Ratsprotokoll vom 27. Juni 1862

Es hat sich somit weder die Vertrettung der Kirche noch die Vertrettung der Stadtgemeinde zur Tragung der Kosten für das fragliche Geländer herbeigelassen oder verpflichtet. „Aus diesem Anlaße heißt es im selben Protokolle weiter, hat sich über Anregung des Kommissionsleiters, der Hauszeigenthümer Herr Anton Gaffel zu einem freiwilligen Beitrag von Einhundert Gulden, und der Hauseigenthümer Herr Dr. Kompaß zu einem freiwilligen Beitrag von fünfzig Gulden der guten Sache wegen herbeigelassen, und der nebstbei zu diesem Zwecke bereits in den Händen des Gemeinderathes und Kirchenvaters Wittigschlager sich 103 fl CMz befinden, so ist für diesen Zweck bereits ein Betrag von 253 fl CMz gesichert, und es erübrigt nur noch die Bedeckung des geringen Restbetrages von 147 fl CMz, welcher wohl von der Gemeinde übernommen werden dürfte. Sollte übrigens die Gemeinde, die Bedeckung dieses Restbetrages pr 147 fl CMz, wider Vermuthen

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