ist, so erlaube ich mir den Antrag zu stellen: Der löbliche Gemeinderath genehmige, daß das Amt die Weisung erhalte, an das löbliche kk. Bezirksbauamt das freundliche Ansuchen zu stellen, selbes wolle über den Gegenstand einen Plan und einen genauen Kostenanschlag mit Zugrundelegung des bereits vorhandenen Gitters verfassen lassen, welcher sodann dem löblichen Gemeinderathe zur Beurtheilung und weiteren Verhandlung in Vorlage gebracht werden soll. Im Plan und Kostenüberschlag, jedoch abgesondert aufgeführt, soll auch die der Friedhofmauer gegenüber befindliche Parapetmauer neben der Aufgangstiege beim Luegerhaus am Pfarrberg mit aufgenommen werden, weil dieses Objekt ebenfalls entweder gleichzeitig oder später mit einem ähnlichen Gitterversichert und mit Deckplatten versehen werden muß, wovon die Kosten die Gemeinde treffen. Einstimmig nach den Anträgen. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl. 3410. Dem Franz Ratzinger, Besizer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2