmungen und namentlich in Tirol und Vorarlberg nach den Gubernial-Kundmachungen vom 25. Oktbr und 15. Novbr 1848 Platz zu greifen. Dieser Gesetzesentwurf hat auch schon im Herrenhause die Genehmigung erhalten. Hiernach werden die vor dem 1. Mai 1860 bestandenen Bestimmungen wieder in Wirksamkeit tretten und dadurch Aenderungen eintretten, welche auf den obenerwähnten Verzehrungssteuer Abfindungsvertrag dto 8. Oktber 1861 einen wesentlichen Einfluß nehmen. Dadurch wird die laut Verordnung dto 12. Mai 1859 außerhalb der geschlossenen Städte angeführte Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrauches außer Wirksamkeit gesetzt. Dadurch wird Steyer eine offene Stadt und die Verzehrungssteuerschranken werden fallen. Es entfällt somit der Grund, aus welchem die Gemeindevorstehung Steyr rücksichtlich der Gesammtverzehrungssteuer um die Pauschalsumme von 13.171 fl 72 xr sich mit dem kk. Aerar

abgefunden hat. Diese Abfindung geschah größtentheils nur aus dem Grunde, um sowohl die Consumenten, als auch die gewerbtreibenden Steuerpflichtigen von der Willkühr und den Uebergriffen eines Privatpächters zu schützen und um die lästige Schließung der Stadt Steyr wieder zu beseitigen. Gegenwärtig ist eine Verzehrungssteuerpflichtige Parthei an den repartirten und ihr zugewiesenen Betrag dergestalt gebunden, daß sie diesen auf sie entfallenen Verzehrungssteuerbetrag selbst bei Exekutionsvermeidung bezalen muß. Nach der älteren vor den 1. Mai 1860 bestandenen und neuerdings ins Leben tretten werdenden Verzehrungssteuer-Bestimmungen hat aber die steuerpflichtige Parthei die Wahl sich rücksichtlich der Verzehmungssteuer abzufinden, oder sich beschreiben zu lassen. Es ist ganz gewiß, daß viele Partheien die Beschreibung der Abfindung vorziehen werden. Die Beschreibung so vieler

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