in dieser Sache betraut worden ist, ist ferner bestimmt worden, daß diese Vertrettung diesen Herrn Doktor auch in Zukunft belassen werden soll. Diesen Vereinbarungen zu Folge erlaubt sich das Comité nachstehende Anträge dem löblichen Gemeinde- rathe zur genehmigenden Be- stättigung zu unterbreiten. 1. Bestättiget der löbliche Gemein- derath die Ernennung der Herren Franz Unzeittig, Johann Stuckart, und Josef Reichl als Mitglieder des Comites und ordnet an, daß denselben diese ihre Ernennung mit Dekret bekannt gegeben werde. 2. Bestättiget der löbliche Gemein- derath meine Ernennung zum Obmann des Comités und zum Berichterstatter und mit diesen beiden Bestättigungen die Konstituirung des Comités. 3. Genehmiget der löbliche Gemein- derath, daß dem Herrn Doktor Ludwig Hann die Vertrettung der Stadtgemeinde in Beziehung der Holz und Kohlbezugsangele- genheiten anvertraut und ihm die nöthige Vollmacht ausgefertigt
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