In demselben Protokolle der weitere Passus: „Belangend die auf circa 400 fl CMz veranschlagten Kosten für die Abtragung der Friedhofmauer und Aufstellung eines gothischen Geländers aus Schmiedeisen haben die Vertretter der Stadtgemeinde Steyr gegen deren Uebernahme Einsprache erhoben, weil diese Herstellung zwar aus Schönheitsrücksichten wünschenswerth, jedoch nicht absolut nothwendig ist, und weil bei der äußernst mißlichen finanziellen Lage der Stadt Steyr, jede wenn noch so geringe, jedoch nicht unbedingt nothwendige Auslage vermieden werden muß.“ Der hochwürdige Herr Dechant u. Stadtpfarrer hat allerdings gegen die Abtragung der Mauer Einsprache erhoben, und mir zuletzt aus Gründen der Herstellung eines gothischen Geländers beigepflichtet, dagegen haben die Vertretter der Stadtgemeinde Steyr gegen die Kostenübernahme der Herstellung des Geländers ebenfalls Einsprache erhoben und diese auch wegen den mißlichen finanziellen Verhältnißen der Stadt Steyr gehörig begründet.
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