dennoch ablehnen, so ist die Ver- muthung ausgesprochen worden, daß dieser Betrag durch zweitere frei- willige Beiträge seine Bedeckung muthmaßlich finden werde.“ Es ist also auf Hoffnung gebaut wor- den, daß die Bedeckung der Kosten oder weil schon eine Betheiligung, an denselben in Betrage von 253 fl CMz stattgefunden hat, der Rest der- selben aus weiteren freiwilligen Beiträgen erfolgen werde, wozu aber bisher keine weiteren Schritte geschehen sind. Aus diesem klar dargestellten Sachverhalte kann der löbliche Ge- meindemath den Standpunkt er- kennen, auf welchem sich die Gemein- devertrettung gegenüber dem frag- lichen Gegenstand befindet, daß sie nehmlich keinerlei Verpflichtung übernommen habe. Um aber die Sache selbst nur einen Schritt, der übrigens so wünschens- werthen Realisirung näher zu bringen, und weil weder über die Höhe der Kosten des eisernen Ge- länders und dessen Aufstellung noch über die Kosten der erforder- lichen Mauerdeckplatten eine be- stimmte Ziffersumme bekannt
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2